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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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estimmt sind. <strong>Die</strong> Ermessensspielräume sind dabei wesentlich enger als beim Vollzug <strong>de</strong>s Polizei-<br />

und Ordnungsrechts, weil für <strong>de</strong>n Umgang mit kontaminierten Bo<strong>de</strong>nanteilen und kontaminiertem<br />

Baugrubenwasser abfallrechtlich bzw. wasserrechtlich normierte Prozeduren und technische<br />

Zielparameter vorgeschrieben sind.<br />

Zur Durchsetzung ihrer For<strong>de</strong>rungen bedient sich die Behör<strong>de</strong> nach Erfahrungen <strong>de</strong>r Autoren in<br />

<strong>de</strong>r Praxis regelmäßig <strong>de</strong>s Instrumentariums <strong>de</strong>r Nebenbestimmung zu <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Genehmigungsbescheid,<br />

wenn die Genehmigung nicht ohnehin vollständig versagt wird. Aussagen über<br />

öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die im Investitionsrisiko zu berücksichtigen sind, können somit<br />

nicht allein anhand <strong>de</strong>r aktuell vorgefun<strong>de</strong>nen Belastungen getroffen wer<strong>de</strong>n. Es bedarf vielmehr<br />

notwendigerweise <strong>de</strong>r Vorgabe eines zukünftigen Vorhabens, zumin<strong>de</strong>st jedoch bestimmter Nutzungsszenarien,<br />

wenn keine <strong>de</strong>taillierten Planungen vorliegen.<br />

<strong>Die</strong> Einschätzung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s finanziellen Risikos erstreckt sich somit sowohl auf investitionsverteuern<strong>de</strong><br />

Mehraufwendungen wegen Stoffbelastungen, die die Realisierung eines betreffen<strong>de</strong>n<br />

Vorhabens finanziell belasten, als auch auf die prognostische Betrachtung genehmigungsfähiger<br />

Grundstücksnutzungen unter Berücksichtigung statistischer Kenngrößen, wenn konkrete Planungen<br />

noch nicht vorliegen. Im ersten Falle wird <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rwertes beauftragte<br />

Gutachter einen Planungsansatz wählen, im zweiten Fall wird er sich eines statistischen Ansatzes<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung, <strong>de</strong>r bauregionstypischen Bebauung unter<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekten, <strong>de</strong>r Geometrie <strong>de</strong>r Schadstoffverteilung und <strong>de</strong>r ortsüblichen umwelttechnischen<br />

Kosten bedienen.<br />

Anhand eines fundierten Wissens über diese Risiken besteht umgekehrt die Möglichkeit, Standortentwicklungskonzepte<br />

zu optimieren, in<strong>de</strong>m die <strong>städtebauliche</strong>n Konzepte <strong>de</strong>rart angepasst wer<strong>de</strong>n,<br />

dass ein minimales Kostenrisiko entsteht – ohne jedoch dabei <strong>de</strong>n <strong>städtebauliche</strong>n Entwurf<br />

<strong>de</strong>rart zu verän<strong>de</strong>rn, dass seine Intention und Qualität verloren geht.<br />

<strong>Die</strong>se Frage ist ein Schwerpunkt <strong>de</strong>s Forschungsprojektes und wird anhand <strong>von</strong> sechs Mo<strong>de</strong>llstandorten<br />

exerziert. Generell wird hier zunächst in einer check-Tabelle aufgezeigt, welche Investitionsrisiken<br />

in ihrer Gesamtheit vorliegen können:<br />

1 Bau- und Anlagenbestand<br />

(Technische Abrissaufwendungen Hoch- und Tiefbau über <strong>de</strong>m normalen Rahmen)<br />

1.1 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich abfallrechtlicher Aufwendungen für die Hoch-<br />

und Tiefbausubstanz (belastete Bausubstanz ≥ Z 1.2, Asbest, Dachpappe, Teer usw.)?<br />

1.2 Bestehen Investitionsrisiken bezüglich <strong>de</strong>s Rückbaues und <strong>de</strong>r Entsorgung <strong>von</strong> über-<br />

und unterirdischen Anlagen?<br />

1.3 Existieren Anhaltspunkte für weitere Investitionsrisiken, die durch <strong>de</strong>n Rückbau <strong>de</strong>s<br />

Bau- und Anlagenbestan<strong>de</strong>s entstehen können?<br />

2 Bo<strong>de</strong>n, Ablagerungen und Abfälle<br />

(Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen)<br />

2.1 Bestehen Investitionsrisiken aufgrund <strong>von</strong> Kontaminationen <strong>von</strong> Bö<strong>de</strong>n, Ablagerungen/Auffüllungen<br />

≥ Z 1.2, die nicht Gegenstand <strong>von</strong> behördlich anzuordnen<strong>de</strong>n Gefahrenabwehrmaßnahmen<br />

sind?<br />

2.2 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. schädlicher Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nstruktur<br />

(Baugrundverschlechterung)?<br />

2.3 Bestehen Investitionsrisiken bzgl. durchzuführen<strong>de</strong>r Abfallberäumungen?<br />

2.4 Existieren Anhaltspunkte für weitere Investitionsrisiken durch anthropogene Beeinträchtigungen?<br />

44 | REFINA: | Projektbericht

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