Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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f) Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Eigentumssituation wer<strong>de</strong>n ebenfalls keine Standortentwicklungshemmnisse<br />
abgeleitet.<br />
Aus <strong>de</strong>r Konfliktanalyse wer<strong>de</strong>n die prinzipiellen Schlussfolgerungen abgeleitet:<br />
- Zur Beseitigung <strong>de</strong>r behebungspflichtigen Lasten ist die Aufstellung eines Sanierungsplans<br />
nach BBodSchG durch <strong>de</strong>n Sanierungsverantwortlichen die ordnungsrechtliche<br />
Vorraussetzung für eine weiterführen<strong>de</strong> Bebauung <strong>de</strong>s Standortes.<br />
- Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n hierfür ermittelten Kosten ist die Klärung <strong>de</strong>r Sanierungsverantwortlichkeit<br />
essentiell. Sofern <strong>de</strong>r ursächliche Handlungsstörer nicht mehr herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n kann, müssen die Flurstückseigentümer als Zustandsstörer für die Behebung<br />
<strong>de</strong>r Lasten in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
- <strong>Die</strong> Inanspruchnahme <strong>von</strong> För<strong>de</strong>rmitteln ist notwendig, da die Sanierung <strong>de</strong>r Altlasten<br />
vom Eigentümer nicht allein geleistet wer<strong>de</strong>n kann. <strong>Die</strong> Unterstützung sollte vollständig<br />
<strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r unrentierlichen Maßnahmen ausgleichen.<br />
3.5.5. Kostenbetrachtung <strong>de</strong>s <strong>städtebauliche</strong>n Entwicklungskonzeptes<br />
‚Mischgebiet Bestand’<br />
Der Kostenprognose für eine angenommene Nachnutzung als Mischgebiet aus Gewerbefläche<br />
(Produktionshauptgebäu<strong>de</strong> bleibt bestehen) und Wohnbebauung gemäß Konzeptvariante 2 liegen<br />
folgen<strong>de</strong> Annahmen zugrun<strong>de</strong>:<br />
- Im Vorfeld <strong>de</strong>r Erdbauarbeiten erfolgt die Entsorgung <strong>de</strong>r Abbruchmassen <strong>de</strong>s ehemaligen<br />
zentralen Mehrzweckgebäu<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Abbruch <strong>de</strong>r alten Trafo-Station und <strong>de</strong>r versiegelten<br />
Freiflächen sowie die Entsorgung <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Abbruch anfallen<strong>de</strong>n Bauschuttmassen<br />
(Investitions-Kosten).<br />
- Mit <strong>de</strong>r Neubebauung erfolgt keine Kellergründung. <strong>Die</strong> maximale Aushubtiefe für die<br />
Gebäu<strong>de</strong>gründung wird mit 1 m unter Gelän<strong>de</strong> angesetzt. Für die Freifläche (Stellplatz<br />
und Wiese) wird ebenfalls <strong>von</strong> einer maximalen Eingreiftiefe <strong>von</strong> 1 m unter Gelän<strong>de</strong> ausgegangen.<br />
- Verbesserungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Baugrun<strong>de</strong>s hinsichtlich <strong>de</strong>r geotechnischen Tragfähigkeit<br />
können zunächst ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
- Es erfolgt keine tiefreichen<strong>de</strong> Entfernung <strong>de</strong>r kontaminierten Bo<strong>de</strong>nmassen außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Sanierungsbereiches. Das Eindringen <strong>von</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser und <strong>de</strong>m damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Auswaschen <strong>von</strong> Schadstoffen aus <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschichten ist unterhalb <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />
Produktionshauptgebäu<strong>de</strong>s nicht zu besorgen.<br />
REFINA: | Projektbericht | 127