17.12.2012 Aufrufe

Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.6.3. Ergebnisse: Interdisziplinäre Analyse<br />

Konfliktanalyse<br />

Ein Handlungsbedarf bei altlastenbehafteten Grundstücken kann aus verschie<strong>de</strong>nen Grün<strong>de</strong>n entstehen,<br />

z.B.:<br />

- durch Sanierungsanordnung <strong>de</strong>r Umweltbehör<strong>de</strong>, da vom Grundstück Gefahren ausgehen<br />

(entfällt in diesem Fall),<br />

- die Stadt/Gemein<strong>de</strong> beabsichtigt eine Entwicklung <strong>de</strong>r Fläche,<br />

- <strong>de</strong>r Eigentümer selbst hat eine Entwicklungsabsicht,<br />

- das Grundstück soll verkauft/gekauft wer<strong>de</strong>n.<br />

Der brachliegen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>llstandort Güterbahnhof Sonneberg soll einer baulichen Nutzung zugeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein wesentlicher Konflikt ist <strong>de</strong>r Konflikt zwischen <strong>städtebauliche</strong>n Belangen und altstandorttypischen<br />

Umweltrisiken.<br />

Den Standortentwicklungshemmnissen wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Autoren drei Ebenen zugeteilt:<br />

- Rechtliche Aspekte<br />

- Finanzielle Aspekte<br />

- Fachtechnische Aspekte<br />

Rechtliche Konflikte<br />

(Eigentum, Ordnungsrecht, Baurecht, Inanspruchnahme)<br />

Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Eigentums<br />

<strong>Die</strong> Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Grundstücke ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung <strong>von</strong> Flächen<br />

(vgl. auch BAND 1, Kapitel 3.6.2., Abschnitt d). <strong>Die</strong> Flurstücke <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes Güterbahnhof<br />

Sonneberg sind im Besitz mehrerer Eigentümer. <strong>Die</strong> Eigentumsverhältnisse stellen sich wie folgt<br />

dar:<br />

- Gesamtfläche: 7,1 ha<br />

- ca. 60 % <strong>de</strong>r Fläche: Deutsche Bahn AG (Flurstücke 1860/34; 1860/38)<br />

- ca. 40 % <strong>de</strong>r Fläche: Stadt Sonneberg (Flurstücke 1860/33; 1860/35)<br />

- Gebäu<strong>de</strong>: z.T. in Privateigentum<br />

Auf <strong>de</strong>n Flurstücken 1860/33 und 1860/35 sind Grunddienstbarkeiten zugunsten <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Bahn AG in Form eines Kabelrechtes sowie einer Immissionsschuldverpflichtung vorhan<strong>de</strong>n. <strong>Die</strong><br />

Stadt Sonneberg ist bestrebt die Fläche zu entwickeln, die Deutsche Bahn AG will das Grundstück<br />

verkaufen. <strong>Die</strong> Preisverhandlungen mit <strong>de</strong>r DB AG gestalten sich aufgrund <strong>de</strong>r Freilegungskosten<br />

und <strong>de</strong>r kontaminationsbedingten Mehraufwendungen schwierig. Weitere Entwicklungshemmnisse<br />

für <strong>de</strong>n Standort stellen die Widmung <strong>de</strong>r Bahnflächen und die ungeklärten Eigentümerinteressen<br />

bzgl. <strong>de</strong>r Privatgebäu<strong>de</strong> dar.<br />

Fazit: Eine uneingeschränkte Entwicklung ist nur in Abhängigkeit <strong>von</strong> einer<br />

Einigung mit <strong>de</strong>r Deutschen Bahn und <strong>de</strong>n privaten Gebäu<strong>de</strong>eigentümern<br />

möglich. <strong>Die</strong> Entwidmung <strong>de</strong>r Bahnflächen sollte erfolgen o<strong>de</strong>r<br />

die künftigen Nutzungen sind hinsichtlich <strong>de</strong>s kommunalen Planungsrechts<br />

mit <strong>de</strong>m Fachplanungsrecht zu vereinbaren.<br />

Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Baurechts<br />

Ein Problem ehemaliger Bahnflächen besteht darin, dass diese als exterritoriale Gelän<strong>de</strong> aus vielen<br />

<strong>städtebauliche</strong>n Planungen ausgenommen waren.<br />

Der Mo<strong>de</strong>llstandort befin<strong>de</strong>t sich im bebauten Innenbereich und wäre somit nach §34 BauGB bebaubar.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Grundstückes und <strong>de</strong>r Heterogenität <strong>de</strong>r umgeben<strong>de</strong>n Nutzungen<br />

und Bebauungen sollte für <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llstandort ein Bebauungsplan aufgestellt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r die Art<br />

und das Maß <strong>de</strong>r (baulichen) Nutzung regelt.<br />

142 | REFINA: | Projektbericht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!