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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Einhundertvierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2008: Kleine Städte“<br />

7.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

Prüfungszeitraum: 2003 bis 2007<br />

Für Investitionen wurden die Jahre 1988 bis<br />

2007 herangezogen.<br />

Informationsstand: Januar 2008 bis April <strong>2009</strong><br />

Zuleitung der Schlussberichte: 18. Mai <strong>2009</strong><br />

Prüfungsbeauftragter: P & P Treuhand GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Bad Schwalbach<br />

7.3 Leitsätze<br />

Im Jahr 2007 schlossen von den 25 in die Prüfung einbezogenen Gemeinden<br />

21 mit einem kameral ausgeglichenen Haushalt ab. 15 Gemeinden hatten<br />

einen stabilen Haushalt. In der zusammengefassten Bewertung der<br />

Haushaltsstabilität im Prüfungszeitraum hatten 4 Gemeinden einen stabilen<br />

oder insgesamt stabilen Haushalt.<br />

Die demografische Entwicklung wirkt sich auf die Einnahmen der Gemeinden<br />

aus. Rückläufige Bevölkerungszahlen führen bei kleinen Gemeinden zu<br />

überproportionalen Einnahmeminderungen.<br />

HGO, GemHVO-Doppik und Verwaltungsvorschriften enthalten teils widersprüchliche<br />

Regelungen zu Ansatz und Bewertung von Bilanzposten. Die<br />

Gemeinden machen diese Regelungsunschärfe dafür verantwortlich, dass<br />

Unsicherheit bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz herrschte.<br />

Die Gemeinden nutzten die in der GemHVO-Doppik und den Verwaltungsvorschriften<br />

enthaltenen Wahlrechte bei dem Ansatz und der Bewertung<br />

von Bilanzposten.<br />

Die Eröffnungsbilanz ist wegen des Bilanzzusammenhangs die Grundlage<br />

für spätere Jahresabschlüsse. Die darin enthaltenen Wertansätze wirken<br />

sich auf die Darstellung der Vermögenslage aus.<br />

Die uneinheitliche Praxis der Gemeinden bei der Bewertung ausgewählter<br />

Vermögensgegenstände beeinflusst die interkommunale Vergleichbarkeit:<br />

Grundstücke sowie Gebäude: Die Bewertung von Grundstücken orientierte<br />

sich in zwei Fällen und die von Gebäuden in vier Fällen nicht an<br />

den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, obwohl diese mit angemessenem<br />

Aufwand ermittelbar waren. Die Nutzungsdauern bei Gebäuden<br />

variierten zwischen 30 und 80 Jahren.<br />

Straßen: Neun Gemeinden bewerteten nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

obwohl diese mit angemessenem Aufwand ermittelbar<br />

waren. Die Nutzungsdauern schwankten zwischen 15 und 40 Jahren. Eine<br />

Plausibilitätsprüfung bestätigte, dass bei zwei Gemeinden die im Ingenieurverfahren<br />

ermittelten Wertansätze überhöht waren.<br />

Beteiligungen sowie Beteiligungen an Sparkassenzweckverbänden: Mit<br />

dem anteiligen Eigenkapital bewerteten zwei von sechs Gemeinden ihre<br />

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und 13 von 18 Gemeinden ihre<br />

Beteiligung an Eigenbetrieben oder Zweckverbänden. Sechs von neun<br />

Gemeinden setzten ihre Beteiligungen an einem Sparkassenzweckverband<br />

mit dem anteiligen Eigenkapital an. Dies steht nicht im Einklang<br />

mit dem Anschaffungswert-Prinzip.<br />

<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 55<br />

Seite 70<br />

Seite 73<br />

Seite 58<br />

Seiten 63, 70<br />

Seite 60 ff.

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