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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Widersprüche und<br />

Verwaltungsgerichtsverfahren<br />

Mahn-, Niederschlagungs-<br />

und<br />

Vollstreckungsverfahren<br />

Gebühren und<br />

Beiträge werden<br />

akzeptiert<br />

Wirtschaftlichkeit der Erhebung und Beitreibung<br />

zeit. 294 Ansicht 128 lässt die Verteilung der mittleren Forderungslaufzeiten und der<br />

mittleren Anteile der Einzugsermächtigungen der Körperschaften erkennen.<br />

95 %<br />

90 %<br />

85 %<br />

80 %<br />

75 %<br />

70 %<br />

65 %<br />

60 %<br />

Mittlere Forderungslaufzeiten und mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />

Abfall, Abwasser, Wasser<br />

Rodenbach<br />

Wettenberg<br />

Weiterstadt<br />

Erlensee<br />

Hungen<br />

Trebur<br />

Langenselbold<br />

Schauenburg<br />

Neuhof<br />

Wald-Michelbach<br />

Geisenheim<br />

Altenstadt<br />

Münster<br />

Niestetal<br />

Schöneck<br />

Schotten<br />

Ansicht 128: Mittlere Forderungslaufzeiten und mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />

Abfall, Abwasser, Wasser<br />

Der Anteil der Widersprüche an den Veranlagungen war sehr gering. Verwaltungsgerichtsverfahren<br />

gab es bei Erneuerungsbeiträgen in Altenstadt, Schotten und Steinau<br />

an der Straße.<br />

Der Anteil der Mahnverfahren bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren lag im<br />

Median zwischen vier und sieben Prozent der Veranlagungen. Der Anteil der Mahnverfahren<br />

bei den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen war im Mittel noch niedriger<br />

als bei den Gebühren. Von der Möglichkeit, ausstehende Forderungen niederzuschlagen,<br />

machte bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren nur Schotten Gebrauch.<br />

Der Anteil der Veranlagungen, bei denen ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde,<br />

lag bei den Abfall-, Abwasser- und Wassergebühren im Mittel bei einem Prozent.<br />

Bei den Friedhofsgebühren sowie den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen gingen<br />

grundsätzlich im Laufe des Mahnverfahrens die Forderungen ein. Niederschlagungen<br />

gab es nur bei den Friedhofsgebühren in Eschborn und Langenselbold. Der Anteil<br />

lag bei einem Prozent der Veranlagungen.<br />

Aufgrund der geringen Zahl an Mahnungen, Niederschlagungen und Vollstreckungen<br />

lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Bürger die Abfall-, Abwasser-, Wasser-<br />

und Friedhofsgebühren sowie die Erschließungs- und Erneuerungsbeiträge akzeptiert<br />

haben.<br />

11.13 Wirtschaftlichkeit der Erhebung und Beitreibung<br />

Eschborn<br />

Langgöns<br />

Die Gebühren- und Beitragsveranlagung soll durch die Körperschaften mit möglichst<br />

geringen Kosten durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Erhebung<br />

und Beitreibung ist zum einen von der organisatorischen Vorgehensweise der<br />

Verwaltung abhängig. Zum anderen beeinflussen die Zahl der Gebührentatbestände,<br />

der Gebührenschuldner und der Gebührenbemessungsgrundlagen den<br />

294 Im Prüfungszeitraum 2003 bis 2007 betrug der Korrelationskoeffizient zwischen der mittleren Forderungslaufzeit<br />

und dem Anteil der Einzugsermächtigungen 0,61.<br />

162 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Haiger<br />

Steinau<br />

0 Tage 2 Tage 4 Tage 6 Tage 8 Tage 10 Tage 12 Tage 14 Tage<br />

Quelle: Eigene Berechnungen

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