Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Spekulativer<br />
Charakter bei<br />
Derivaten<br />
Zulässigkeit von<br />
Zinsderivaten<br />
Einsatz von Zinsderivaten<br />
ven Beiträge aus steigenden Kreditzinsen durch positive Beiträge aus dem Zinsderivat<br />
kompensiert. Umgekehrt führt dies zum Ergebnis, dass man nicht mehr von sinkenden<br />
Zinsen profitieren kann. Wirtschaftlich gesehen führt diese Gestaltung zu einer Zinsfestschreibung<br />
für einen längeren Zeitraum.<br />
Verlust<br />
Gewinn<br />
Modell: Zinseffekte und gegenläufige Zinsderivate<br />
Ergebnis Grundgeschäft Ergebnis Sicherungsgeschäft Ergebnis<br />
Ansicht 68: Modell: Zinseffekte und gegenläufige Zinsderivate<br />
Werden Zinsderivate zur Zinsoptimierung und damit zur Senkung des Zinsaufwands<br />
eingesetzt, haben sie regelmäßig spekulativen Charakter. Sie bergen das Risiko, dass<br />
bei ungünstiger Zinsentwicklung zusätzliche Zinszahlungen anfallen.<br />
Eine der geprüften 25 Städte hatte zum 31. August 2006 ein Zinssatz-Swap-Geschäft<br />
mit eingebettetem Cap (Zinsobergrenze) und Schutzkorridor mit einem Bezugsbetrag<br />
von 2,0 Millionen € und einer Laufzeit bis zum Jahr 2016 ohne Sonderkündigungsrechte<br />
abgeschlossen. Der Bezugsbetrag wurde abgeleitet aus der Summe der tatsächlichen<br />
Darlehensverbindlichkeiten und deren Verlauf (Konnexität). Die Stadt war Zahler<br />
der variablen Beträge (Verzinsung beträgt maximal 7,5 Prozent) und erhielt im Gegenzug<br />
eine feste Verzinsung von 4,1 Prozent. Die variablen Beträge berechneten sich<br />
abgeleitet aus der Zinsdifferenz zwischen dem 10-Jahres-Swap-Satz und dem<br />
2-Jahres-Swap-Satz auf Euribor Basis. Ziel des Zinssatz-Swaps war die Reduktion des<br />
Zinsaufwands der Stadt.<br />
Die Darlehensverbindlichkeiten (10,1 Millionen € zum 31. Dezember 2007) hatten<br />
unterschiedliche Laufzeiten mit jeweils festen Zinssätzen. Der Stadt entstanden somit<br />
aus den Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfristen keine Zinsänderungsrisiken. Ein<br />
Zusammenhang zwischen Zinsentwicklung des Kreditportfolios der Stadt und Wertentwicklung<br />
des Zinssatz-Swaps war nicht gegeben. Ein gegenläufiger Zusammenhang<br />
der Wertentwicklungen wäre jedoch für eine Qualifikation als Sicherungsgeschäft<br />
zwingend notwendig. Daher ist der Zinssatz-Swap als spekulativ einzustufen, selbst<br />
wenn das Risiko begrenzt wurde.<br />
Aus diesem Geschäft ergab sich zum 29. Februar 2008 ein Zufluss an die Stadt in<br />
Höhe von 8.950 € und zum 29. August 2008 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von<br />
34.000 €. Der Marktwert des Zinssatz-Swaps war zum 31. Dezember 2007 negativ<br />
und betrug auskunftsgemäß -55.400 €. Das Zinssatz-Swap-Geschäft hatte sich, zu<br />
diesem Zeitpunkt, nachteilig für die Stadt entwickelt.<br />
Derivatgeschäfte, so wie hier das Zinssatz-Swap-Geschäft, die auf eine bestimmte<br />
Entwicklung der Zinssätze abgeschlossen werden, sind nach dem Gemeinderecht nicht<br />
explizit verboten, jedoch nicht mit einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />
nach § 92 Absatz 2 HGO zu vereinbaren. Im Einzelfall können solche Geschäfte<br />
96 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>