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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Einhundertneunzehnte Vergleichende Prüfung „Abfallzweckverbände“<br />

ausgeschriebenen Vertragsänderungen gegen das Wettbewerbs- und Vergaberecht<br />

54 .<br />

Ein Abfallzweckverband 55 hatte vor seiner Gründung ohne öffentliche Ausschreibung<br />

geschlossene Verträge übernommen und damit den vergaberechtswidrigen<br />

Zustand fortgesetzt.<br />

Sofern Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt wurden, sind die Abfallzweckverbände<br />

gehalten, diesen Zustand spätestens nach Ablauf der Vertragslaufzeiten durch<br />

eine Neuausschreibung zu beenden. Jene Abfallzweckverbände, die Aufgaben auf<br />

Tochtergesellschaften übertrugen, an denen sie nicht alle Anteile halten, können alternativ<br />

erwägen, die fehlenden Anteile zu erwerben 56 .<br />

6.19 Ausblick<br />

Die Abfallzweckverbände haben die Anforderungen aus der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung<br />

erfüllt, ohne dass es in der Umstellungsphase von der Abfalldeponierung<br />

zur thermischen und mechanisch-biologischen Vorbehandlung zu Entsorgungsengpässen<br />

für die angeschlossenen Einwohner kam.<br />

Die ordnungsgemäße Entsorgung wurde durch vertragliche Beziehungen zu den Betreibern<br />

der Vorbehandlungsanlagen sowie durch die Einrichtung von Zwischenlagern<br />

sichergestellt. Die Entsorgungssicherheit ist mittel- bis langfristig gewährleistet.<br />

Mit dem Inkrafttreten des Deponierungsverbots für unbehandelte Abfälle sank der<br />

Bedarf an Deponieraum, was zu Stilllegungen von Deponieflächen führte. Die ordnungsgemäße<br />

Deponienachsorge ist durch ein lückenloses Überwachungsregelwerk<br />

und -system gesichert.<br />

Bei den Kosten der Abfallentsorgung besteht ein Potenzial zur Ergebnisverbesserung<br />

durch verstärkte Trennung von Rest- und Bioabfall.<br />

54 Vergleiche EuGH-Urteil vom 13. Juni 2008, Rs. C 454/06 (APA)<br />

55 ZVA WERRA-MEIßNER-KREIS<br />

56 Diesen Weg ging inzwischen der ZAKB Kreis BERGSTRAßE.<br />

<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 53

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