17.01.2013 Aufrufe

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

Handbuch für die kommunale Auseinandersetzung mit dem ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

latente Verfassungsfeindlichkeit der Rechtsextremisten keine Kraft aufbringt,<br />

dann müssen <strong>die</strong> Bürger selbst <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verfassung eintreten“ (ebd). Ähnlich argumentierte<br />

2004 bereits der Wunsiedeler Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU),<br />

dessen Gemeinde alljährlich im August von mehreren Tausend Neonazis heimgesucht<br />

wurde, <strong>die</strong> einen „Trauermarsch“ <strong>für</strong> den dort beerdigten Hitler-Stellvertreter<br />

Rudolf Heß durchführten: „Nach aktueller Gerichtsentscheidung ist<br />

‚das bedeutendste Treffen europäischer Neonazis‘ legal und rechtlich erlaubt<br />

– in den Augen der Wunsiedler Bürger/innen ist <strong>die</strong>ser Aufzug jedoch weder<br />

legitim noch moralisch zu rechtfertigen. Die alljährlichen Märsche ehren Rudolf<br />

Heß und <strong>mit</strong> ihm das verbrecherische Nazi-Regime. Wunsiedel lehnt <strong>die</strong><br />

Neonazis und ihr politisches Gedankengut strikt ab! Die Festspielstadt Wunsiedel<br />

bittet alle Bürger/innen um Zivilcourage und Unterstützung der Protestaktionen.“<br />

Rund 200 Bürgerinnen und Bürger der Stadt nahmen schließlich<br />

an einer vom Bürgermeister angeführten Sitzblockade teil, <strong>die</strong> schließlich<br />

nach dreimaliger Aufforderung aufgelöst wurde. „Wir haben uns der Polizei<br />

gebeugt, aber nicht den Nazis“, erklärte Beck im Anschluss. Auch Zimmermann<br />

betont, dass ziviler Ungehorsam nicht darauf ausgerichtet sei, das<br />

Grundgesetz zu schwächen oder außer Kraft zu setzen, noch <strong>die</strong> Gesetze zu<br />

leugnen. Sondern es sei vielmehr eine Form des Protests gegen jene, <strong>die</strong> „<strong>die</strong><br />

Menschenwürde durch ihre Behauptung von der prinzipiellen Ungleichwertigkeit<br />

der Menschen“ (Zimmermann 2008) bestreiten. Nichtsdestotrotz wird <strong>die</strong><br />

Teilnahme an einer Sitzblockade über <strong>die</strong> Aufforderung zur Räumung hinaus<br />

unter Umständen entweder gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 Versammlungsgesetz als<br />

Ordnungswidrigkeit oder ggf. im Rahmen der Anwendung von § 240 Abs. 2<br />

Strafgesetzbuch als Nötigung geahndet.<br />

Den Bürgern von Wunsiedel als auch Jena gelang es indes <strong>mit</strong> ihrem offenen<br />

und reflektierten Auftreten, <strong>die</strong> Menschen in ihrer Kommune zu sensibilisieren<br />

und gegen <strong>die</strong> Gefahr der extremen Rechten zu mobilisieren. Die Gegenwehr<br />

war erfolgreich und ist zu<strong>dem</strong> alternativlos, wie Bürgermeister Beck bereits kritisch<br />

anmerkte: „Wegschauen ist der Nährboden des Nationalsozialismus.“<br />

Wir würden uns über kritische Kommentare zur Thematik freuen!<br />

Kontakt: argumentationshilfe@gmx.de<br />

206 Rechtsextremes Handeln in der Kommune

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!