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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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Oberflächenwasser<br />

Abb. 21: Risikoeinstufung für Oberflächengewässer am Mo<strong>de</strong>llstandort A<br />

Grundwasser<br />

Abb. 22: Risikoeinstufung <strong>de</strong>s Oberen Grundwasservorkommens am Mo<strong>de</strong>llstandort A<br />

Das Oberflächengewässer <strong>de</strong>s Kotschaubaches<br />

hat am Standort sowohl unter wasserwirtschaftlichen<br />

als auch unter ökosystemaren Aspekten nur<br />

einen relativ geringen Ressourcenwert.<br />

<strong>Die</strong> Beeinflussung <strong>de</strong>r Wasserqualität <strong>de</strong>s Kotschaubaches<br />

durch standortbürtige Schadstoffe<br />

wird als gering bewertet. Sofern in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

relevante Schadstoffeinträge erfolgten, wird<br />

<strong>de</strong>ren Konzentrationsentwicklung über die Zeit als<br />

regressiv eingeschätzt.<br />

Es besteht somit insgesamt nur ein geringes Risiko.<br />

Der Obere Grundwasserleiter (quartärer Talgrundwasserleiter)<br />

hat am Standort sowohl unter wasserwirtschaftlichen<br />

als auch unter ökosystemaren<br />

Aspekten nur einen geringen Ressourcenwert.<br />

<strong>Die</strong> Beeinflussung <strong>de</strong>r Wasserqualität durch standortbürtige<br />

Schadstoffe konnte in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

für <strong>de</strong>n Schadstoffparameter LHKW sicher, jedoch<br />

nur punktuell nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorbehaltlich eines konkreten aktuellen Nachweises<br />

<strong>de</strong>r Wasserqualität ist unter Berücksichtigung<br />

aller Umstän<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer regressiven Ausbreitungsten<strong>de</strong>nz<br />

auszugehen.<br />

Es besteht somit insgesamt nur ein geringes Risiko.<br />

Fazit: Lediglich für die Bo<strong>de</strong>nfunktionen 1a, 1b und 3d bestehen gewisse Risiken,<br />

die bei einer Standortentwicklung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong>rückbau,<br />

Eingriffen in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n und ggf. einer<br />

Vorflutergestaltung (Verrohrungsrückbau) angemessen zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Gemäß <strong>de</strong>r postulierten Verfahrensweise zur Anwendung <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes<br />

sind Gefahrenabwehrmaßnahmen mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel einer angemessenen Verringerung <strong>de</strong>s Beeinträchtigungsgra<strong>de</strong>s<br />

<strong>von</strong> Bo<strong>de</strong>nfunktionen sowie <strong>de</strong>s Grund- und Oberflächenwassers nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Es besteht somit kein Inanspruchnahmerisiko, dass aus<br />

<strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>von</strong> Schutzgütern gem. BBodSchG abzuleiten wäre.<br />

REFINA: | Projektbericht | 59

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