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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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onellen Förderung <strong>für</strong> zivilgesellschaftliche Initiativen, Beratungseinrichtungen<br />

und Hilfsorganisationen eine aus unserer Sicht berechtigte Fragestellung!<br />

Ergänzend sollte in <strong>dem</strong> Maßnahmepaket der Kommunen auch das frühzeitige<br />

Signal enthalten sein, keinerlei Scheu vor langen juristischen Instanzenwegen<br />

in einer möglichen <strong>Auseinandersetzung</strong> <strong>mit</strong> Rechtsextremisten zu haben, ja,<br />

es geradezu darauf anzulegen. Dies könnte nämlich den Verlust des Kaufinteresses<br />

bei den Rechtsextremisten zur Folge haben.<br />

Was tun, wenn eine Immobilie dann doch von Rechtsextremisten gekauft<br />

worden ist? Wie sind <strong>die</strong>sbezügliche Erfahrungen in Niedersachsen und in<br />

anderen Bundesländern? Kann man versuchen, Rechtsextremisten als Immobilienbesitzer<br />

in der eigenen Kommune wieder loszuwerden?<br />

Hauptwaffe zur Verhinderung eines entsprechenden Immobilienerwerbs ist<br />

<strong>für</strong> viele Kommunen <strong>die</strong> Nutzung des Vorkaufsrechts zur Verhinderung des Erwerbs.<br />

Beispiele sind dabei unter anderem Wunsiedel, Warmensteinach, Hassfurt,<br />

Grafenwöhr, Cham, Lauf (alle in Bayern), Strassberg (Baden-Württemberg),<br />

Fassberg (Niedersachsen), <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen Schritt gegangen sind. Allerdings<br />

ist nicht in je<strong>dem</strong> Fall klar, ob ein echtes Kaufinteresse realisiert worden wäre.<br />

Insbesondere aber an „geschichtsträchtigen“ Orten wie Wunsiedel sollte <strong>die</strong>s<br />

aber ein probates Mittel sein, um der extremen Rechten keinen prestigeträchtigen<br />

Raumgewinn zu ermöglichen.<br />

Sollte der Kauf selbst nicht zu verhindern sein, ist <strong>die</strong> Prüfung der zweckbestimmten<br />

Nutzung des Objekts durch rechtliche Möglichkeiten im Einzelfall<br />

nötig und bietet Chancen der Einschränkung und Verhinderung einer Immobiliennutzung<br />

durch Rechtsextremisten. Vorrangig geht es hier vor allem um<br />

das so genannte „Kleingedruckte“, etwa in Form von Bestimmungen des Bauplanungs-,<br />

Bauordnungs- oder Brandschutzrechts, des Denkmalschutzrechts<br />

oder des Gaststätten- und Gewerberechts, Lärmgutachten, Zuwegeregelungen,<br />

Parkplätze, Rettungswege, Nachbarschaftsrechte, Versammlungsstättenverordnung<br />

und anderes. Zu<strong>dem</strong> bietet <strong>die</strong> Kontrolle <strong>die</strong>ser Bestimmungen<br />

auch immer <strong>die</strong> Gelegenheit, Begehungs- und Zugangsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Behörden zu schaffen. Als Beispiel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anwendung <strong>die</strong>ser Regulierungen<br />

gilt <strong>die</strong> „Wolfshöhle“ in Wismar, das heißt <strong>die</strong> Verwendung einer Baracke <strong>für</strong><br />

Rechtsrockkonzerte und ein Verbot der entsprechenden Nutzung durch Bauvorschriften.<br />

Der Grund des Verbots: Einsturzgefahr!<br />

Wenn Kommunen und Politik nicht <strong>für</strong> solche Maßnahmenkataloge sensibilisiert<br />

sind, dann ergeben sich leider Beispiele wie in Borna, Schloss Sahlis<br />

Rechtsextremismus und öffentlicher Raum 189

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