Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertvierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2008: Kleine Städte“<br />
7.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />
Prüfungszeitraum: 2003 bis 2007<br />
Für Investitionen wurden die Jahre 1988 bis<br />
2007 herangezogen.<br />
Informationsstand: Januar 2008 bis April <strong>2009</strong><br />
Zuleitung der Schlussberichte: 18. Mai <strong>2009</strong><br />
Prüfungsbeauftragter: P & P Treuhand GmbH,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Bad Schwalbach<br />
7.3 Leitsätze<br />
Im Jahr 2007 schlossen von den 25 in die Prüfung einbezogenen Gemeinden<br />
21 mit einem kameral ausgeglichenen Haushalt ab. 15 Gemeinden hatten<br />
einen stabilen Haushalt. In der zusammengefassten Bewertung der<br />
Haushaltsstabilität im Prüfungszeitraum hatten 4 Gemeinden einen stabilen<br />
oder insgesamt stabilen Haushalt.<br />
Die demografische Entwicklung wirkt sich auf die Einnahmen der Gemeinden<br />
aus. Rückläufige Bevölkerungszahlen führen bei kleinen Gemeinden zu<br />
überproportionalen Einnahmeminderungen.<br />
HGO, GemHVO-Doppik und Verwaltungsvorschriften enthalten teils widersprüchliche<br />
Regelungen zu Ansatz und Bewertung von Bilanzposten. Die<br />
Gemeinden machen diese Regelungsunschärfe dafür verantwortlich, dass<br />
Unsicherheit bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz herrschte.<br />
Die Gemeinden nutzten die in der GemHVO-Doppik und den Verwaltungsvorschriften<br />
enthaltenen Wahlrechte bei dem Ansatz und der Bewertung<br />
von Bilanzposten.<br />
Die Eröffnungsbilanz ist wegen des Bilanzzusammenhangs die Grundlage<br />
für spätere Jahresabschlüsse. Die darin enthaltenen Wertansätze wirken<br />
sich auf die Darstellung der Vermögenslage aus.<br />
Die uneinheitliche Praxis der Gemeinden bei der Bewertung ausgewählter<br />
Vermögensgegenstände beeinflusst die interkommunale Vergleichbarkeit:<br />
Grundstücke sowie Gebäude: Die Bewertung von Grundstücken orientierte<br />
sich in zwei Fällen und die von Gebäuden in vier Fällen nicht an<br />
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, obwohl diese mit angemessenem<br />
Aufwand ermittelbar waren. Die Nutzungsdauern bei Gebäuden<br />
variierten zwischen 30 und 80 Jahren.<br />
Straßen: Neun Gemeinden bewerteten nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
obwohl diese mit angemessenem Aufwand ermittelbar<br />
waren. Die Nutzungsdauern schwankten zwischen 15 und 40 Jahren. Eine<br />
Plausibilitätsprüfung bestätigte, dass bei zwei Gemeinden die im Ingenieurverfahren<br />
ermittelten Wertansätze überhöht waren.<br />
Beteiligungen sowie Beteiligungen an Sparkassenzweckverbänden: Mit<br />
dem anteiligen Eigenkapital bewerteten zwei von sechs Gemeinden ihre<br />
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und 13 von 18 Gemeinden ihre<br />
Beteiligung an Eigenbetrieben oder Zweckverbänden. Sechs von neun<br />
Gemeinden setzten ihre Beteiligungen an einem Sparkassenzweckverband<br />
mit dem anteiligen Eigenkapital an. Dies steht nicht im Einklang<br />
mit dem Anschaffungswert-Prinzip.<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 55<br />
Seite 70<br />
Seite 73<br />
Seite 58<br />
Seiten 63, 70<br />
Seite 60 ff.