Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertdreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge: Erfolgsmodelle“<br />
Langenselbold und Münster hatten bei der Veranlagung der Abwassergebühren die<br />
Aufgabe ganz auf die Kreiswerke Hanau GmbH und den Zweckverband Gruppenwasserwerk<br />
Dieburg verlagert, Erlensee, Rodenbach und Schöneck teilweise auf die<br />
Kreiswerke. In Langenselbold und Münster ergaben sich die mittleren Verwaltungskosten<br />
je Veranlagung ausschließlich aufgrund der Kosten für die in Anspruch genommene<br />
Dienstleistung. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten betrug in<br />
Erlensee 6 Prozent, in Rodenbach 16 Prozent und in Schöneck 4 Prozent.<br />
Ansicht 132 stellt die minimalen sowie maximalen Verwaltungskosten je Veranlagung<br />
sowie den Median für die nicht regelmäßig erhobenen Friedhofsgebühren und Beiträge<br />
für den Prüfungszeitraum von 2003 bis 2007 gegenüber:<br />
200 €/V.<br />
180 €/V.<br />
160 €/V.<br />
140 €/V.<br />
120 €/V.<br />
100 €/V.<br />
80 €/V.<br />
60 €/V.<br />
40 €/V.<br />
20 €/V.<br />
0 €/V.<br />
Quelle: Eigene Erhebungen und Angaben der Körperschaften<br />
Ansicht 132: Mittlere Verwaltungskosten Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />
11.14 Ausblick<br />
Mittlere Verwaltungskosten<br />
Friedhof, Erschließung, Erneuerung<br />
Friedhof Erschließung Erneuerung<br />
Minimum Maximum Median<br />
Die von den Städten und Gemeinden erhobenen Gebühren und Beiträge waren in der<br />
Mehrheit Erfolgsmodelle mit geringen Einschränkungen, was auf eine gute kommunalpolitische<br />
Leistung hindeutet. Bei der Bemessung, Veranlagung und Beitreibung sind<br />
die Körperschaften an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Kommunalautonomie eröffnet<br />
den Körperschaften gleichwohl Handlungsspielräume. Deshalb wichen die in die<br />
Vergleichende Prüfung einbezogenen Gebühren und Beiträge in den Kriterien Kosten-<br />
und Aufwandsdeckung, Akzeptanz sowie Wirtschaftlichkeit voneinander ab.<br />
Handlungsspielräume für die Körperschaften bestehen, soweit eine Kostendeckung in<br />
den gebührenfähigen Bereichen nicht um jeden Preis angestrebt wird. Darüber hinaus<br />
zeigte sich gerade bei den Abfall- und Abwassergebühren, dass die Bemessungsgrundlagen,<br />
die eine verursachungsgerechtere zum Ziel haben, mit höheren Bearbeitungszeiten<br />
und Verwaltungskosten verbunden sein können.<br />
Die Körperschaften ermittelten keine Indikatoren zur Zahlungsmoral, wie die mittlere<br />
Forderungslaufzeit oder den Anteil der Einzugsermächtigungen an den laufenden Abfall-,<br />
Abwasser- und Wassergebühren. Solche Kennzahlen und die daraus abzuleitenden<br />
Maßnahmen helfen den Körperschaften, ihre Liquidität zu verbessern und Kassenkredite<br />
zu mindern.<br />
Die Vergleichende Prüfung hat gezeigt, dass bei den regelmäßig erhobenen Abfall-,<br />
Abwasser- und Wassergebühren die Forderungslaufzeiten maßgeblich durch die Zahl<br />
der Einzugsermächtigungen bestimmt werden. Bei Einzugsermächtigungen besteht<br />
der Vorteil, dass Zahlungsschwierigkeiten der Gebührenschuldner früh angezeigt werden<br />
und rascher das Mahn- und Beitreibungsverfahren begonnen werden kann.<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 165<br />
Friedhof,<br />
Erschließung,<br />
Erneuerung