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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Ingenieur-<br />

verfahren<br />

Kombinationsverfahren <br />

Vergleichswertverfahren<br />

technisch/<br />

kaufmännisches<br />

Verfahren<br />

Erinnerungswert<br />

Straßen-Infrastrukturvermögen<br />

Ingenieurverfahren: Bewertungsverfahren des Landes Hessen oder andere Bewertungsverfahren,<br />

die auf einem sachgerechten Maßstab basieren (zum Beispiel Bewertung<br />

nach Schadenszustandsklassen). Dabei werden die aktuellen Zeitwerte<br />

durch eine Zustandserfassung ermittelt und auf den Herstellungszeitpunkt indiziert.<br />

Ansicht 41 zeigt, dass die Gemeinden bei der Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />

unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt haben:<br />

Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />

Zahl der<br />

Gemeinden<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten 11<br />

Kombinationsverfahren / Vergleichsverfahren 4<br />

Ingenieurverfahren 4<br />

technisch / kaufmännisches Verfahren 4<br />

Erinnerungswert 1<br />

noch keine Entscheidung getroffen 1<br />

Summe 25<br />

Quelle: Eigene Erhebung; Stand: September 2008<br />

Ansicht 41: Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />

Elf Gemeinden 82 konnten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Straßen<br />

vollständig oder weitgehend vollständig ermitteln.<br />

Beim Ingenieurverfahren werden keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

ermittelt, sondern es wird der heutige Straßenzustand in Klassen eingeteilt<br />

(vorgefunden wurde eine Unterscheidung von fünf und sechs Klassen). Für jede dieser<br />

Klassen werden Wiederbeschaffungskosten auf Basis eines Bezugsjahres (meist 2007)<br />

ermittelt und auf den Herstellungszeitpunkt indiziert, die über 30 oder 40 Jahre<br />

abgeschrieben werden. Dieses Verfahren wurde in der beschriebenen oder ähnlichen<br />

Form von vier Gemeinden 83 angewendet. Zur Feststellung der Ingenieurwerte gaben<br />

die Gemeinden Gutachten in Auftrag.<br />

Beim Kombinationsverfahren werden zunächst tatsächliche Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten ermittelt. Bei Straßen, für die dies nicht möglich ist, wird das<br />

Ingenieurverfahren angewendet. Die angenommenen Nutzungsdauern variieren<br />

deutlich.<br />

Das Vergleichswertverfahren unterscheidet sich von dem Kombinationsverfahren<br />

dadurch, dass anstelle des Werts nach dem Ingenieurverfahren ein Vergleichswert<br />

zum Ansatz kommt, der sich aus tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

vergleichbarer Straßen mit ähnlichen Baujahren ableitet.<br />

Beim technisch / kaufmännischen Verfahren werden ein technischer und ein<br />

kaufmännischer Wert ermittelt. Der niedrigere Wert wird für die Bewertung<br />

herangezogen. Der technische Wert ähnelt dem Wert, der sich nach dem<br />

Ingenieurverfahren ergibt. Der kaufmännische Wert wird aus fortgeführten<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt. Wenn diese nicht feststellbar sind,<br />

kommt ein Durchschnittswert zum Ansatz.<br />

Eine Gemeinde 84 bewertete ihre Straßen zum Erinnerungswert. Sie setzte eine Nutzungsdauer<br />

von 15 Jahren für „Altstraßen“ an und stellte fest, dass innerhalb der letz-<br />

82 Alsbach-Hähnlein, Battenberg (Eder), Breidenbach, Eschenburg, Gernsheim, Höchst i. Odw., Kriftel,<br />

Lollar, Rimbach, Schmitten im Taunus, Sulzbach (Taunus)<br />

83 Birkenau, Einhausen, Homberg (Ohm) und Hünfelden<br />

84 Erzhausen<br />

64 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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