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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Alle Städte stellen<br />

auf Doppik um<br />

Umstellung der Städte auf die Doppik<br />

In dieser Umstellungsphase konzentriert sich die Überörtliche Prüfung auf die Einführung<br />

des neuen Haushaltsrechts. Für die Haushaltsstrukturprüfungen kommt es darauf<br />

an, im Sinne einer Feldforschung die von den Städten zur Einführung der Doppik<br />

eingeschlagenen Wege und Lösungen festzuhalten:<br />

Welche Erfahrungen sammelten die Städte bei Einführung der Doppik?<br />

Wie war ihr Umgang mit noch nicht abschließend geregelten Fragen der Gemeindeordnung<br />

oder der Gemeindehaushaltsverordnung?<br />

Wie haben die Städte die Gestaltungs- und Wahlrechte in ihrer Rechnungslegung<br />

ausgeübt?<br />

Die dabei gewonnenen Feststellungen sind noch nicht repräsentativ, da erst drei<br />

Eröffnungsbilanzen vorlagen. Ziel der Prüfung war es, Erfahrungen und Hinweise für<br />

die Vorschriften zur neuen Haushaltswirtschaft zu sammeln und Grundlagen für die<br />

Beratungen über die Verlängerungen dieser Vorschriften, die bis zum 31. Dezember<br />

2011 befristet sind 130 , zu legen.<br />

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen führen Wahlrechte zu Bilanzen mit unterschiedlicher<br />

Aussagekraft. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben Auswirkungen<br />

auf die Jahresergebnisse der folgenden Haushaltsjahre. So sind Abweichungen durch<br />

die Festlegung unterschiedlicher Nutzungsdauern zu erwarten: Die Spannbreiten bei<br />

Gebäuden lagen zwischen 25 und 80 Jahren und bei Straßen zwischen 10 und 60<br />

Jahren.<br />

Die Städte sind aufgefordert, die Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse fristgerecht<br />

zu erstellen. Nur auf Basis von gesicherten Jahresabschlüssen kann eine verlässliche<br />

Haushaltsplanung vorgenommen werden.<br />

Mit der Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik wurden in den Verwaltungen<br />

neue Softwareprodukte implementiert. In dieser Haushaltsstrukturprüfung wurde<br />

die IT-Berechtigungskonzeption untersucht, ob es den geänderten Anforderungen<br />

entspricht und eine Funktionstrennung im Anordnungs- und Kassenwesen im Sinne<br />

eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) gewährleistet.<br />

8.9 Umstellung der Städte auf die Doppik<br />

Alle geprüften Städte planten die Umstellung auf die Doppik. 13 Städte stellten zum<br />

1. Januar <strong>2009</strong> und damit zum letztmöglichen Zeitpunkt auf die Doppik um.<br />

Ansicht 57 zeigt die von den Städten gewählten Zeitpunkte für die Umstellung auf die<br />

Doppik:<br />

Umstellung auf die Doppik: Zeitpunkte<br />

Jahr Zahl Städte<br />

2006 3 Städte Buseck, Hünfeld, Schwalbach am Taunus<br />

2007 5 Städte Flörsheim am Main, Grünberg, Lich, Solms, Hessisch Lichtenau<br />

2008 4 Städte Bischofsheim, Dieburg, Kelsterbach, Lohfelden<br />

<strong>2009</strong> 13 Städte alle übrigen Städte des Vergleichs<br />

Quelle: Eigene Erhebung<br />

Ansicht 57: Umstellung auf die Doppik: Zeitpunkte<br />

129 Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden mit Verwaltungsbuchführung<br />

<strong>2009</strong> (Gemeindehaushaltsverordnung-Verwaltungsbuchführung – GemHVO-Vwbuchfg<br />

<strong>2009</strong>) vom 2. April 2006, GVBl. I Seite 179<br />

130 § 156 HGO, § 62 GemHVO-Doppik, § 57 GemHVO-Vwbuchfg <strong>2009</strong><br />

84 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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