Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Nutzungsdauern<br />
Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
gewandt werden kann, wirft die Plausibilitätsprüfung die Frage auf, ob die Werte im<br />
Ingenieurverfahren sachgerecht ermittelt wurden oder einer weiteren Evaluierung<br />
bedürfen.<br />
In Erzhausen zeigte die Analyse eine Abweichung von -5,8 Millionen €. Diese ist<br />
darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde Erzhausen ihre Straßen mit dem<br />
Erinnerungswert ansetzte, da sie die Altstraßen über 15 Jahre abschrieb und in den<br />
letzten 15 Jahren keine Straßen baute.<br />
Die Zulässigkeit des Ingenieurverfahrens für die Bewertung von Straßen in der<br />
Eröffnungsbilanz - ohne vorherige Prüfung eines vertretbaren Aufwands für die<br />
Ermittlung von tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten - könnte auf den<br />
Wortlaut der Verwaltungsvorschriften gestützt werden. Unter Nr. 8.6. (letzter<br />
Absatz 90 ) der Verwaltungsvorschriften zu § 59 GemHVO-Doppik wird ausgeführt, dass<br />
bei der erstmaligen Bewertung der Straßen in der Eröffnungsbilanz das<br />
Ingenieurverfahren zulässig sein soll. Dabei wird die Zulässigkeit nicht – wie dies bei<br />
der Kommentierung zu Nr. 8.6 (zweiter Absatz 91 ) der Fall ist – davon abhängig<br />
gemacht, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mit vertretbarem<br />
Aufwand ermittelbar waren. Diese Interpretation der Verwaltungsvorschriften ist mit<br />
§ 59 Absatz 1 Satz 1 GemHVO-Doppik nicht vereinbar.<br />
Für die Bewertung in der Eröffnungsbilanz wurden die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten des Straßen-Infrastrukturvermögens um Abschreibungen<br />
vermindert. Die Gemeinden legten unterschiedliche Nutzungsdauern zu Grunde:<br />
Nutzungsdauer pauschal 15 Jahre<br />
Nutzungsdauer nach Straßentyp zwischen 10 und 40 Jahren<br />
Nutzungsdauer pauschal 25 Jahre<br />
Nutzungsdauer pauschal 25 Jahre, aber Berücksichtigung von Sonderschäden<br />
Nutzungsdauer pauschal 30 Jahre<br />
Nutzungsdauer nach Art des Straßen-Infrastrukturvermögens (30 Jahre für Straßen,<br />
25 Jahre für Gehwege, 15 - 20 Jahre für Straßenbeleuchtung)<br />
Nutzungsdauer pauschal 35 Jahre<br />
Nutzungsdauer pauschal 40 Jahre<br />
Hierdurch ist die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Kommunen nicht mehr<br />
gegeben. Die Auswirkungen des Wertansatzes und der Nutzungsdauer soll an einer<br />
Beispielsrechnung verdeutlicht werden (Ansicht 43):<br />
Auswirkungen verschiedener Nutzungsdauern<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 6.000.000 € 6.000.000 € 6.000.000 €<br />
Bilanzansatz (Alter der Straßen 10 Jahre) 2.000.000 € 3.600.000 € 4.500.000 €<br />
Nutzungsdauer in Jahren 15 25 40<br />
Jährliche Abschreibung 400.000 € 240.000 € 150.000 €<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Ansicht 43: Auswirkungen verschiedener Nutzungsdauern<br />
Ansicht 43 zeigt, dass die jährlich Abschreibung eines vergleichbaren Straßennetzes<br />
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 6,0 Millionen € aufgrund der Nutzungsdauer<br />
zwischen 0,2 Millionen € und 0,4 Millionen € variiert.<br />
90 Vergleiche Fußnote 81<br />
91 Vergleiche Fußnote 81<br />
66 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>