Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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Oberflächenwasser<br />
Abb. 21: Risikoeinstufung für Oberflächengewässer am Mo<strong>de</strong>llstandort A<br />
Grundwasser<br />
Abb. 22: Risikoeinstufung <strong>de</strong>s Oberen Grundwasservorkommens am Mo<strong>de</strong>llstandort A<br />
Das Oberflächengewässer <strong>de</strong>s Kotschaubaches<br />
hat am Standort sowohl unter wasserwirtschaftlichen<br />
als auch unter ökosystemaren Aspekten nur<br />
einen relativ geringen Ressourcenwert.<br />
<strong>Die</strong> Beeinflussung <strong>de</strong>r Wasserqualität <strong>de</strong>s Kotschaubaches<br />
durch standortbürtige Schadstoffe<br />
wird als gering bewertet. Sofern in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
relevante Schadstoffeinträge erfolgten, wird<br />
<strong>de</strong>ren Konzentrationsentwicklung über die Zeit als<br />
regressiv eingeschätzt.<br />
Es besteht somit insgesamt nur ein geringes Risiko.<br />
Der Obere Grundwasserleiter (quartärer Talgrundwasserleiter)<br />
hat am Standort sowohl unter wasserwirtschaftlichen<br />
als auch unter ökosystemaren<br />
Aspekten nur einen geringen Ressourcenwert.<br />
<strong>Die</strong> Beeinflussung <strong>de</strong>r Wasserqualität durch standortbürtige<br />
Schadstoffe konnte in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
für <strong>de</strong>n Schadstoffparameter LHKW sicher, jedoch<br />
nur punktuell nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorbehaltlich eines konkreten aktuellen Nachweises<br />
<strong>de</strong>r Wasserqualität ist unter Berücksichtigung<br />
aller Umstän<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer regressiven Ausbreitungsten<strong>de</strong>nz<br />
auszugehen.<br />
Es besteht somit insgesamt nur ein geringes Risiko.<br />
Fazit: Lediglich für die Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1a, 1b und 3d bestehen gewisse Risiken,<br />
die bei einer Standortentwicklung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong>rückbau,<br />
Eingriffen in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n und ggf. einer<br />
Vorflutergestaltung (Verrohrungsrückbau) angemessen zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Gemäß <strong>de</strong>r postulierten Verfahrensweise zur Anwendung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes<br />
sind Gefahrenabwehrmaßnahmen mit <strong>de</strong>m<br />
Ziel einer angemessenen Verringerung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s<br />
<strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen sowie <strong>de</strong>s Grund- und Oberflächenwassers nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Es besteht somit kein Inanspruchnahmerisiko, dass aus<br />
<strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>von</strong> Schutzgütern gem. BBodSchG abzuleiten wäre.<br />
REFINA: | Projektbericht | 59