Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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zur Beseitigung <strong>von</strong> Altlasten, soweit diese für eine wirtschaftliche Nutzung <strong>de</strong>r Flächen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
und wirtschaftlich vertretbar sind (Kosten-Nutzen-Nachweis).<br />
Zuwendungsempfänger ist <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Maßnahme. Maßnahmeträger kann eine Gebietskörperschaft<br />
o<strong>de</strong>r ein kommunaler Zweckverband sein, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunalaufsicht untersteht. Der<br />
Maßnahmeträger kann die Ausführung, <strong>de</strong>n Betrieb und die Vermarktung <strong>de</strong>s GA-geför<strong>de</strong>rten Infrastrukturprojektes<br />
an juristische Personen (z.B. LEG Thüringen), die auf Gewinnerzielung ausgerichtet<br />
sind, übertragen.<br />
Der Grundstückserwerb ist nicht för<strong>de</strong>rfähig, ist allerdings bei <strong>de</strong>r Zuwendung nachzuweisen. <strong>Die</strong><br />
LEG Thüringen nutzt im Rahmen <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>von</strong> Projekten vielfach diese För<strong>de</strong>rmöglichkeit.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>s Standortes wird die Beseitigung <strong>de</strong>r Altlasten gleichzeitig vorgenommen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt sind in <strong>de</strong>n seltensten Fällen die späteren Investoren bekannt.<br />
Eine <strong>städtebauliche</strong> <strong>Optimierung</strong> <strong>de</strong>s Vorhabens zur Einsparung <strong>von</strong> Kosten bei <strong>de</strong>r Beseitigung<br />
<strong>von</strong> Altlasten gestaltet sich in <strong>de</strong>r praktischen Umsetzung sehr schwer.<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz, Umwelt und Forsten für die<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen – För<strong>de</strong>rrichtlinie Altlasten<br />
För<strong>de</strong>rfähig sind Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />
- Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung<br />
- Sanierungsuntersuchung und –planung<br />
- Sanierung<br />
- Überwachung und Eigenkontrolle<br />
<strong>von</strong> altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gem. <strong>de</strong>m BBodSchG.<br />
Zuwendungsempfänger können sein:<br />
- Thüringer Körperschaften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts wie Gemein<strong>de</strong>n, Gemein<strong>de</strong>verbän<strong>de</strong>,<br />
Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbän<strong>de</strong><br />
- sonstige juristische Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts mit Ausnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie<br />
juristische Personen <strong>de</strong>s privaten Rechts mit Ausnahme noch nicht privatisierter Treuhandunternehmen<br />
- natürliche Personen.<br />
Ausgeschlossen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung sind:<br />
- Maßnahmen an Flächen, die aus <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rvermögen ‚WGT-Liegenschaften Thüringen’<br />
<strong>von</strong> <strong>de</strong>r LEG erworben wur<strong>de</strong>n<br />
- Maßnahmen, die auf <strong>de</strong>r Grundlage einer erteilten Freistellung nach Art.1 § 4 Abs.3 <strong>de</strong>s<br />
Umweltrahmengesetzes <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Demokratischen Republik vom 29.Juni 1990<br />
(GBl.I Nr. 42 S. 649) i.d.F. <strong>de</strong>s Art.12 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Beseitigung <strong>von</strong> Hemmnissen bei<br />
<strong>de</strong>r Privatisierung <strong>von</strong> Unternehmen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Investitionen vom 22. März<br />
1991 (BGBl.I S. 766) vom 22.03.1991 (GBl. I S.766) finanziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Als Hemmnisse im Sinne <strong>de</strong>s Umweltrahmengesetzes wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Kosten <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />
zur Gefahrenbeseitigung nach BBodSchG anerkannt. Hemmnisse im Sinne <strong>de</strong>r Beseitigung<br />
kontaminationsbedingter Mehraufwendungen wer<strong>de</strong>n im Regelfall nicht durch die Altlastenfreistellung<br />
geför<strong>de</strong>rt. Da für <strong>de</strong>n Standort keine Gefahrenabwehrmaßnahmen abgeleitet wur<strong>de</strong>n,<br />
wäre die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Son<strong>de</strong>rmitteln <strong>de</strong>r Altlastenfreistellung voraussichtlich nicht<br />
möglich.<br />
3.8.4. <strong>Optimierung</strong>spotenziale und -effekte<br />
Benennung <strong>de</strong>r auf ökologischen Sachverhalten beruhen<strong>de</strong>n<br />
<strong>Optimierung</strong>spotenziale<br />
<strong>Die</strong> Konfliktanalyse bietet neben <strong>de</strong>n Grundlagen für die Ansätze zur Konfliktbewältigung letztendlich<br />
auch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Fokussierung <strong>de</strong>s Blickes auf die Art <strong>de</strong>s standortspeziellen <strong>Optimierung</strong>spotenzials.<br />
Denn grundsätzlich kann aus <strong>de</strong>n Erfahrungen in <strong>optirisk</strong> und aus <strong>de</strong>r Bearbeitung<br />
<strong>von</strong> zahlreichen weiteren Standorten abgeleitet wer<strong>de</strong>n:<br />
REFINA: | Projektbericht | 191