Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertsiebenundzwanzigste Prüfung „Haushaltsstruktur 2008: Planungsverband<br />
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“<br />
Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen 200 in den Jahren 2006 und 2007 zeigt<br />
Ansicht 74.<br />
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen der Jahre 2006 und 2007<br />
2006 2007<br />
Abschreibungen 2,1 Mio. € 1 2,0 Mio. € 2<br />
Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen sowie zu sonstigen Rückstellungen<br />
0,5 Mio. € 0,6 Mio. €<br />
Summe 2,6 Mio. € 2,6 Mio. €<br />
1) In den Abschreibungen 2006 werden auch die Abschreibungen für Regionalparkmaßnahmen aus den<br />
(Alt-)Aufgaben des vormaligen Umlandverbands in Höhe von 1,8 Millionen € einbezogen, die außerhalb<br />
der Ergebnisrechnung erfasst wurden.<br />
2) Die Abschreibungen in der Ergebnisrechnung (2,5 Millionen €) betreffen mit 0,5 Millionen € die<br />
Reduzierung der Verbandsumlage durch Verzicht ihrer vollständigen Erhebung für das Jahr 2007. Die<br />
Abschreibungen für Regionalparkmaßnahmen beliefen sich im Jahr 2007 auf 1,7 Millionen €.<br />
Quelle: Jahresabschlüsse<br />
Ansicht 74: Nicht zahlungswirksame Aufwendungen der Jahre 2006 und 2007<br />
Obwohl die Aufwendungen der Jahre 2006 und 2007 jeweils 14,0 Millionen € überstiegen<br />
(siehe Ansicht 72), blieb die Verbandsumlage bei 10,9 Millionen €. Überdies<br />
verzichtete der Planungsverband in diesen Jahren jeweils auf bereits festgesetzte<br />
Verbandsumlagen von 0,5 Millionen €.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass die Kommunalaufsicht 201 dem Planungsverband zubilligte,<br />
nicht zahlungswirksame Aufwendungen, die sich aus der Abwicklung von<br />
(Alt-)Aufgaben des vormaligen Umlandverbands 202 ergeben, bei der Berechnung der<br />
Verbandsumlage unberücksichtigt zu lassen. Im Übrigen bleibt es für den Planungsverband<br />
bei der gesetzlichen Verpflichtung, sämtliche und damit auch die nicht zahlungswirksamen<br />
Aufwendungen über die Verbandsumlage bei den Verbandsmitgliedern<br />
einzufordern (vergleiche Abschnitt 9.16).<br />
Davon sah der Planungsverband ab, weil er dieser Mittel zur Sicherung seiner Liquidität<br />
nicht bedurfte. Zudem hätte er seine Mitglieder durch die Einbeziehung sämtlicher<br />
Aufwendungen in die Verbandsumlage über das zur Liquiditätssicherung unumgängliche<br />
Maß hinaus in Anspruch genommen. Allerdings ist fraglich, ob diese Vorgehensweise<br />
mit den gesetzlichen Vorgaben zur Bemessung der Verbandsumlage übereinstimmt.<br />
9.16 Bemessung der Verbandsumlage<br />
Der Planungsverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern<br />
eine Verbandsumlage. Diese ist in der Haushaltssatzung für jedes Rechnungsjahr neu<br />
festzusetzen (§ 11 PlanvG). Für die Umlagegrundlagen gilt § 40 des Finanzausgleichsgesetzes<br />
203 .<br />
Der Planungsverband ist zum Haushaltsausgleich verpflichtet (§ 10 Absatz 1 Planungsverbandsgesetz<br />
in Verbindung mit § 92 Absatz 4 Satz 1 HGO 204 ). Diese Verpflichtung<br />
erfüllt er im Wesentlichen durch Erhebung der Verbandsumlage. Die De-<br />
200 Demgegenüber beliefen sich die nicht zahlungswirksamen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens<br />
in den Jahren 2006 und 2007 auf jeweils rund 0,5 Millionen €.<br />
201 Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. August 2006, Az.: IV 23 - 15 i<br />
01.01<br />
202 Darunter fallen die Abschreibungen für Regionalparkmaßnahmen in Höhe von 1,8 Millionen € (2006)<br />
und 1,7 Millionen € (2007).<br />
203 Vergleiche im Einzelnen § 11 PlanvG<br />
204 § 92 Absatz 4 HGO - Allgemeine Haushaltsgrundsätze<br />
Der Haushalt soll in jedem Jahr ausgeglichen sein.<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 111<br />
Nicht<br />
zahlungswirksame<br />
Aufwendungen von<br />
5,2 Mio. €<br />
Ausnahmeregelung<br />
für Abwicklung von<br />
(Alt-)Aufgaben<br />
Liquiditätssicherung<br />
Deckung des<br />
Finanzbedarfs