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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Öffentlichkeit, alleine; Optionen zur Affektkontrolle). Gegebenenfalls empfiehlt<br />

sich das frühzeitige Arrangement eines bewusst herbeigeführten Zusammentreffens<br />

<strong>mit</strong> früheren Opfern oder angemessenen Vertretern. Doch das<br />

ist ein mühevoller Prozess, der vertraulich bleiben muss und – begleitet – in<br />

der Autonomie der Beteiligten liegt. Er sollte weder <strong>mit</strong> überschäumender Erziehungsphilosophie<br />

überzogen werden noch <strong>die</strong> Fortführung strafrechtlicher<br />

Konsequenzen bedeuten. Er sollte vorrangig auf <strong>die</strong> Zukunft gerichtet sein und<br />

den Zweck erfüllen, zukünftige Opfer und weitere Straftaten zu verhindern.<br />

Und er muss vorrangig <strong>die</strong> Opferinteressen berücksichtigen.<br />

Opferschutz bedeutet aber auch <strong>die</strong> sukzessive Wiedereingliederung haftentlassener<br />

Straftäter (nicht nur) im Jugendalter, das heißt <strong>die</strong> Option, in <strong>die</strong> örtliche<br />

Gemeinschaft zurückzukehren. Das Grundrecht auf Freizügigkeit – Art.<br />

11 GG – gilt selbstverständlich auch <strong>für</strong> ehemalige Strafgefangene – Entwicklungen,<br />

bei denen in <strong>die</strong> Kommune zurückkehrende haftentlassene Straftäter<br />

stigmatisiert und in aller Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden, ist entschieden<br />

<strong>die</strong> Stirn zu bieten.<br />

Die haftentlassenen Jugendlichen kehren in aller Regel in eine Situation zurück,<br />

<strong>die</strong> sie überfordert. Sie sind ggf. <strong>mit</strong> Familiensystemen konfrontiert, <strong>die</strong> oft selber<br />

stark problembelastet sind. Meist stehen <strong>die</strong> jugendlichen Ex-Häftlinge vor<br />

massiven Problemen, <strong>mit</strong> der plötzlichen Fülle von Selbstverantwortlichkeit und<br />

Optionen umzugehen – nach einer Zeit, in der bis ins Detail alles geregelt und<br />

strukturiert war. Die Versuchung liegt nahe, zumindest zeitweilig auf <strong>die</strong> altbekannten<br />

„Risiko“-Szenen und Handlungsmuster zurückzugreifen.<br />

Die Kommune sollte in <strong>die</strong>ser Situation <strong>die</strong> Integration von entlassenen Jugendlichen<br />

offensiv als Aufgabe anerkennen und verstehen lernen, dass da<strong>mit</strong><br />

(auch) Gefährdungssituationen verringert werden. Sie sollte prüfen, inwieweit<br />

Jugend(hilfe)leistungen auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zielgruppe bereitgestellt werden können.<br />

Und sie sollte <strong>mit</strong> ihrem Vereins- und kulturellen Leben Angebote machen<br />

(können). So könnten es sich beispielsweise lokale Vereine zur Aufgabe machen,<br />

gezielt auf <strong>die</strong>se Zielgruppe zuzugehen – Vereine sind ein wahrer Hort<br />

an Netzwerken, <strong>mit</strong>tels derer sich Optionen auf Arbeit und Ausbildungsplätze<br />

oder sonstige Unterstützungsleistungen anbieten.<br />

Etliche Jugendliche, <strong>die</strong> aus der Haft in ihre heimatlichen Kommunen zurückkehren,<br />

waren schon in Kindestagen Vereins<strong>mit</strong>glieder, finden aber aus Eigeninitiative<br />

kaum noch ins Vereinsleben zurück. Andererseits sollte das Ehrenamt<br />

im Vereinswesen auch nicht überfordert werden. Deshalb bedarf es in etlichen<br />

Fällen wohl pädagogischer Kräfte an der Seite, <strong>die</strong> den Integrationsprozess un-<br />

90 Der Umgang <strong>mit</strong> rechtsextremen Straf- und Gewalttaten

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