17.01.2013 Aufrufe

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auch wenn <strong>die</strong> Satzung bestimmt, dass jede/r Mitglied werden kann, heißt das<br />

keineswegs, dass der Verein jede/n aufnehmen muss“, empfehlen <strong>die</strong> Vereinsexperten<br />

Wolfgang Pfeffer und Michael Röcken 2 . Für Satzungsänderungen<br />

und den Ausschluss von Mitgliedern ist grundsätzlich <strong>die</strong> Mitgliederversammlung<br />

zuständig, falls nicht <strong>die</strong> Satzung das einem anderen Vereinsorgan, meistens<br />

<strong>dem</strong> Vorstand, zubilligt. Den Antrag auf Ausschluss kann jedes Mitglied<br />

stellen. Dabei genügt ein Brief an den Vorstand.<br />

Denkbar ist etwa das Einfügen einer Unvereinbarkeitsklausel in <strong>die</strong> Vereinssatzung,<br />

<strong>die</strong> eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Organisation<br />

– wie beispielsweise der NPD – und in <strong>dem</strong> eigenen Verein ausschließt. Ein<br />

bekanntes Beispiel <strong>für</strong> einen Sportverein <strong>mit</strong> einer solchen Unvereinbarkeitsklausel<br />

bezogen auf <strong>die</strong> NPD in der Satzung ist der Fußballverein FC Schalke 04.<br />

Ein solcher Satz in der Satzung könnte beispielsweise lauten: „Unvereinbar <strong>mit</strong><br />

der Mitgliedschaft im Verein ist <strong>die</strong> Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien<br />

oder Organisationen.“<br />

Auch <strong>die</strong> Gründe <strong>für</strong> einen Ausschluss sollten <strong>dem</strong>entsprechend präzisiert werden.<br />

Pfeffer / Röcken schreiben hierzu: „Der Ausschluss aus <strong>dem</strong> Verein kann<br />

unter anderem erfolgen:<br />

bei schwerem Verstoß gegen <strong>die</strong> Vereinssatzung und bei anderem vereinsschädigen<strong>dem</strong><br />

Verhalten;<br />

bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten<br />

oder der Nichterfüllung sonstiger <strong>mit</strong>gliedschaftlicher Verpflichtungen<br />

gegenüber <strong>dem</strong> Verein;<br />

bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten<br />

oder der Nichterfüllung sonstiger <strong>mit</strong>gliedschaftlicher Verpflichtungen<br />

gegenüber <strong>dem</strong> Verein;<br />

bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen<br />

innerhalb und außerhalb des Vereins und in der Mitgliedschaft in rechtsextremen<br />

Parteien oder Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU.“ 3<br />

2 „Im Verein- gegen Vereinnahmung“. Eine Handreichung zum Umgang <strong>mit</strong> rechtsextremen Mitgliedern.<br />

Regionale Arbeitstelle <strong>für</strong> Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-<br />

Vorpommern e. V. (Hg.), 2008, S.12. Vgl. auch www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/imverein.pdf.<br />

3 Handreichung „Im Verein“, S. 20.<br />

220 Rechtsextremes Handeln in der Kommune

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!