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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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ÖPNV: Selbstverwaltungsaufgabe<br />

Geprüftes Risiko<br />

12.12 Organisation des ÖPNV in den Landkreisen ................................................. 172<br />

12.13 Leistungs- und Strukturdaten ..................................................................... 175<br />

12.14 Finanzierungssystem ÖPNV ........................................................................ 178<br />

12.15 Aufwendungen und Ergebnisse für den ÖPNV ............................................. 180<br />

12.16 Vergabe und Wettbewerb .......................................................................... 184<br />

12.17 Ausblick .................................................................................................... 186<br />

12.5 Geprüftes Risiko<br />

Das geprüfte Risiko im Jahr 2006 betrug 6,9 Millionen € (Ansicht 146) 297 . Es umfasst<br />

die von den Landkreisen auszugleichenden Unterdeckungen des ÖPNV.<br />

12.6 Ergebnisverbesserungen<br />

Wegen der komplexen Querverbindungen von Regionalverkehr und Lokalverkehr ist<br />

das Finanzierungssystem für den ÖPNV zu komplex, um Ergebnisverbesserungen auszuweisen.<br />

12.7 Rückstände<br />

Rückstände waren nicht festzustellen.<br />

12.8 Änderungsvorschläge für Rechtsvorschriften<br />

Die Prüfung ergab keine Hinweise darauf, dass Rechtsvorschriften zu ändern wären.<br />

Das gesetzliche Instrumentarium reichte aus, um die Aufgabe sachgerecht und wirtschaftlich<br />

zu erfüllen. Es sollten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um<br />

die Finanzierung des ÖPNV transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.<br />

12.9 Überblick<br />

Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Sonderstatusstädte sind die Aufgabenträger<br />

des ÖPNV in Hessen (§ 5 Absatz 1 ÖPNVG 298 ). Vorrangiger gesetzlicher Auftrag<br />

der Landkreise und der übrigen Aufgabenträger ist es, eine ausreichende Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherzustellen. Die Aufgabenträger sind<br />

zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(§ 5 Absatz 2 ÖPNVG 299 ). Der ÖPNV ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.<br />

297 Jahresvergleiche basieren auf den Werten des Jahres 2006, da es das aktuellste Jahr war, für das<br />

durchgängig alle Werte in geprüfter Form vorlagen.<br />

298 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) vom 1. Dezember 2005, GVBl. I<br />

Seite 786<br />

§ 5 Absatz 1 ÖPNVG - Aufgabenträger<br />

Aufgabenträger sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.<br />

Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe<br />

wahr.<br />

Anmerkung: Das ÖPNVG tritt mit Ablauf des 31. Dezember <strong>2009</strong> außer Kraft (§ 16 ÖPNVG). Es soll um<br />

zwei Jahre bis 31. Dezember 2011 verlängert und in dieser Zeit evaluiert werden. Das entsprechende<br />

Änderungsgesetz war im Juli/August <strong>2009</strong> in der Anhörung der Landesregierung. Daher wird an dieser<br />

Stelle nicht auf die „Sunset Legislation“ (vergleiche Abschnitt 9.9 für das Planungsverbandsgesetz) eingegangen.<br />

299 § 5 Absatz 2 ÖPNVG - Aufgabenträger<br />

Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im<br />

öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 sicher. Sie<br />

sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Hierzu geben sie den Aufgabenträgerorganisationen nach § 6 verbindliche Vorgaben, die sich insbesondere<br />

darauf beziehen, wie 1. das öffentliche Personennahverkehrsangebot zu entwickeln und zu planen<br />

168 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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