Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Ingenieur-<br />
verfahren<br />
Kombinationsverfahren <br />
Vergleichswertverfahren<br />
technisch/<br />
kaufmännisches<br />
Verfahren<br />
Erinnerungswert<br />
Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
Ingenieurverfahren: Bewertungsverfahren des Landes Hessen oder andere Bewertungsverfahren,<br />
die auf einem sachgerechten Maßstab basieren (zum Beispiel Bewertung<br />
nach Schadenszustandsklassen). Dabei werden die aktuellen Zeitwerte<br />
durch eine Zustandserfassung ermittelt und auf den Herstellungszeitpunkt indiziert.<br />
Ansicht 41 zeigt, dass die Gemeinden bei der Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt haben:<br />
Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
Zahl der<br />
Gemeinden<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 11<br />
Kombinationsverfahren / Vergleichsverfahren 4<br />
Ingenieurverfahren 4<br />
technisch / kaufmännisches Verfahren 4<br />
Erinnerungswert 1<br />
noch keine Entscheidung getroffen 1<br />
Summe 25<br />
Quelle: Eigene Erhebung; Stand: September 2008<br />
Ansicht 41: Bewertung von Straßen-Infrastrukturvermögen<br />
Elf Gemeinden 82 konnten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Straßen<br />
vollständig oder weitgehend vollständig ermitteln.<br />
Beim Ingenieurverfahren werden keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
ermittelt, sondern es wird der heutige Straßenzustand in Klassen eingeteilt<br />
(vorgefunden wurde eine Unterscheidung von fünf und sechs Klassen). Für jede dieser<br />
Klassen werden Wiederbeschaffungskosten auf Basis eines Bezugsjahres (meist 2007)<br />
ermittelt und auf den Herstellungszeitpunkt indiziert, die über 30 oder 40 Jahre<br />
abgeschrieben werden. Dieses Verfahren wurde in der beschriebenen oder ähnlichen<br />
Form von vier Gemeinden 83 angewendet. Zur Feststellung der Ingenieurwerte gaben<br />
die Gemeinden Gutachten in Auftrag.<br />
Beim Kombinationsverfahren werden zunächst tatsächliche Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten ermittelt. Bei Straßen, für die dies nicht möglich ist, wird das<br />
Ingenieurverfahren angewendet. Die angenommenen Nutzungsdauern variieren<br />
deutlich.<br />
Das Vergleichswertverfahren unterscheidet sich von dem Kombinationsverfahren<br />
dadurch, dass anstelle des Werts nach dem Ingenieurverfahren ein Vergleichswert<br />
zum Ansatz kommt, der sich aus tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
vergleichbarer Straßen mit ähnlichen Baujahren ableitet.<br />
Beim technisch / kaufmännischen Verfahren werden ein technischer und ein<br />
kaufmännischer Wert ermittelt. Der niedrigere Wert wird für die Bewertung<br />
herangezogen. Der technische Wert ähnelt dem Wert, der sich nach dem<br />
Ingenieurverfahren ergibt. Der kaufmännische Wert wird aus fortgeführten<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt. Wenn diese nicht feststellbar sind,<br />
kommt ein Durchschnittswert zum Ansatz.<br />
Eine Gemeinde 84 bewertete ihre Straßen zum Erinnerungswert. Sie setzte eine Nutzungsdauer<br />
von 15 Jahren für „Altstraßen“ an und stellte fest, dass innerhalb der letz-<br />
82 Alsbach-Hähnlein, Battenberg (Eder), Breidenbach, Eschenburg, Gernsheim, Höchst i. Odw., Kriftel,<br />
Lollar, Rimbach, Schmitten im Taunus, Sulzbach (Taunus)<br />
83 Birkenau, Einhausen, Homberg (Ohm) und Hünfelden<br />
84 Erzhausen<br />
64 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>