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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Einhundertdreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge: Erfolgsmodelle“<br />

Bei den Friedhofsgebühren vergingen vom Versand des Gebührenbescheids bis zur<br />

Zahlung im Mittel rund 23 Tage, bei den Erschließungsbeiträgen sind es 68 Tage und<br />

bei den Erneuerungsbeiträgen 63 Tage.<br />

Die Mediane der mittleren Forderungslaufzeiten der Friedhofsgebühren und der Beiträge<br />

lagen deutlich über den Medianen der regelmäßig erhobenen Abfall-, Abwasser-<br />

und Wassergebühren. Der wesentliche Grund lag darin, dass es sich bei den Friedhofsgebühren<br />

und den Beiträgen um einmalige Abgaben handelt, für die keine Einzugsermächtigungen<br />

erteilt werden können. Außerdem sind die Zahlungsverpflichtungen<br />

je Veranlagung bei den Erschließungs- und Erneuerungsbeiträgen im Vergleich zu<br />

den Gebühren deutlich höher. Der höhere Zahlungsbetrag führte zu mehr Stundungs-<br />

und Ratenzahlungsanträgen. Soweit die Stundungsvoraussetzungen vorlagen, gewährten<br />

die Körperschaften Stundungen.<br />

Die Akzeptanz der Gebühren und Beiträge spiegelt sich neben einer geringen Forderungslaufzeit<br />

in einer hohen Zahl von Einzugsermächtigungen und einer geringen Zahl<br />

von Widersprüchen und Verwaltungsgerichtsverfahren wider. Die Zahlungsfähigkeit<br />

der Gebühren- und Beitragsschuldner kam insbesondere in der Zahl der Einzugsermächtigungen,<br />

der Mahnverfahren, der Vollstreckungen und der Niederschlagungen<br />

zum Ausdruck.<br />

In Ansicht 127 sind die mittleren Anteile der Einzugsermächtigungen an den Veranlagungen<br />

über den gesamten Prüfungszeitraum von 2003 bis 2007 für die Abfall-, Abwasser-<br />

und Wassergebühren je Körperschaft dargestellt.<br />

100 %<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

Quelle: Eigene Erhebungen und Angaben der Körperschaften<br />

Mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen<br />

Abfall, Abwasser, Wasser<br />

Abfall Abwasser Wasser<br />

Minimum Maximum Median<br />

Ansicht 127: Mittlere Anteile der Einzugsermächtigungen Abfall, Abwasser, Wasser<br />

Der Median der Anteile der Einzugsermächtigungen bei den regelmäßig erhobenen<br />

Gebühren für Abfall, Abwasser und Wasser bewegte sich zwischen 77 Prozent und 82<br />

Prozent. Die Einzelbetrachtung zeigt, dass der Anteil der Einzugsermächtigungen zwischen<br />

58 Prozent (Abfallgebühr) und 93 Prozent (Abwasser- und Wassergebühr) liegt.<br />

Bei den regelmäßig erhobenen Gebühren für Abfall, Abwasser und Wasser zeigte sich<br />

zwischen dem mittleren Anteil der Einzugsermächtigungen und der mittleren Forderungslaufzeit<br />

ein umgekehrt proportionaler Zusammenhang. Ein geringerer Anteil von<br />

Einzugsermächtigungen führte tendenziell zu einer höheren mittleren Forderungslauf-<br />

<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 161<br />

Abfall, Abwasser,<br />

Wasser<br />

Forderungslaufzeit<br />

und Einzugsermächtigungen

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