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Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

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- 108 -<br />

rungsfreiheit verzichtet. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 20.06.2009; <strong>für</strong><br />

den Monat Juni 2009 erhält sie ein Arbeitsentgelt <strong>von</strong> 60 EUR.<br />

Für den Monat Juni 2009 ergibt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge<br />

eine monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage <strong>von</strong><br />

(155 EUR x 20 : 30 =) 103,33 EUR, so dass der Mindestbeitrag 20,56 EUR beträgt.<br />

Dieser Mindestbeitrag ist wie folgt aufzubringen:<br />

Mindestbeitrag (19,9 % <strong>von</strong> 103,33 EUR =) 20,56 EUR<br />

./. Arbeitgeberbeitragsanteil (5 % <strong>von</strong> 60,00 EUR =) 3,00 EUR<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil 17,56 EUR<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />

Beispiel 30 (zu B 2.2.3, C 1.2.1, C 2, C 2.1, C 2.2 und D 2):<br />

Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt<br />

<strong>von</strong> 100 EUR; sie hat auf <strong>die</strong> Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.<br />

Vom 19.07.2009 bis zum 22.08.2009 nimmt <strong>die</strong> Raumpflegerin unbezahlten Urlaub<br />

und erzielt im Juli 2009 ein Arbeitsentgelt in Höhe <strong>von</strong> 65 EUR und im August<br />

2009 ein Arbeitsentgelt in Höhe <strong>von</strong> 25 EUR.<br />

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage <strong>für</strong> Juli 2009 beträgt<br />

155 EUR (30 SV-Tage); <strong>die</strong> Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:<br />

Mindestbeitrag (19,9 % <strong>von</strong> 155,00 EUR =) 30,85 EUR<br />

./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15 % <strong>von</strong> 65,00 EUR =) 9,75 EUR<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil 21,10 EUR<br />

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage <strong>für</strong> August 2009 beträgt<br />

139,50 EUR (27 SV-Tage vom 01.08.2009 bis zum 18.08.2009 und vom<br />

23.08.2009 bis zum 31.08.2009); <strong>die</strong> Beiträge zur Rentenversicherung sind wie<br />

folgt aufzubringen:<br />

Mindestbeitrag (19,9 % <strong>von</strong> 139,50 EUR =) 27,76 EUR<br />

./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15 % <strong>von</strong> 25,00 EUR =) 3,75 EUR<br />

Arbeitnehmerbeitragsanteil 24,01 EUR<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 0 0<br />

Beispiel 31 (zu B 2.2.3, B 2.2.3.4, C 1.1.1 und C 2.2):<br />

Ein Apotheker arbeitet beim Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt<br />

<strong>von</strong> 2.800 EUR. Er ist wegen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versor-

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