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Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie Teil 2

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Stopfen endet die Montageprozesskette. Das Gesamtsystem ist <strong>in</strong> Abb. K.4<br />

dargestellt.<br />

Abb. J.4: Montiertes hydraulisch-mechanisches Gesamtsystem<br />

2.3 Sauberkeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

Sauberkeitsspezifikation entsprechend VDA 19: max. 25 Partikel pro 1000<br />

cm² > 200 µm, ke<strong>in</strong>e Partikel > 400 µm zulässig.<br />

Da das System hauptsächlich kritisch gegenüber abrasiven Partikeln<br />

reagiert, gibt es separate Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich anorganischen (Metalle,<br />

Keramiken und M<strong>in</strong>erale) und organischen Partikeln. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

werden organische Fasern getrennt betrachtet. Folgende Spezifikationen<br />

gelten für das System:<br />

184<br />

Partikelmaterial Partikelgröße<br />

Anorganik (Metalle, Keramiken,<br />

M<strong>in</strong>erale)<br />

> 200 µm (je 1000 cm² max. 25<br />

Partikel)<br />

> 400 µm nicht zulässig<br />

Organik (Kunststoffe, Elastomere) zulässig bis 1000 µm<br />

organische Fasern ke<strong>in</strong>e Reglementierung<br />

Tab. J.1: Sauberkeitsspezifikation an das hydraulisch-mechanische System

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