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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Beauftragungen Dritter<br />

6.18 Beauftragungen Dritter<br />

Ansicht 35: Sammelfahrzeug. Aufnahme vom 28. August 2008.<br />

Alle Abfallzweckverbände bedienten sich – in je unterschiedlichem Umfang – externer,<br />

zertifizierter 49 Entsorgungsfachbetriebe. Zudem schlossen Abfallzweckverbände Verträge<br />

zur Betriebsführung und Abfallsammlung.<br />

Grundsätzlich gilt: Wettbewerb dient der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung. Bei Auftragsvergaben<br />

sind die Abfallzweckverbände an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben<br />

gebunden.<br />

Die Prüfung zeigte:<br />

Fünf Abfallzweckverbände 50 erfüllten diese Anforderungen.<br />

Fünf Abfallzweckverbände 51 hatten operative Aufgaben ohne Ausschreibung auf<br />

Gesellschaften, an denen sie – oder ihre Mitglieder – beteiligt waren, übertragen.<br />

An den Tochtergesellschaften hielten diese Verbände nicht alle Anteile. Die Voraussetzungen<br />

für ein von der Ausschreibungspflicht befreites In-House-Geschäft<br />

lagen somit nicht vor 52 .<br />

Vier Abfallzweckverbände 53 schlossen nach öffentlichen Ausschreibungen zunächst<br />

vergaberechtskonforme Verträge. In der Folgezeit nahmen sie allerdings einvernehmlich<br />

mit ihren Vertragspartnern wesentliche Vertragsänderungen vor. Da den<br />

Änderungsvereinbarungen keine erneuten öffentlichen Ausschreibungen vorangegangen<br />

waren, verstießen diese Abfallzweckverbände seit dem Zeitpunkt der nicht<br />

49 nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) – Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe<br />

(EfbV) vom 10. September 1996, BGBl. I Seite 1421 zuletzt geändert am 24. Juni 2002, BGBl. I Seite<br />

2247<br />

50 ZAW Landkreis DARMSTADT-DIEBURG, ZVA SCHWALM-EDER-KREIS, DZV SCHWALM-EDER-KREIS und MARBURG-<br />

BIEDENKOPF, AZV Landkreis HERSFELD-ROTENBURG sowie MZV ROTENBURG<br />

51 ZAKB Kreis BERGSTRAßE, Riedwerke Kreis GROß-GERAU, MZVO ODENWALD, ZAS SÜDHESSEN, ZAV VOGELS-<br />

BERGKREIS<br />

52 Vergleiche EuGH-Urteil vom 18. November 1999, Rs. C-107 / 98 (Teckel), EuGH-Urteil vom 10. April<br />

2003, Rs. C-20/01 (Braunschweig/Bockhorn), EuGH-Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26 / 03 (Halle).<br />

53 MZV BIEDENKOPF, ZVA Landkreis FULDA, MZV GROßKROTZENBURG-HAINBURG, AVR RHEINGAU<br />

52 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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