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Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie Teil 2

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3.2 Flankierende Maßnahmen und Betrachtungen<br />

Die Mitarbeiter sollten bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planungs- und Gestaltungsphase von<br />

Sauberkeitsbereichen e<strong>in</strong>bezogen werden. Zur Optimierung <strong>der</strong> Saubermontage<br />

haben, mit Blick auf das Thema Personal, folgende Punkte hohe<br />

Priorität:<br />

1. Durchführung beson<strong>der</strong>s sauberkeitskritischer Montageschritte (auch <strong>in</strong><br />

Frage kommende Nacharbeitsschritte); als systematische Fehlerquelle<br />

/ direkter E<strong>in</strong>flussfaktor<br />

2. Kontrolle sensibler Bauteiloberflächen und aktives Entfernen eventuell<br />

vorhandener Verunre<strong>in</strong>igungen; als direkter E<strong>in</strong>flussfaktor<br />

3. Risiko <strong>der</strong> Verschleppung von Verunre<strong>in</strong>igungen durch Werker, die mit<br />

sauberen Funktionsflächen des Produktes umgehen; als zufällige<br />

Fehlerquelle / <strong>in</strong>direkter E<strong>in</strong>flussfaktor. Diesbezüglich kann e<strong>in</strong>e strikte<br />

Trennung von Montagetätigkeit und Nebentätigkeiten angezeigt se<strong>in</strong><br />

(Mischtätigkeit).<br />

Wo immer möglich bzw. erfor<strong>der</strong>lich, ist <strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Sauberkeitsqualität<br />

<strong>in</strong> die Gestaltung und Organisation des Montagebetriebs e<strong>in</strong>zubeziehen. Für<br />

das Zusammenspiel von Sauberkeitsaspekten und Personal s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

Reihe von Maßnahmen und Regulierungen vorzusehen, beispielsweise:<br />

1. Verantwortliche Personen für Sauberkeitsbereiche<br />

2. Zugangsberechtigungen für Sauberkeitsbereiche; Zutrittsberechtigung<br />

nur für e<strong>in</strong>geschränkten Personenkreis<br />

3. Unterrichtung und Schulung des Personals über die Sauberkeits-<br />

anfor<strong>der</strong>ungen. Festlegung von Zielgruppe (z. B. Management,<br />

Werker, Re<strong>in</strong>igungspersonal, Instandhaltung …) sowie Inhalt, Zeitpunkt<br />

und Häufigkeit für Schulungsmaßnahmen.<br />

4. E<strong>in</strong>weisung am Arbeitsplatz und dessen Umfeld<br />

5. Abläufe, wenn <strong>Teil</strong>e unsachgemäß verpackt bzw. <strong>in</strong> verunre<strong>in</strong>igtem<br />

Ladungsträger zur Verfügung gestellt wurden; ebenso Abläufe, wenn<br />

<strong>Teil</strong>e verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d.<br />

6. Erstellung von Anweisungen; bspw. betreffend:<br />

98<br />

- Betreten und Verlassen von Sauberkeitsbereichen sowie E<strong>in</strong>- und<br />

Ausschleusen von Gütern<br />

- Benutzung spezieller Bekleidung (falls erfor<strong>der</strong>lich) und <strong>der</strong>en<br />

Wechsel<strong>in</strong>tervalle

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