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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Allerdings sollten auch <strong>die</strong> Kommunen ihren Verpflichtungen hinsichtlich des<br />

Kinder- und Jugendschutzes nachkommen. Die lokalen Jugendschützer können<br />

bei öffentlichen RechtsRock-Konzerten, wie sie beispielsweise im Kontext<br />

von „Sommerfesten“ der NPD alljährlich in verschiedenen Teilen Deutschlands<br />

organisiert werden, auf Basis des §7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) prüfen, ob<br />

von der Veranstaltung eine „Gefährdung <strong>für</strong> das körperliche, geistige oder seelische<br />

Wohl von Kindern oder Jugendlichen“ ausgeht. Auf <strong>die</strong> Beachtung <strong>die</strong>ser<br />

Norm sollte nicht nur im Vorfeld bei der Formulierung des Auflagenkatalogs<br />

gedrungen werden, sondern es muss tatsächlich auch kontrolliert werden, ob<br />

sie eingehalten wird. Da<strong>für</strong> ist es unerlässlich, dass der oder <strong>die</strong> Jugendschützer<br />

<strong>die</strong> Durchführung einer solchen Veranstaltung begleiten und ggf. <strong>mit</strong> Amtshilfe<br />

durch <strong>die</strong> Polizei den Kinder- und Jugendschutz durchsetzen. Auch hier<br />

gilt, dass eine enge Abstimmung von <strong>kommunale</strong>r Politik und Verwaltung <strong>mit</strong><br />

den Sicherheitsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) erfolgen und das eigene<br />

Handeln dabei sorgfältig dokumentiert werden muss, da <strong>die</strong> Veranstalter unter<br />

Umständen anschließend eine rechtliche Prüfung vor <strong>dem</strong> Verwaltungsgericht<br />

anstreben (Feststellungsklage). Mit entsprechender Vorbereitung muss eine juristische<br />

<strong>Auseinandersetzung</strong>en aber nicht ge<strong>für</strong>chtet werden, auch wenn es<br />

bisher keinen Präzedenzfall gibt. Ein wichtiger Fortschritt wäre dabei eine entsprechende<br />

Schulung von Polizeibeamten und anderen betroffenen Behörden<br />

im Umgang <strong>mit</strong> RechtsRock-Konzerten.<br />

Eine ganz andere Form, <strong>dem</strong> Problem derartiger politischer Feste zu begegnen,<br />

hat das Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Jena entwickelt. Seit<br />

2005 findet stets im September in beziehungsweise bei Jena das neonazistische<br />

„Fest der Völker“ statt, zu <strong>dem</strong> in den letzten Jahren Bands, Redner sowie<br />

zwischen 500 und 1 700 Besucher aus Deutschland und <strong>dem</strong> europäischen<br />

Ausland gekommen sind. Das Aktionsnetzwerk hat, als offensichtlich wurde,<br />

dass <strong>die</strong>se Veranstaltung nicht unterbunden werden konnte, ein Konzept entwickelt,<br />

den Neonazis entgegenzutreten: <strong>mit</strong> vielen hundert beziehungsweise<br />

tausend Gegen<strong>dem</strong>onstranten soll(te) versucht werden, <strong>die</strong> Straßen zu blockieren,<br />

um so <strong>die</strong> anreisen Neonazis bei ihrer menschenverachtenden Propaganda<br />

zu behindern.<br />

Peter Zimmermann vom Aktionsnetzwerk kritisiert, dass Politiker zwar „immer<br />

wieder ihren Widerspruch gegen rechtsextreme Denk- und Verhaltensweisen“<br />

postulieren, „der Rechtsstaat jedoch keine Mittel findet, deren Manifestationen<br />

in der Öffentlichkeit zu verhindern“ (Zimmermann 2008). Aus <strong>die</strong>sem<br />

Dilemma leitet der ehemalige Thüringer Kirchenrat das Recht der Bürgerinnen<br />

und Bürger zum zivilen Ungehorsam ab, <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> auf den Mangel hingewiesen<br />

werden soll: „Wenn der Rechtsstaat sich apathisch verhält und gegen <strong>die</strong><br />

Rechtsextremes Handeln in der Kommune 205

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