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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Einhundertvierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2008: Kleine Städte“<br />

Ansicht 54 zeigt das bestehende Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder. Im Mittel<br />

lag dieses bei acht Prozent. Den Spitzenwert im Vergleich der 25 geprüften Gemeinden<br />

erreichten Battenberg (Eder) und Rimbach mit 20 Prozent.<br />

35,0%<br />

30,0%<br />

25,0%<br />

20,0%<br />

15,0%<br />

10,0%<br />

5,0%<br />

0,0%<br />

Quelle: Eigene Erhebungen, Stand: September 2008<br />

Ansicht 54: Anteil der Betreuungsplätze Kinder unter drei Jahren im Verhältnis zur Zahl der<br />

unter Dreijährigen im Jahr 2007<br />

Eine Möglichkeit zur Schaffung von Betreuungsplätzen liegt darin, bestehende und<br />

nicht ausgelastete Kindergartengruppen in Krippengruppen oder altersübergreifende<br />

Gruppen umzuwandeln. In der Mehrzahl der geprüften Gemeinden wird der Ausbau<br />

mit erheblichen Kosten verbunden sein.<br />

7.22 Ordnungsmäßigkeit<br />

Unter den Ordnungsmäßigkeitsprüfungen wurde die Untersuchung der Einhaltung von<br />

Verwaltungsvorschriften sowie der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zusammengefasst.<br />

Einige der dabei aufgedeckten Tatbestände waren schwerwiegend. Sie<br />

führten zu einer Einschränkung des positiven Gesamturteils.<br />

Buchung von Tilgungseinnahmen im Verwaltungshaushalt<br />

Die Rückzahlung eines von der Stadt Naumburg an die Stadtwerke gewährten<br />

Darlehens (Tilgungsanteile) wurde im Verwaltungshaushalt gebucht. Die Buchung<br />

verstieß gegen § 1 Absatz 1 Nr. 5 GemHVO 122 . Die Einnahmen hätten im Vermögenshaushalt<br />

berücksichtigt werden müssen.<br />

Investitionsstau<br />

Anteil der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren<br />

im Verhältnis zur Zahl der unter Dreijährigen im Jahr 2007<br />

Anteil der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Verhältnis zur Zahl der unter Dreijährigen<br />

Zu erzielender Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2012/13<br />

Die Stadt Heringen (Werra) hatte einen Investitionsstau im Bereich der Abwasserentsorgung.<br />

Das alte Hallenbad wurde wenige Jahre vor dem Abriss umfangreich<br />

Instand gesetzt. Ein Neubau und die Sanierung des Freibads sind vorgesehen. Die<br />

Verschuldung war bereits überdurchschnittlich und wird in Folge der notwendigen<br />

und geplanten Investitionen im Abwasserbereich (Investitionsstau 40 Millionen €)<br />

und im Schwimmbad (7 Millionen € Neubau Hallenbad und 2,7 Millionen € Sanierung<br />

Freibad) weiter steigen.<br />

122 Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung<br />

- GemHVO 1974 -) vom 13. Juli 1973, GVBl. I Seite 275, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19. Juli 2002, GVBl. I Seite 426, 599<br />

§ 1 Absatz 1 Nr. 5 GemHVO 1974 - Inhalt des Haushaltsplans<br />

Der Vermögenshaushalt umfasst auf der Einnahmeseite (…) 5. Einnahmen aus Krediten und inneren<br />

Darlehen<br />

<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 77<br />

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