Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken<br />
Normalherstellungskosten (NHK)<br />
Versicherungswerte<br />
Gutachten<br />
Das Abweichen vom Anschaffungswert-Prinzip ist im Anhang zur Eröffnungsbilanz zu<br />
erläutern.<br />
Ansicht 40 zeigt, dass die Gemeinden bei der Bewertung der Gebäude<br />
unterschiedliche Bewertungsverfahren angewandt haben:<br />
Bewertung von Gebäuden<br />
Zahl der Gemeinden<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 7<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten / Normalherstellungskosten 11<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten / Brandversicherungswert 1<br />
Normalherstellungskosten 4<br />
noch keine Entscheidung getroffen 2<br />
Summe 25<br />
Quelle: Eigene Erhebung; Stand: September 2008<br />
Ansicht 40: Bewertung von Gebäuden<br />
Sieben Gemeinden 75 konnten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer<br />
Gebäude vollständig oder weitgehend vollständig ermitteln. Die tatsächlichen<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden um Abschreibungen vermindert. Elf<br />
Gemeinden 76 setzten die Normalherstellungskosten an, wenn ihnen die Ermittlung der<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht möglich war.<br />
Eine Gemeinde 77 setzte, soweit es ihr nicht gelang, die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten zu ermitteln, Brandversicherungswerte an und schrieb diese über<br />
50 Jahre ab.<br />
Vier Gemeinden 78 ermittelten keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten sondern<br />
ausschließlich Normalherstellungskosten. Die Nutzungsdauern differierten zwischen 30<br />
und 80 Jahren. Eine Gemeinde 79 schrieb entsprechend einer gutachterlich ermittelten<br />
Restnutzungsdauer ab.<br />
Die Gemeinden bemühten sich - mit unterschiedlicher Intensität - die Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten von Gebäuden zu ermitteln. Werden keine Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten ermittelt, liegt ein Verstoß gegen § 41 Absatz 1 in Verbindung<br />
rem Aufwand nicht ermittelbar sind, können für die Bewertung<br />
– Normalherstellungskosten (z.B. NHK 2000 gemäß den Wertermittlungs-Richtlinien des Bundes und<br />
Runderlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 1.12.2001, BS 12 – 63<br />
05 04 – 30/1) oder<br />
– Versicherungswerte (z.B. Friedensneubauwerte) als Grundlage für eine sachgerechte Schätzung oder<br />
– Gutachten (z.B. Schätzung des Ortsgerichts)<br />
verwendet werden. Bei der Verwendung von Erfahrungswerten ist darauf zu achten, dass bauliche Veränderungen<br />
berücksichtigt sind. Versicherungswerte, die in den letzten drei Jahren vor dem Eröffnungsbilanzstichtag<br />
ermittelt wurden, gelten als aktuell, sofern in der Zwischenzeit keine wesentlichen<br />
baulichen Veränderungen erfolgt sind. Das Abweichen vom Anschaffungskosten-/Herstellungskosten-<br />
Prinzip und von der gewählten Bewertungsmethode ist im Anhang zur Eröffnungsbilanz zu erläutern.<br />
Die ermittelten Werte sind auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt zu indizieren.<br />
75 Einhausen, Erzhausen, Großkrotzenburg, Lollar, Rimbach, Schmitten im Taunus, Sulzbach (Taunus)<br />
76 Alsbach-Hähnlein, Dietzhölztal, Eschenburg, Fernwald, Gernsheim, Höchst i. Odw., Homberg (Ohm),<br />
Hünfelden, Kriftel, Naumburg und Reiskirchen<br />
77 Zierenberg<br />
78 Battenberg (Eder), Birkenau, Breidenbach und Ober-Mörlen<br />
79 Breidenbach<br />
62 <strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>