Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Alle Städte stellen<br />
auf Doppik um<br />
Umstellung der Städte auf die Doppik<br />
In dieser Umstellungsphase konzentriert sich die Überörtliche Prüfung auf die Einführung<br />
des neuen Haushaltsrechts. Für die Haushaltsstrukturprüfungen kommt es darauf<br />
an, im Sinne einer Feldforschung die von den Städten zur Einführung der Doppik<br />
eingeschlagenen Wege und Lösungen festzuhalten:<br />
Welche Erfahrungen sammelten die Städte bei Einführung der Doppik?<br />
Wie war ihr Umgang mit noch nicht abschließend geregelten Fragen der Gemeindeordnung<br />
oder der Gemeindehaushaltsverordnung?<br />
Wie haben die Städte die Gestaltungs- und Wahlrechte in ihrer Rechnungslegung<br />
ausgeübt?<br />
Die dabei gewonnenen Feststellungen sind noch nicht repräsentativ, da erst drei<br />
Eröffnungsbilanzen vorlagen. Ziel der Prüfung war es, Erfahrungen und Hinweise für<br />
die Vorschriften zur neuen Haushaltswirtschaft zu sammeln und Grundlagen für die<br />
Beratungen über die Verlängerungen dieser Vorschriften, die bis zum 31. Dezember<br />
2011 befristet sind 130 , zu legen.<br />
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen führen Wahlrechte zu Bilanzen mit unterschiedlicher<br />
Aussagekraft. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben Auswirkungen<br />
auf die Jahresergebnisse der folgenden Haushaltsjahre. So sind Abweichungen durch<br />
die Festlegung unterschiedlicher Nutzungsdauern zu erwarten: Die Spannbreiten bei<br />
Gebäuden lagen zwischen 25 und 80 Jahren und bei Straßen zwischen 10 und 60<br />
Jahren.<br />
Die Städte sind aufgefordert, die Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse fristgerecht<br />
zu erstellen. Nur auf Basis von gesicherten Jahresabschlüssen kann eine verlässliche<br />
Haushaltsplanung vorgenommen werden.<br />
Mit der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik wurden in den Verwaltungen<br />
neue Softwareprodukte implementiert. In dieser Haushaltsstrukturprüfung wurde<br />
die IT-Berechtigungskonzeption untersucht, ob es den geänderten Anforderungen<br />
entspricht und eine Funktionstrennung im Anordnungs- und Kassenwesen im Sinne<br />
eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) gewährleistet.<br />
8.9 Umstellung der Städte auf die Doppik<br />
Alle geprüften Städte planten die Umstellung auf die Doppik. 13 Städte stellten zum<br />
1. Januar <strong>2009</strong> und damit zum letztmöglichen Zeitpunkt auf die Doppik um.<br />
Ansicht 57 zeigt die von den Städten gewählten Zeitpunkte für die Umstellung auf die<br />
Doppik:<br />
Umstellung auf die Doppik: Zeitpunkte<br />
Jahr Zahl Städte<br />
2006 3 Städte Buseck, Hünfeld, Schwalbach am Taunus<br />
2007 5 Städte Flörsheim am Main, Grünberg, Lich, Solms, Hessisch Lichtenau<br />
2008 4 Städte Bischofsheim, Dieburg, Kelsterbach, Lohfelden<br />
<strong>2009</strong> 13 Städte alle übrigen Städte des Vergleichs<br />
Quelle: Eigene Erhebung<br />
Ansicht 57: Umstellung auf die Doppik: Zeitpunkte<br />
129 Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit Verwaltungsbuchführung<br />
<strong>2009</strong> (Gemeindehaushaltsverordnung-Verwaltungsbuchführung – GemHVO-Vwbuchfg<br />
<strong>2009</strong>) vom 2. April 2006, GVBl. I Seite 179<br />
130 § 156 HGO, § 62 GemHVO-Doppik, § 57 GemHVO-Vwbuchfg <strong>2009</strong><br />
84 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>