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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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oder <strong>die</strong>ses gesellschaftlich so weit zu isolieren, dass es keinerlei Wirkkraft mehr<br />

entfaltet. Neuere Stu<strong>die</strong>n zu rechtsextremen, fremdenfeindlichen und chauvinistischen<br />

Meinungen und Haltungen unterstreichen, dass es sich weder um eine<br />

Randerscheinung noch – ungeachtet regional unterschiedlicher Ausprägungen<br />

und Schwerpunkte – um ein ostdeutsches Phänomen handelt. 5<br />

Ein Blick auf das Demonstrationsgeschehen rechtsextremer Organisationen<br />

und Vereinigungen zeigt zu<strong>dem</strong>: Rechtsextreme Aufmärsche und Versammlungen<br />

werden zumeist von Einzelpersonen oder Vereinigungen angemeldet 6<br />

und nach außen organisatorisch getragen, also nicht von nach Art. 21 Abs. 2<br />

GG „verbotsfähigen“ politischen Parteien. Ein Parteiverbot könnte un<strong>mit</strong>telbar<br />

<strong>mit</strong>hin nur den „parlamentsorientierten“ Strang rechtsextremer Aktivitäten<br />

treffen, der <strong>die</strong> „Kommunalparlamente“ <strong>mit</strong> umfasst, 7 und den „Kampf um<br />

<strong>die</strong> Straße“ 8 allenfalls <strong>mit</strong>telbar insoweit treffen, als <strong>die</strong> (nicht verbotene) Partei<br />

hier<strong>für</strong> einen Kristallisationskern bildet und logistische Unterstützung leistet.<br />

2 Unterscheidung rechtliche / politische Dimension: Zumutungen<br />

freiheitlicher Ordnungen<br />

Bei rechtsextremen Versammlungen ist systematisch klar zwischen der politischen<br />

und der rechtlichen Dimension zu unterscheiden. Politisch ist jede<br />

rechtsextreme Versammlung eine zuviel. Anzustreben ist eine Gesellschaft,<br />

in der <strong>für</strong> Rechtsextremismus kein Raum ist – weder in den Köpfen noch auf<br />

der Straße – und stattdessen <strong>die</strong> Achtung der gleichen Würde und rechtlichen<br />

Gleichheit aller Menschen vorherrscht. Politisch erscheint <strong>die</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>dem</strong>okratischer Freiheitsrechte durch Personen und Gruppierungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser<br />

freiheitlichen Demokratie feindlich gegenüberstehen, vielen als Missbrauch<br />

des Versammlungsrechts.<br />

5 Vgl. dazu Decker / Brähler. Vom Rand zur Mitte. Rechtsextreme Einstellungen und ihre Einflussfaktoren<br />

in Deutschland. Stu<strong>die</strong> im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung: Berlin (Forum Berlin)<br />

2006; Decker / Rothe / Weißmann / Geißler / Brähler: Ein Blick in <strong>die</strong> Mitte. Zur Entstehung rechtsextremer<br />

und <strong>dem</strong>okratischer Einstellungen. Stu<strong>die</strong> im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin<br />

(Forum Berlin) 2008.<br />

6 Vgl. etwa LT TH Drs. 4/1377 v. 25.11.2005 (rechtsextreme Demonstrationen).<br />

7 Vgl. dazu B. Hafeneger / S. Schönfelder. Politische Strategien gegen <strong>die</strong> extreme Rechte in Parlamenten.<br />

Folgen <strong>für</strong> <strong>kommunale</strong> Politik und lokale Demokratie. Berlin (FES Forum Berlin) 2007.<br />

8 Zur „Dreifachstrategie“ der NPD („Kampf um <strong>die</strong> Straße“, Kampf um <strong>die</strong> Köpfe“; „Kampf um<br />

<strong>die</strong> Parlamente“) s. R. Stöss: Rechtsextremismus im Wandel. 2. Aufl., Berlin 2007, 136.<br />

110 Rechtsextremismus und öffentlicher Raum

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