Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Friedhof,<br />
Erschließung,<br />
Erneuerung<br />
Gebührenausgleichsrücklage<br />
Kosten- und Aufwandsdeckung<br />
durch Gebührenerhöhungen zu verbessern, von den politischen Gremien zurückgewiesen.<br />
Ansicht 122 stellt die mittlere Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren sowie die<br />
mittleren Aufwandsdeckung der Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge in den Jahren<br />
2003 bis 2007 im Vergleich dar:<br />
120 %<br />
100 %<br />
80 %<br />
60 %<br />
40 %<br />
20 %<br />
0 %<br />
Quelle: Eigene Erhebungen und Angaben der Körperschaften<br />
Ansicht 122: Mittlere Kosten- und Aufwandsdeckung Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />
Die Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren lag zwischen 27 und 112 Prozent. Der<br />
Median lag bei 56 Prozent.<br />
Die im Prüfungszeitraum veranlagten Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge waren<br />
nahezu aufwandsdeckend. Von den 15 Körperschaften 274 , die im Prüfungszeitraum<br />
Beiträge für die Erschließung erhoben, war nur bei zwei Körperschaften die Aufwandsdeckung<br />
mit 98 Prozent 275 bzw. 95 Prozent 276 zu gering. Bei den Erneuerungsbeiträgen<br />
lag bei zwei der insgesamt zwölf Körperschaften, die im Prüfungszeitraum<br />
Erneuerungsbeiträge veranlagten, die Aufwandsdeckung mit 99 Prozent 277 bzw. 95<br />
Prozent 278 geringfügig unter 100 Prozent.<br />
Aufgrund des Kostendeckungsgebots dürfen die Gebühren die Kosten nicht überschreiten.<br />
Kostenüberdeckungen entstehen, wenn die Körperschaft Gebühren erhebt,<br />
die über den tatsächlichen Kosten der Einrichtungen liegen. Da diese Abweichungen in<br />
angemessener Zeit auszugleichen sind, werden die Mehreinnahmen in eine Gebührenausgleichsrücklage<br />
eingestellt. In den Folgejahren können durch Entnahmen aus dieser<br />
Rücklage Gebührenunterdeckungen ausgeglichen werden. Im kameralen Haushalts-<br />
und Rechnungswesen kann die Körperschaft auch für Fälle, in denen die Gebühren<br />
nicht die Kosten decken (Kostenunterdeckungen), eine Gebührenausgleichsrücklage<br />
bilden. Gebührenüberdeckungen gleichen die Zuführung in den folgenden Haushaltsjahren<br />
aus. Im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen darf aufgrund des<br />
274 Altenstadt, Geisenheim, Hungen, Langgöns, Münster, Neuhof, Niestetal, Schauenburg, Schöneck, Schotten,<br />
Steinau an der Straße, Trebur, Wald-Michelbach, Weiterstadt, Wettenberg. Die Stadt Eschborn erhebt<br />
ausschließlich Erschließungsbeiträge. Die Stadt konnte im Laufe der Vergleichenden Prüfung keine<br />
Daten zu den Aufwendungen und den veranlagten Erschließungsbeiträgen liefern.<br />
275 Münster<br />
276 Neuhof<br />
277 Haiger<br />
278 Wettenberg<br />
Mittlere Kosten- und Aufwandsdeckung<br />
Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />
Friedhof Erschließung Erneuerung<br />
Minimum Maximum Median<br />
156 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>