Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertfünfundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2008: Mittlere Städte“<br />
Bei der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserentsorgung orientierten sich alle<br />
14 Städte an den Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe, die nach kaufmännischen<br />
Grundsätzen erstellt werden 163 . Dabei sind die handelsrechtlichen Vorschriften zu beachten<br />
164 . Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem Jahresergebnis eines Eigenbetriebs<br />
und einem kostendeckendem Gebührenhaushalt mit Bezug auf § 10 Absatz 2<br />
KAG folgen aus der unterschiedlichen Berücksichtigung von Zinsen und Auflösungserträgen<br />
aus erhaltenen Beiträgen und Zuschüssen für Investitionen.<br />
Zinsen<br />
Beiträge und<br />
Zuschüsse<br />
Berücksichtigung von Zinsen sowie von Beiträgen und Zuschüssen<br />
in der Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung<br />
Kaufmännische Rechnungslegung<br />
(EigBGes)<br />
Tatsächlicher Zinsaufwand<br />
auf Fremdkapital<br />
Ertrag aus der Auflösung des<br />
Sonderpostens für<br />
Investitionszuschüsse<br />
Kostendeckende<br />
Gebührenkalkulation (KAG)<br />
Kalkulatorische Verzinsung<br />
des Anlagekapitals<br />
(Eigen- und Fremdkapital)<br />
Abschreibungen nicht um<br />
Auflösungserträge vermindert<br />
(Gebührenbedarf)<br />
Gebührenmehrbedarf<br />
nach KAG<br />
7,8 Mio. €<br />
3,2 Mio. €<br />
Zielwert ausgeglichenes Ergebnis Kostendeckung nach KAG 11,0 Mio. €<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Ansicht 70: Berücksichtigung von Zinsen sowie von Beiträgen und Zuschüssen in der Gebührenkalkulation<br />
für die Abwasserentsorgung<br />
Zinsen<br />
Die nach § 10 Absatz 2 KAG ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten berechnen sich<br />
nach dem Anlagekapital unter Abzug von erhaltenen Finanzierungsbeiträgen Dritter<br />
(Beiträge und Zuschüsse) 165 . Durch die Berechnung kalkulatorischer Zinsen ist es unerheblich,<br />
ob der Eigenbetrieb eine hohe oder niedrige Fremdkapitalausstattung hat.<br />
Die Berechnungsweise nach KAG führt dazu, dass auch das Eigenkapital verzinst wird.<br />
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies unerlässlich. Im Ergebnis sind die ansatzfähigen<br />
kalkulatorischen Zinsen höher als die in der Rechnungslegung ausgewiesenen<br />
Zinsaufwendungen für das aufgenommene Fremdkapital.<br />
Auflösungserträge aus erhaltenen Beiträgen und Zuschüssen für Investitionen<br />
Erhaltene Investitionszuschüsse und Beiträge Dritter werden nach den kaufmännischen<br />
Grundsätzen in einem Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert. Die<br />
ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens hat nach der Nutzungsdauer der geförderten<br />
Investitionen und nicht nach der vereinbarten Dauer der Zweckbindung zu<br />
163 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 GVBl. I Seite 154, zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 21. März 2005, GVBl. I Seite 218<br />
§ 20 Absatz 1 Satz 1 EigBGes – Buchführung und Kostenrechnung<br />
Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung<br />
oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung.<br />
164 § 20 Absatz 2 EigBGes – Buchführung und Kostenrechnung<br />
Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung<br />
finden Anwendung, soweit sie nicht bereits unmittelbar gelten.<br />
165 § 10 Absatz 2 KAG – Benutzungsgebühren<br />
Die Gebühren sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu<br />
den Kosten zählen die Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung, Entgelte für in Anspruch<br />
genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung<br />
des Anlagekapitals; bei der Verzinsung bleibt der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte<br />
Kapitalanteil außer Betracht. § 127a der Hessischen Gemeindeordnung bleibt unberührt.<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 99<br />
Gegenüberstellung<br />
kaufmännischer<br />
Buchhaltung und<br />
Kostendeckung nach<br />
KAG