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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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Fazit: Eine städtebaulich langfristig sinnvolle Lösung setzt eine Bo<strong>de</strong>nneuordnung<br />

voraus. Das Entstehen unnutzbarer Grundstückszuschnitte<br />

und somit potentieller Brachen wird dadurch verhin<strong>de</strong>rt.<br />

Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>r Baugrundverhältnisse<br />

<strong>Die</strong> Baugrundverhältnisse sind insgesamt als ‚ungünstig’ einzustufen. Daher sind bei <strong>de</strong>r Errichtung<br />

<strong>von</strong> Verkehrs-/o<strong>de</strong>r Lagerflächen zusätzliche kostenwirksame Maßnahmen zur Bo<strong>de</strong>nverbesserung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich: Bo<strong>de</strong>naustausch o<strong>de</strong>r –verbesserung <strong>von</strong> ca. 40cm Schichtdicke und eine<br />

Planumsentwässerung. Bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>von</strong> Hochbauten sind Flachgründungen nur für untergeordnete<br />

Bauwerke möglich, sonst sind Tiefgründungen, Bo<strong>de</strong>naustausch o<strong>de</strong>r ggf. Gründungen auf<br />

zusätzlichen Polstern erfor<strong>de</strong>rlich. Das Vorhan<strong>de</strong>nsein <strong>von</strong> Tanks und daraus entstehen<strong>de</strong> Hemmnisse<br />

sind <strong>de</strong>n ökologischen Sachverhalten zuzuordnen.<br />

Zu diesem vermeintlichen Grundstücksmangel aufgrund <strong>de</strong>r ungünstigen Baugrundverhältnisse ist<br />

anzumerken, dass solche Verhältnisse für Gewerbestandorte in Talauen mit <strong>de</strong>m dort typischen<br />

Schichtaufbau durchaus normal sind. <strong>Die</strong> gewerbliche Nutzung angrenzen<strong>de</strong>r Flurstücke gibt beredtes<br />

Zeugnis da<strong>von</strong> ab, dass allein aus <strong>de</strong>r Baugrundsituation kein primäres Hemmnis für die<br />

Standortentwicklung abzuleiten ist.<br />

Fazit: <strong>Die</strong> insgesamt als ‚ungünstig’ einzustufen<strong>de</strong>n Baugrundverhältnisse<br />

stellen kein herausragen<strong>de</strong>s Hemmnis für die Standortentwicklung dar.<br />

Gesamtbewertung <strong>de</strong>r Konfliktsituation und Grundsätze <strong>de</strong>r Hemmnisbeseitigung<br />

am Mo<strong>de</strong>llstandort<br />

Ein gewichteter Vergleich <strong>de</strong>s Konfliktpotenzials aus <strong>de</strong>r Konfliktanalyse führt zu <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />

dass die Problematik <strong>de</strong>r ökologischen Sachverhalte vorrangige Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Standort hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r entwicklungshemmen<strong>de</strong>n Konflikte hat.<br />

Für die Hemmnisbeseitigung sind folgen<strong>de</strong> Punkte <strong>von</strong> wesentlicher Be<strong>de</strong>utung:<br />

a) <strong>Die</strong> Einbeziehung <strong>de</strong>r Altlastenproblematik in die Frühphase <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s <strong>städtebauliche</strong>n<br />

Konzeptes schafft eine wirksame Kostenersparnis und ist eine Hilfe bei <strong>de</strong>r<br />

Hemmnisbeseitigung. Im speziellen Fall ist die Nutzung <strong>de</strong>r Baugruben, die bei <strong>de</strong>r Beseitigung<br />

<strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten entstehen, für das konkrete Investitionsvorhaben<br />

synergetisch kostensenkend.<br />

b) Zur Beseitigung <strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten ist die Aufstellung eines Sanierungsplans<br />

nach BBodSchG durch <strong>de</strong>n Sanierungsverantwortlichen die ordnungsrechtliche<br />

Vorraussetzung für eine weiterführen<strong>de</strong> Bebauung <strong>de</strong>s Standortes.<br />

c) Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n hierfür ermittelten Kosten ist die Klärung <strong>de</strong>r Sanierungsverantwortlichkeit<br />

essentiell. Sofern <strong>de</strong>r ursächliche Handlungsstörer nicht mehr herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, müssen die Flurstückseigentümer als Zustandsstörer für die Behebung<br />

<strong>de</strong>r Lasten in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

d) Zur Beseitigung <strong>de</strong>s Eigentumskonfliktes ist eine Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse<br />

und <strong>de</strong>r Sanierungsverantwortlichkeit zweckmäßig.<br />

e) <strong>Die</strong> Inanspruchnahme <strong>von</strong> För<strong>de</strong>rmitteln ist notwendig, da die Sanierung <strong>de</strong>r Altlasten<br />

vom Eigentümer nicht allein geleistet wer<strong>de</strong>n kann. <strong>Die</strong> Unterstützung sollte vollständig<br />

<strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r unrentierlichen Maßnahmen ausgleichen.<br />

104 | REFINA: | Projektbericht

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