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Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

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01.08. nimmt sie eine Beschäftigung als Aushilfsverkäuferin auf, <strong>die</strong> <strong>von</strong> vornherein<br />

bis zum 31.08. befristet ist.<br />

Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit bleibt <strong>die</strong> bis zum 31.03. ausgeübte Beschäftigung<br />

außer Betracht. Die am 01.08. aufgenommene Beschäftigung wird mithin<br />

nicht berufsmäßig ausgeübt und bleibt daher versicherungsfrei in der Kranken-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung. Aus der Krakenversicherungsfreiheit folgt,<br />

dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht.<br />

Personengruppenschlüssel: 110<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 0 0 0 0<br />

Beispiel 47 (zu B 3.1):<br />

Eine Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt <strong>von</strong> 390 EUR.<br />

Am 15.05. wird eine Erhöhung des Arbeitsentgelts auf 410 EUR mit Wirkung vom<br />

01.06. vereinbart.<br />

Da das Arbeitsentgelt vom 01.06. an 400 EUR überschreitet, endet <strong>die</strong> Versicherungsfreiheit<br />

in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie das<br />

Nichtbestehen <strong>von</strong> Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung am 31.05.<br />

Ab 01.06.:<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1<br />

Beispiel 48a (zu B 3.1, C 1.1.1, C 1.2.1 und C 3):<br />

Eine familienversicherte Raumpflegerin arbeitet seit dem 01.01.2008 gegen ein<br />

monatliches Arbeitsentgelt <strong>von</strong> 340 EUR. Ende Oktober 2008 bittet der Arbeitgeber<br />

sie wider Erwarten, vom 01.11. bis zum 31.12.2008 zusätzlich <strong>die</strong> Krankheitsvertretung<br />

<strong>für</strong> eine Vollzeitkraft zu übernehmen. Dadurch erhöht sich das Arbeitsentgelt<br />

in den Monaten November und Dezember 2008 auf monatlich 2.000 EUR.<br />

Aufgrund der Krankheitsvertretung übersteigt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt<br />

im Durchschnitt der Jahresbetrachtung (01.01.2008 bis 31.12.2008)<br />

400 Euro. Die Raumpflegerin bleibt dennoch auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit vom 01.11. bis zum<br />

31.12.2008 weiterhin versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, da<br />

es sich nur um ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze<br />

handelt. Der Arbeitgeber hat (auch in der Zeit vom 01.11. bis<br />

zum 31.12.2008) Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0

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