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Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

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folgt zu ermitteln:<br />

- 94 -<br />

April bis September (6 x 530 EUR =) 3.180 EUR<br />

Oktober bis März (6 x 310 EUR =) 1.860 EUR<br />

zusammen 5.040 EUR<br />

Ein Zwölftel <strong>die</strong>ses Betrages beläuft sich auf (5.040 EUR : 12 =) 420 EUR und<br />

übersteigt <strong>die</strong> Arbeitsentgeltgrenze <strong>von</strong> 400 EUR, so dass der Kellner mehr als<br />

geringfügig entlohnt versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-<br />

und Pflegeversicherung beschäftigt ist.<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1<br />

Beispiel 8a (zu B 2.2.1.3, C 1.1.1 und C 1.2.1):<br />

Einstellung eines Hausmeisters zum 01.04. auf Stundenlohnbasis (10 EUR pro<br />

Stunde). Es wird ein verstetigtes Arbeitsentgelt <strong>von</strong> 380 Euro im Monat vereinbart.<br />

Dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit <strong>von</strong> 38 Stunden (Jahresarbeitszeit<br />

= 456 Stunden). Der Arbeitseinsatz soll flexibel erfolgen und <strong>die</strong> wöchentliche Arbeitszeit<br />

demnach schwanken. Der Arbeitgeber schließt mit dem Hausmeister daher<br />

eine Gleitzeitvereinbarung über <strong>die</strong> Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ab, <strong>die</strong><br />

es dem Hausmeister ermöglicht, monatliche Überstunden auf- und abzubauen.<br />

Soweit der Arbeitgeber in der vorausschauenden Betrachtung da<strong>von</strong> ausgeht,<br />

dass das Arbeitszeitkonto zum Ende des maßgebenden Zeitjahres (31.03. des<br />

Folgejahres) maximal 24 Stunden Restguthaben enthalten wird, ist der Hausmeister<br />

versicherungsfrei, weil das durchschnittliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt<br />

(456 + 24 = 480 Stunden : 12 Monate x 10 EUR = 400 EUR). Der Arbeitgeber<br />

hat <strong>von</strong> dem verstetigten Arbeitsentgelt den Pauschalbeitrag zur Kranken-<br />

und Rentenversicherung zu zahlen.<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0<br />

Beispiel 8b (zu B 2.2.1.3, B 5.3, C 1, C 1.1.1, C 1.2.1 und D 2):<br />

Fortsetzung <strong>von</strong> Beispiel 8a<br />

In der Zeit ab 15.09. erfolgt eine Freistellung <strong>von</strong> der Arbeitsleistung, <strong>die</strong> Arbeit<br />

wird danach erst am 01.11. wieder aufgenommen. Das verstetigte Arbeitsentgelt<br />

<strong>von</strong> 380 EUR wird entsprechend der Vereinbarung auch im Monat Oktober in voller<br />

Höhe gezahlt. Im Arbeitszeitkonto befindet sich zum 01.11. kein Restguthaben.<br />

Die sozial<strong>versicherungsrechtliche</strong> Beschäftigung besteht längstens <strong>für</strong> einen Monat<br />

der Freistellung und endet am 14.10. Das darüber hinaus in der Freistellungs-

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