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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Strategien und Maßnahmen<br />

Das weitere Vorgehen lässt sich nach den vorliegenden Erfahrungen nicht<br />

standardisieren, es wird durch vielfältige rechtliche, politische und taktische<br />

Momente bestimmt. Zwei Grundkonstellationen lassen sich jedoch<br />

unterscheiden:<br />

Wenn der Erwerb noch nicht stattgefunden hat, kann er eventuell noch verhindert<br />

werden. Dazu ist <strong>die</strong> oben genannte Bewertung der Ernsthaftigkeit<br />

der Kaufabsichten besonders bedeutsam. Mögliche Reaktionen sind<br />

insbesondere:<br />

<strong>die</strong> Suche nach anderen geeigneten Erwerbern <strong>für</strong> das Objekt (Ver<strong>mit</strong>tlung),<br />

<strong>die</strong> offensive Ablehnung von Maßnahmen <strong>mit</strong> Verweis auf ein vermutetes<br />

Scheingeschäft, insbesondere wenn das Objekt Nutzungsbeschränkungen<br />

unterliegt oder solche erwirkt werden können,<br />

der Erwerb durch <strong>die</strong> Kommune selbst (Ausübung / Erwirkung eines<br />

Vorkaufsrechts).<br />

Allerdings sollte letztgenannte Alternative vor <strong>dem</strong> Hintergrund der da<strong>mit</strong> verbundenen<br />

haushaltsrechtlichen und politischen Schwierigkeiten nur als Ultima<br />

Ratio und soweit möglich nur zum Verkehrswert eingesetzt werden. Immerhin<br />

geht es um Steuergelder, <strong>die</strong> bei einem Erwerb möglicherweise indirekt der<br />

rechtsextremistischen Szene zufließen.<br />

Hat ein Erwerb bereits stattgefunden, sind insbesondere <strong>die</strong> rechtlichen Möglichkeiten<br />

der Verhinderung von Aufnahme bzw. Fortsetzung der Nutzung<br />

des Objekts durch Rechtsextremisten zu prüfen. Mögliche Ansatzpunkte sind<br />

insbesondere:<br />

Bauplanungsrecht, vor allem Bauleitplanung,<br />

Bauordnungsrecht, vor allem Baumängel,<br />

Denkmalschutzrecht,<br />

Brandschutzrecht,<br />

Gaststätten­ und Gewerberecht.<br />

180 Rechtsextremismus und öffentlicher Raum

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