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Neunzehnter Zusammenfassender Bericht 2009 - Hessischer ...

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Einhundertneunzehnte Vergleichende Prüfung „Abfallzweckverbände“<br />

Die Prüfung diente der Bewertung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und<br />

Sachgerechtheit der Aufgabenwahrnehmung der geprüften fünfzehn Abfallzweckverbände<br />

im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007. Der Prüfungszeitraum<br />

war für die Abfallwirtschaft von Bedeutung, da die am 1. März 2001 in Kraft<br />

getretene Abfallablagerungsverordnung 24 die Möglichkeit zur Deponierung nicht thermisch<br />

oder mechanisch-biologisch vorbehandelter Abfälle bis zum 31. Mai 2005 begrenzte.<br />

Bei Inkrafttreten der Verordnung betrug die Verbrennungskapazität 17 Millionen<br />

Tonnen 25 , wogegen ab dem 1. Juni 2005 eine thermisch zu behandelnde Abfallmenge<br />

26 von mindestens 21 Millionen Tonnen je Jahr erwartet wurde. Aufgrund der<br />

zu diesem Zeitpunkt bestehenden Minderkapazität waren für die Umstellungsphase<br />

Entsorgungsengpässe zu befürchten.<br />

Prüfungsziel war zu ermitteln, welche Auswirkungen die Systemumstellung auf die<br />

Entsorgungssicherheit in den Entsorgungsgebieten der Zweckverbände hatte. Die<br />

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung hatte darüber hinaus zur Folge, dass die<br />

Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle spätestens zum 31. Mai 2005 beendet werden<br />

musste. Deshalb sank der Bedarf an Deponiekapazitäten. Die nicht mehr benötigten<br />

Deponieflächen mussten stillgelegt und in die Nachsorgephase überführt werden.<br />

In der Prüfung wurde ermittelt, ob nach Abschluss der Stilllegungsphase die Nachsorge<br />

gesichert ist.<br />

Des Weiteren berücksichtigte die Prüfung die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren<br />

der Kosten der Abfallentsorgung.<br />

6.9 Grunddaten der Abfallzweckverbände<br />

Die Strukturen der Entsorgungsgebiete der Abfallzweckverbände sind unterschiedlich<br />

(Ansicht 17). Die Entsorgungsflächen variieren zwischen 24 km 2 beim<br />

Müllabfuhrzweckverband GROßKROTZENBURG-HAINBURG und 2.801 km 2 beim Deponiezweckverband<br />

SCHWALM-EDER-KREIS und Landkreis Marburg-Biedenkopf, die Einwohnerdichte<br />

zwischen 79 Einwohnern je km 2 im VOGELSBERGKREIS und 949 Einwohnern je<br />

km 2 im Entsorgungsgebiet GROßKROTZENBURG-HAINBURG.<br />

Grunddaten der Abfallzweckverbände<br />

Entsorgungsfläche <br />

Einwohnerdichte<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis BERGSTRAßE (ZAKB) 453 km² 374 E/km²<br />

Müllabfuhrzweckverband BIEDENKOPF (MZV) 496 km² 168 E/km²<br />

Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis<br />

DARMSTADT-DIEBURG (ZAW)<br />

658 km 2 441 E/km²<br />

Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis FULDA (ZVA) 1.276 km² 122 E/km²<br />

Zweckverband Riedwerke Kreis GROß-GERAU 453 km² 557 E/km²<br />

Müllabfuhrzweckverband GROßKROTZENBURG-HAINBURG (MZV) 24 km² 949 E/km 2<br />

Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis HERSFELD-ROTENBURG<br />

(AZV)<br />

886 km² 108 E/km²<br />

Müllabfuhr-Zweckverband ODENWALD (MZVO) 624 km² 160 E/km²<br />

24 Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung<br />

- AbfAblV) vom 20. Februar 2001, BGBl. I Seite 305, zuletzt geändert am 13. Dezember 2006,<br />

BGBl. I Seite 2860. Verordnung wurde durch Artikel 4 Nr. 2 der Verordnung vom 27. April <strong>2009</strong>, BGBl. I<br />

Seite 900 mit Wirkung zum 16. Juli <strong>2009</strong> aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung zur Vereinfachung<br />

des Deponierechts vom 27. April <strong>2009</strong>, BGBl. I Seite 900.<br />

25 In dem nachfolgenden Text wird wegen der Ausrichtung auf die Allgemeinheit die Mengeneinheit „Tonne“<br />

anstelle der in der Fachwelt üblichen Mengeneinheit „Megagramm“ verwendet.<br />

26 Siedlungs- und gewerbliche Abfälle<br />

<strong>Neunzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 37<br />

Verbot der<br />

Deponierung nicht<br />

vorbehandelter<br />

Abfälle in 2005<br />

Auswirkungen auf<br />

die Entsorgungssicherheit<br />

Strukturelle<br />

Unterschiede der<br />

Entsorgungsgebiete

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