Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Widersprüche und<br />
Verwaltungsgerichtsverfahren<br />
Mahn-, Niederschlagungs-<br />
und<br />
Vollstreckungsverfahren<br />
Gebühren und<br />
Beiträge werden<br />
akzeptiert<br />
Wirtschaftlichkeit der Erhebung und Beitreibung<br />
zeit. 294 Ansicht 128 lässt die Verteilung der mittleren Forderungslaufzeiten und der<br />
mittleren Anteile der Einzugsermächtigungen der Körperschaften erkennen.<br />
95 %<br />
90 %<br />
85 %<br />
80 %<br />
75 %<br />
70 %<br />
65 %<br />
60 %<br />
Mittlere Forderungslaufzeiten und mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />
Abfall, Abwasser, Wasser<br />
Rodenbach<br />
Wettenberg<br />
Weiterstadt<br />
Erlensee<br />
Hungen<br />
Trebur<br />
Langenselbold<br />
Schauenburg<br />
Neuhof<br />
Wald-Michelbach<br />
Geisenheim<br />
Altenstadt<br />
Münster<br />
Niestetal<br />
Schöneck<br />
Schotten<br />
Ansicht 128: Mittlere Forderungslaufzeiten und mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />
Abfall, Abwasser, Wasser<br />
Der Anteil der Widersprüche an den Veranlagungen war sehr gering. Verwaltungsgerichtsverfahren<br />
gab es bei Erneuerungsbeiträgen in Altenstadt, Schotten und Steinau<br />
an der Straße.<br />
Der Anteil der Mahnverfahren bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren lag im<br />
Median zwischen vier und sieben Prozent der Veranlagungen. Der Anteil der Mahnverfahren<br />
bei den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen war im Mittel noch niedriger<br />
als bei den Gebühren. Von der Möglichkeit, ausstehende Forderungen niederzuschlagen,<br />
machte bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren nur Schotten Gebrauch.<br />
Der Anteil der Veranlagungen, bei denen ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde,<br />
lag bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren im Mittel bei einem Prozent.<br />
Bei den Friedhofsgebühren sowie den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen gingen<br />
grundsätzlich im Laufe des Mahnverfahrens die Forderungen ein. Niederschlagungen<br />
gab es nur bei den Friedhofsgebühren in Eschborn und Langenselbold. Der Anteil<br />
lag bei einem Prozent der Veranlagungen.<br />
Aufgrund der geringen Zahl an Mahnungen, Niederschlagungen und Vollstreckungen<br />
lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Bürger die Abfall-, Abwasser-, Wasser-<br />
und Friedhofsgebühren sowie die Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge akzeptiert<br />
haben.<br />
11.13 Wirtschaftlichkeit der Erhebung und Beitreibung<br />
Eschborn<br />
Langgöns<br />
Die Gebühren- und Beitragsveranlagung soll durch die Körperschaften mit möglichst<br />
geringen Kosten durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Erhebung<br />
und Beitreibung ist zum einen von der organisatorischen Vorgehensweise der<br />
Verwaltung abhängig. Zum anderen beeinflussen die Zahl der Gebührentatbestände,<br />
der Gebührenschuldner und der Gebührenbemessungsgrundlagen den<br />
294 Im Prüfungszeitraum 2003 bis 2007 betrug der Korrelationskoeffizient zwischen der mittleren Forderungslaufzeit<br />
und dem Anteil der Einzugsermächtigungen 0,61.<br />
162 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Haiger<br />
Steinau<br />
0 Tage 2 Tage 4 Tage 6 Tage 8 Tage 10 Tage 12 Tage 14 Tage<br />
Quelle: Eigene Berechnungen