Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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Einhundertdreißigste Vergleichende Prüfung „Gebühren und Beiträge: Erfolgsmodelle“<br />
Realisationsprinzips 279 nur für Kostenüberdeckungen eine Gebührenausgleichsrücklage<br />
im Jahresabschluss gebildet werden.<br />
Um Kostenüberschreitungen zu verhindern, sind die im Haushaltsjahr erwarteten Kosten<br />
vor Beginn des Haushaltsjahres im Wege einer Selbstkostenrechnung zu kalkulieren<br />
(Vorauskalkulation). Bei der Nachkalkulation werden die Kostenüberdeckungen<br />
oder Kostenunterdeckungen nach Ablauf der Rechnungsperiode ermittelt, um so die<br />
Einhaltung des Kostendeckungsgebots und des Kostenüberschreitungsverbots festzustellen.<br />
Ansicht 123 zeigt die Mindestanforderungen, die an eine Voraus- und Nachkalkulation<br />
von Gebühren zu stellen sind:<br />
Mindestforderungen an Voraus- und Nachkalkulationen<br />
Gebühren Beiträge<br />
Erfassung aller für den Kalkulationszeitraum<br />
erwarteten/verursachten Kosten<br />
für die laufende Verwaltung und Unterhaltung<br />
der öffentlichen Einrichtung sowie<br />
Entgelte für Fremdleistungen.<br />
Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen<br />
auf der Grundlage eines<br />
fortlaufend aktualisierten und vollständigen<br />
Anlagennachweises.<br />
Ermittlung der Verzinsung des Anlagenkapitals<br />
unter Berücksichtigung der erhaltenen<br />
Beiträge und Zuschüsse Dritter<br />
als Abzugskapital und eines marktüblichen<br />
Kalkulationszinssatzes.<br />
Verursachungsgerechte Zurechnung der<br />
Kosten auf Kostenstellen und Verteilung<br />
der Kosten auf die Kostenträger.<br />
Berücksichtigung von inneren Verrechnungen.<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Ansicht 123: Mindestanforderungen an Voraus- und Nachkalkulationen<br />
Darstellung der Erschließungs- und<br />
Erneuerungsmaßnahme hinsichtlich Art<br />
und Umfang sowie (voraussichtlicher)<br />
Beginn und Dauer der Maßnahme.<br />
Erfassung aller für den Kalkulationszeitraum<br />
erwarteten/entstandenen Aufwendungen.<br />
Die erwarteten/entstandenen Aufwendungen<br />
sind aufzuteilen in:<br />
- beitragsfähige Aufwendungen der Erschließungs-<br />
oder Erneuerungsmaßnahmen,<br />
- Aufwendungen, die nach § 11 KAG und<br />
den Ortssatzungen für Erschließungs-<br />
oder Erneuerungsmaßnahmen nicht<br />
beitragsfähig sind,<br />
- Aufwendungen, die nach Satzung beitragsfähig<br />
sind (so Abwasser- oder<br />
Wasserbeitrag nach der Entwässerungssatzung<br />
oder der Wasserversorgungssatzung)<br />
Zur Erfüllung der Mindestanforderungen bedarf es folgender Instrumente:<br />
Vollständiger und fortlaufend aktualisierter Anlagennachweis mit dem gesamten<br />
beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen der Einrichtung nach Art, Menge<br />
und Wert,<br />
Vollständiger Nachweis der erhaltenen Beiträge und Zuschüsse Dritter,<br />
Instrumente zur Kostenerfassung (Kostenrechnungsinstrumente).<br />
Zu Voraus- und Nachkalkulationen ergab sich folgendes Ergebnis:<br />
Von den neun Städten und Gemeinden, die Abfallgebühren erhoben, erstellten nur<br />
zwei Körperschaften 280 Voraus- und Nachkalkulationen, die in vollem Umfang die<br />
Mindestanforderungen erfüllten. Vier Körperschaften 281 erstellten Voraus- und<br />
279 Das Realisationsprinzip besagt, dass nur bereits zum Bilanzstichtag realisierte Erträge im Jahresab-<br />
schluss erfasst werden dürfen.<br />
280 Rodenbach, Schöneck<br />
281 Erlensee, Eschborn, Steinau an der Straße, Wald-Michelbach<br />
<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 157<br />
Gebühren- und<br />
Beitragskalkulation<br />
Mindestanforderungen