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Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

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Benutzungs- und Hausordnungen<br />

Auch Benutzungsordnungen gehören zum „geltenden Recht”, innerhalb dessen<br />

Grenzen über Nutzungsansprüche von (rechtsextremen) Parteien entschieden<br />

wird. Und auch hier gilt: Satzungen, Haus- und Benutzungsordnungen gelten<br />

ausnahmslos <strong>für</strong> alle Nutzungsinteressierten; einmal gemachte Ausnahmen<br />

sind auch hier „recht-schaffend“ – nachfolgende Parteien können sich auf <strong>die</strong><br />

bisherige Praxis berufen.<br />

Dennoch kann der konkrete Inhalt von Haus- und Benutzungsordnungen<br />

rechtsextreme Mietinteressenten stärker als andere betreffen: Selbstverständlich<br />

kann eine Hausordnung bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen zu<br />

verbotener rechtsextremer Symbolik und Propaganda enthalten. Zusammen<br />

<strong>mit</strong> einer konsequenten Durchsetzung <strong>die</strong>ser Verbote kann durchaus ein wirksamer<br />

abschreckender Effekt auf <strong>die</strong> rechtsextreme Szene erzeugt werden. In<br />

Schulen und Jugendeinrichtungen sind Hausordnungen als Sanktions<strong>mit</strong>tel jedoch<br />

nur als eine Maßnahme innerhalb eines pädagogischen Gesamtkonzepts<br />

zum Umgang <strong>mit</strong> rechtsextremen Erscheinungen sinnvoll. 12<br />

Die folgenden Beispiele (Haus- und Platzordnung <strong>für</strong> Sportanlagen, Verbote<br />

rechtsextremer Insignien und Verhaltensweisen in Schulhausordnungen) zeigen,<br />

dass <strong>mit</strong> Verweis auf <strong>die</strong> Integrität der Einrichtung auch allgemein rechtsextremes,<br />

rassistisches und ähnliches Verhalten ausgeschlossen werden kann.<br />

Oberstufenzentrum Bautechnik I Berlin: Hausordnung gegen rechtsextreme<br />

Erscheinungsformen (Auszug)<br />

„Untersagt ist<br />

1. das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen,<br />

Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, <strong>die</strong> nationalistische, rassistische,<br />

fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte und Gewaltbereitschaft<br />

verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder <strong>dem</strong>onstrieren. Zu<br />

den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter<br />

und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts<br />

12 Siehe auch Musterbenutzungsordnung <strong>für</strong> Jugendzentren in: Verein <strong>für</strong> Demokratische Kultur in<br />

Berlin e.V. / MBR Berlin (2006): Integrierte Handlungsstrategien zur Rechtsextremismusprävention<br />

und -intervention bei Jugendlichen, S. 94, erhältlich unter www.mbr-berlin.de/materialien.<br />

Rechtsextremismus und öffentlicher Raum 153

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