Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
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ÖPNV: Selbstverwaltungsaufgabe<br />
Geprüftes Risiko<br />
12.12 Organisation des ÖPNV in den Landkreisen ................................................. 172<br />
12.13 Leistungs- und Strukturdaten ..................................................................... 175<br />
12.14 Finanzierungssystem ÖPNV ........................................................................ 178<br />
12.15 Aufwendungen und Ergebnisse für den ÖPNV ............................................. 180<br />
12.16 Vergabe und Wettbewerb .......................................................................... 184<br />
12.17 Ausblick .................................................................................................... 186<br />
12.5 Geprüftes Risiko<br />
Das geprüfte Risiko im Jahr 2006 betrug 6,9 Millionen € (Ansicht 146) 297 . Es umfasst<br />
die von den Landkreisen auszugleichenden Unterdeckungen des ÖPNV.<br />
12.6 Ergebnisverbesserungen<br />
Wegen der komplexen Querverbindungen von Regionalverkehr und Lokalverkehr ist<br />
das Finanzierungssystem für den ÖPNV zu komplex, um Ergebnisverbesserungen auszuweisen.<br />
12.7 Rückstände<br />
Rückstände waren nicht festzustellen.<br />
12.8 Änderungsvorschläge für Rechtsvorschriften<br />
Die Prüfung ergab keine Hinweise darauf, dass Rechtsvorschriften zu ändern wären.<br />
Das gesetzliche Instrumentarium reichte aus, um die Aufgabe sachgerecht und wirtschaftlich<br />
zu erfüllen. Es sollten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um<br />
die Finanzierung des ÖPNV transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.<br />
12.9 Überblick<br />
Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Sonderstatusstädte sind die Aufgabenträger<br />
des ÖPNV in Hessen (§ 5 Absatz 1 ÖPNVG 298 ). Vorrangiger gesetzlicher Auftrag<br />
der Landkreise und der übrigen Aufgabenträger ist es, eine ausreichende Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherzustellen. Die Aufgabenträger sind<br />
zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(§ 5 Absatz 2 ÖPNVG 299 ). Der ÖPNV ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.<br />
297 Jahresvergleiche basieren auf den Werten des Jahres 2006, da es das aktuellste Jahr war, für das<br />
durchgängig alle Werte in geprüfter Form vorlagen.<br />
298 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) vom 1. Dezember 2005, GVBl. I<br />
Seite 786<br />
§ 5 Absatz 1 ÖPNVG - Aufgabenträger<br />
Aufgabenträger sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.<br />
Sie nehmen die Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe<br />
wahr.<br />
Anmerkung: Das ÖPNVG tritt mit Ablauf des 31. Dezember <strong>2009</strong> außer Kraft (§ 16 ÖPNVG). Es soll um<br />
zwei Jahre bis 31. Dezember 2011 verlängert und in dieser Zeit evaluiert werden. Das entsprechende<br />
Änderungsgesetz war im Juli/August <strong>2009</strong> in der Anhörung der Landesregierung. Daher wird an dieser<br />
Stelle nicht auf die „Sunset Legislation“ (vergleiche Abschnitt 9.9 für das Planungsverbandsgesetz) eingegangen.<br />
299 § 5 Absatz 2 ÖPNVG - Aufgabenträger<br />
Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im<br />
öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 sicher. Sie<br />
sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Hierzu geben sie den Aufgabenträgerorganisationen nach § 6 verbindliche Vorgaben, die sich insbesondere<br />
darauf beziehen, wie 1. das öffentliche Personennahverkehrsangebot zu entwickeln und zu planen<br />
168 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>