Rundfunk in Stuttgart 1934 - Mediaculture online
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bestellt. Sechs Mitglieder des Verwaltungsrats s<strong>in</strong>d vom <strong>Rundfunk</strong>rat, fünf weitere<br />
vom Landtag für zwei Jahre zu wählen; <strong>in</strong> diesem Punkt änderte der Landtag den<br />
Entwurf leicht ab. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats gehört dem <strong>Rundfunk</strong>rat<br />
Kraft Amtes an; die übrigen vierzehn Mitglieder dieses Gremiums s<strong>in</strong>d auf<br />
Vorschlag verschiedener Organisationen für vier Jahre vom Landtag zu berufen;<br />
sie sollen mit Ausnahme des Verwaltungsratsvorsitzenden – dem Landtag nicht<br />
angehören dürfen. Weitere Vertreter kultureller Organisationen könnten auf<br />
Vorschlag des Intendanten oder des Verwaltungsrats <strong>in</strong> den <strong>Rundfunk</strong>rat<br />
aufgenommen werden, die Höchstgrenze soll bei zwanzig Mitgliedern liegen. Mit<br />
beratender Stimme ist e<strong>in</strong> Vertreter der Landesregierung an allen Sitzungen des<br />
<strong>Rundfunk</strong>rats zu beteiligen.<br />
In den Debatten des <strong>Stuttgart</strong>er Landtags machten die Abgeordneten ihrer<br />
Verärgerung über die unnachgiebige Haltung der Amerikaner bei der<br />
Verwendung der Überschüsse oder auch bei der Beteiligung der Post am<br />
<strong>Rundfunk</strong> Luft: Es fiel das böse Wort, daß irgendwann auch Deutschland wie<br />
"jedem Negerstaat ( ... ) die Freiheit der Selbstbestimmung gegeben werde." Dann<br />
habe man endlich wieder Gelegenheit, e<strong>in</strong> <strong>Rundfunk</strong>gesetz nach eigenen<br />
Vorstellungen zu entwickeln.<br />
Obwohl im Laufe der Beratungen im Landtag strittige Fragen immer wieder mit<br />
der Militärregierung abgestimmt worden waren, fand auch dieses Gesetz bei den<br />
Amerikanern ke<strong>in</strong>e Zustimmung. Es gab E<strong>in</strong>wände bei der Zusammensetzung des<br />
<strong>Rundfunk</strong>rates, dessen Mitgliedsorganisationen genauer bestimmt werden<br />
müßten. Im übrigen sollten diese Organisationen selbst die Persönlichkeiten, die<br />
sie entsenden wollten, bestimmen und nicht der Landtag. Zudem sollten weitere<br />
Standesorganisationen und Berufsverbände, also beispielsweise die der Musiker,<br />
Schriftsteller und Journalisten, vertreten se<strong>in</strong>. Es wurde die klare Festlegung<br />
verlangt, daß die sechs vom <strong>Rundfunk</strong>rat zu wählenden Mitglieder des<br />
Verwaltungsrates weder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abhängigkeitsverhältnis zu Staat und<br />
Regierung, noch zum <strong>Rundfunk</strong> stünden. Fünf Vertreter des Landtags im<br />
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