Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertdreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge: Erfolgsmodelle“<br />
Bei den Friedhofsgebühren vergingen vom Versand des Gebührenbescheids bis zur<br />
Zahlung im Mittel rund 23 Tage, bei den Erschließungsbeiträgen sind es 68 Tage und<br />
bei den Erneuerungsbeiträgen 63 Tage.<br />
Die Mediane der mittleren Forderungslaufzeiten der Friedhofsgebühren und der Beiträge<br />
lagen deutlich über den Medianen der regelmäßig erhobenen Abfall-, Abwasser-<br />
und Wassergebühren. Der wesentliche Grund lag darin, dass es sich bei den Friedhofsgebühren<br />
und den Beiträgen um einmalige Abgaben handelt, für die keine Einzugsermächtigungen<br />
erteilt werden können. Außerdem sind die Zahlungsverpflichtungen<br />
je Veranlagung bei den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen im Vergleich zu<br />
den Gebühren deutlich höher. Der höhere Zahlungsbetrag führte zu mehr Stundungs-<br />
und Ratenzahlungsanträgen. Soweit die Stundungsvoraussetzungen vorlagen, gewährten<br />
die Körperschaften Stundungen.<br />
Die Akzeptanz der Gebühren und Beiträge spiegelt sich neben einer geringen Forderungslaufzeit<br />
in einer hohen Zahl von Einzugsermächtigungen und einer geringen Zahl<br />
von Widersprüchen und Verwaltungsgerichtsverfahren wider. Die Zahlungsfähigkeit<br />
der Gebühren- und Beitragsschuldner kam insbesondere in der Zahl der Einzugsermächtigungen,<br />
der Mahnverfahren, der Vollstreckungen und der Niederschlagungen<br />
zum Ausdruck.<br />
In Ansicht 127 sind die mittleren Anteile der Einzugsermächtigungen an den Veranlagungen<br />
über den gesamten Prüfungszeitraum von 2003 bis 2007 für die Abfall-, Abwasser-<br />
und Wassergebühren je Körperschaft dargestellt.<br />
100 %<br />
90 %<br />
80 %<br />
70 %<br />
60 %<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
0 %<br />
Quelle: Eigene Erhebungen und Angaben der Körperschaften<br />
Mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />
Abfall, Abwasser, Wasser<br />
Abfall Abwasser Wasser<br />
Minimum Maximum Median<br />
Ansicht 127: Mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen Abfall, Abwasser, Wasser<br />
Der Median der Anteile der Einzugsermächtigungen bei den regelmäßig erhobenen<br />
Gebühren für Abfall, Abwasser und Wasser bewegte sich zwischen 77 Prozent und 82<br />
Prozent. Die Einzelbetrachtung zeigt, dass der Anteil der Einzugsermächtigungen zwischen<br />
58 Prozent (Abfallgebühr) und 93 Prozent (Abwasser- und Wassergebühr) liegt.<br />
Bei den regelmäßig erhobenen Gebühren für Abfall, Abwasser und Wasser zeigte sich<br />
zwischen dem mittleren Anteil der Einzugsermächtigungen und der mittleren Forderungslaufzeit<br />
ein umgekehrt proportionaler Zusammenhang. Ein geringerer Anteil von<br />
Einzugsermächtigungen führte tendenziell zu einer höheren mittleren Forderungslauf-<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 161<br />
Abfall, Abwasser,<br />
Wasser<br />
Forderungslaufzeit<br />
und Einzugsermächtigungen