Fibromyalgie â endlich ein Ausweg - m&i-Klinikgruppe Enzensberg
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Wolfgang Hausotter Sozialmedizinische Aspekte der <strong>Fibromyalgie</strong><br />
tätsbeurteilung, nämlich die Adäquanztheorie, nach der nur solche Umstände als ursächlich<br />
für den Schadenserfolg gewertet werden, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge<br />
generell geeignet sind, <strong>ein</strong>en Erfolg, d.h. <strong>ein</strong>e entsprechende Schädigung herbeizuführen.<br />
Chronische Schmerzen sind danach zu beurteilen, ob sie „erlebnisadäquat“ sind. Ansonsten<br />
gelten ähnliche Überlegungen wie für die gesetzliche Unfallversicherung.<br />
Private Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)<br />
Hier gelten die bekannten Kriterien <strong>ein</strong>er Berufsunfähigkeit im speziellen Fall der privaten<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich von denen im Sozialrecht unterscheiden. Von wesentlicher<br />
Bedeutung ist dabei der ärztliche Nachweis <strong>ein</strong>er Krankheit mit den wissenschaftlichen<br />
Methoden der Medizin, wenn von Seiten des Versicherten <strong>ein</strong> entsprechender Leidenszustand<br />
geltend gemacht wird. Gerade dieser Nachweis wird im Falle der <strong>Fibromyalgie</strong><br />
nicht zu führen s<strong>ein</strong>, da hier eben k<strong>ein</strong>e nachprüfbaren organmedizinisch fassbaren Veränderungen<br />
vorliegen. Besteht <strong>ein</strong>e relevante seelische Störung, so ist dies entsprechend den<br />
psychiatrischen Erkenntnissen zu begründen und kann dann gegebenenfalls zu <strong>ein</strong>er vollständigen<br />
oder teilweisen Berufsunfähigkeit nach den <strong>ein</strong>schlägigen Kriterien führen. Dabei<br />
ist sehr präzise auf den Beruf abzustellen, mit dem der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles<br />
s<strong>ein</strong> Einkommen erzielt hat und der damit die Grundlage s<strong>ein</strong>er Lebensstellung<br />
war. Der geforderte Zeitraum von 6 Monaten ist in diesem Zusammenhang meist als erfüllt<br />
anzusehen. Letztlich kommt es auch hier entscheidend auf psychische Komorbiditäten an,<br />
wenn <strong>ein</strong>e Berufsunfähigkeit anerkannt werden soll.<br />
7. Schlussfolgerung<br />
Berücksichtigt man die ausgesprochen geringfügigen organischen Befunde und die oft im<br />
Einzelfall durchaus bedeutsamen psychopathologischen Zusammenhänge, so kann man die<br />
<strong>Fibromyalgie</strong> zu Recht als psychosomatische Störung auffassen, was heute – je nach Untersucher<br />
– mehr oder weniger akzeptiert wird.<br />
Der Patient wird durch die Einordnung der <strong>Fibromyalgie</strong> als organische Erkrankung aber<br />
noch weiter in s<strong>ein</strong>er somatischen Fixierung bestärkt. Die dann in großer Zahl erfolgenden<br />
körperlichen Behandlungsmaßnahmen bis hin zu operativen Interventionen erweisen sich<br />
sehr bald als ineffizient und unterstützen den Patienten in s<strong>ein</strong>er Einschätzung, an <strong>ein</strong>er<br />
schweren, „unheilbaren“ Erkrankung zu leiden. Damit verbunden sind auch alle sozialmedizinischen<br />
Konsequenzen von der Krankschreibung bis hin zur vorzeitigen Berentung.<br />
Gerade der Rentengutachter wird häufig mit den iatrogen fixierten, auf der organischen<br />
Schiene festgefahrenen Vorstellungen der Versicherten hinsichtlich <strong>ein</strong>er subjektiven Leistungsinsuffizienz<br />
konfrontiert. Sie sind <strong>ein</strong>er Therapie, die die bio-psycho-sozialen Zusammenhänge<br />
berücksichtigt, nicht mehr zugänglich. Die <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>seitig organische Bedingtheit<br />
74 m&i-Fachklinik <strong>Enzensberg</strong> | Interdisziplinäres Schmerzzentrum