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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Friedhof,<br />

Erschließung,<br />

Erneuerung<br />

Gebührenausgleichsrücklage<br />

Kosten- und Aufwandsdeckung<br />

durch Gebührenerhöhungen zu verbessern, von den politischen Gremien zurückgewiesen.<br />

Ansicht 122 stellt die mittlere Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren sowie die<br />

mittleren Aufwandsdeckung der Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge in den Jahren<br />

2003 bis 2007 im Vergleich dar:<br />

120 %<br />

100 %<br />

80 %<br />

60 %<br />

40 %<br />

20 %<br />

0 %<br />

Quelle: Eigene Erhebungen und Angaben der Körperschaften<br />

Ansicht 122: Mittlere Kosten- und Aufwandsdeckung Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />

Die Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren lag zwischen 27 und 112 Prozent. Der<br />

Median lag bei 56 Prozent.<br />

Die im Prüfungszeitraum veranlagten Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge waren<br />

nahezu aufwandsdeckend. Von den 15 Körperschaften 274 , die im Prüfungszeitraum<br />

Beiträge für die Erschließung erhoben, war nur bei zwei Körperschaften die Aufwandsdeckung<br />

mit 98 Prozent 275 bzw. 95 Prozent 276 zu gering. Bei den Erneuerungsbeiträgen<br />

lag bei zwei der insgesamt zwölf Körperschaften, die im Prüfungszeitraum<br />

Erneuerungsbeiträge veranlagten, die Aufwandsdeckung mit 99 Prozent 277 bzw. 95<br />

Prozent 278 geringfügig unter 100 Prozent.<br />

Aufgrund des Kostendeckungsgebots dürfen die Gebühren die Kosten nicht überschreiten.<br />

Kostenüberdeckungen entstehen, wenn die Körperschaft Gebühren erhebt,<br />

die über den tatsächlichen Kosten der Einrichtungen liegen. Da diese Abweichungen in<br />

angemessener Zeit auszugleichen sind, werden die Mehreinnahmen in eine Gebührenausgleichsrücklage<br />

eingestellt. In den Folgejahren können durch Entnahmen aus dieser<br />

Rücklage Gebührenunterdeckungen ausgeglichen werden. Im kameralen Haushalts-<br />

und Rechnungswesen kann die Körperschaft auch für Fälle, in denen die Gebühren<br />

nicht die Kosten decken (Kostenunterdeckungen), eine Gebührenausgleichsrücklage<br />

bilden. Gebührenüberdeckungen gleichen die Zuführung in den folgenden Haushaltsjahren<br />

aus. Im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen darf aufgrund des<br />

274 Altenstadt, Geisenheim, Hungen, Langgöns, Münster, Neuhof, Niestetal, Schauenburg, Schöneck, Schotten,<br />

Steinau an der Straße, Trebur, Wald-Michelbach, Weiterstadt, Wettenberg. Die Stadt Eschborn erhebt<br />

ausschließlich Erschließungsbeiträge. Die Stadt konnte im Laufe der Vergleichenden Prüfung keine<br />

Daten zu den Aufwendungen und den veranlagten Erschließungsbeiträgen liefern.<br />

275 Münster<br />

276 Neuhof<br />

277 Haiger<br />

278 Wettenberg<br />

Mittlere Kosten- und Aufwandsdeckung<br />

Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />

Friedhof Erschließung Erneuerung<br />

Minimum Maximum Median<br />

156 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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