Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Nutzungsdauern und<br />
Haushaltsbelastung<br />
Festlegung von Nutzungsdauern<br />
Tatsächliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
Vereinfachte Durchschnittswertmethode: dabei werden die investiven Ausgaben<br />
der letzten 30 Jahre ermittelt und mit dem Faktor 0,5 multipliziert. Der so ermittelte<br />
Wert („Altbestand“) wird über eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.<br />
Ingenieurverfahren (Bewertung nach Schadenszustandsklassen): dabei werden<br />
die aktuellen Zeitwerte durch eine Zustandserfassung ermittelt und auf den tatsächlichen<br />
Herstellungszeitpunkt rückindiziert.<br />
Die Anwendung der Methoden ist Ansicht 58 zu entnehmen. Hierbei waren Doppelnennungen<br />
möglich, da einige Städte das Ingenieurverfahren oder die vereinfachte<br />
Durchschnittswertmethode ergänzend anwenden, wenn mit vertretbarem Aufwand die<br />
tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus den Unterlagen nicht mehr<br />
ermittelt werden können.<br />
Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
Werte auf Basis von ja nein<br />
noch<br />
offen<br />
Summe<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 18 5 2 25<br />
Vereinfachte Durchschnittswertmethode 2 18 5 25<br />
Ingenieurverfahren 16 7 2 25<br />
Quelle: Angaben der Städte<br />
Ansicht 58: Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
18 Städte ermitteln die Werte auf Basis der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />
Zwei Städte 134 werden in Ergänzung der anderen Methoden die Werte<br />
anhand der Straßenausgaben der letzten 30 Jahre nach einer vereinfachten Durchschnittswertmethode<br />
ermitteln. 16 Städte wenden das Ingenieurverfahren an.<br />
Die vereinfachte Durchschnittswertmethode, bei der die Bilanzwerte anhand der Straßenausgaben<br />
der letzten 30 Jahre ermittelt werden, ist kritisch zu beurteilen, da sie<br />
nur bei Investitionsschwerpunkten in der ferneren Vergangenheit (rückläufige Investitionstätigkeit)<br />
zu akzeptablen Werten führt 135 .<br />
8.11 Festlegung von Nutzungsdauern<br />
Für die Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz sind die<br />
Festlegungen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von Bedeutung. Lange Nutzungsdauern<br />
führen bei niedriger Belastung der Haushalte in Folgejahren durch Abschreibungen<br />
zu höheren Restbuchwerten in der Eröffnungsbilanz. Das Eigenkapital<br />
wird erhöht. Dagegen führen kurze Nutzungsdauern bei höherer Belastung der Haushalte<br />
durch Abschreibungen zu geringeren Restbuchwerten in der Eröffnungsbilanz.<br />
Das Eigenkapital wird reduziert.<br />
Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen keine verbindlichen<br />
Vorgaben vor. Jede Stadt hat die Nutzungsdauern so anzusetzen, dass sie den<br />
individuellen Verhältnissen entsprechen. Stimmen diese Nutzungsdauern in der Rechnungslegung<br />
mit den wirtschaftlichen Nutzungsdauern überein, führt dies zu einer<br />
klassen), verwendet werden. Die ermittelten Werte sind auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt<br />
zu indizieren.<br />
134 Flörsheim am Main und Hünfeld<br />
135 Vergleiche 117. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2007: Größere Gemeinden“ im Achtzehnten<br />
Zusammenfassenden <strong>Bericht</strong>, Landtagsdrucksache 17/400, Seite 122 ff.<br />
86 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>