05.10.2012 Aufrufe

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 80 -<br />

sowie mit maschinellen Ausfüllhilfen erzeugt werden kann. Anders als <strong>die</strong> Anmeldung zur<br />

Sozialversicherung, <strong>die</strong> weiterhin mit Meldegrund 10 gegenüber der Einzugsstelle zu er-<br />

folgen hat, wird <strong>die</strong> Sofortmeldung direkt der Datenstelle der Träger der Rentenversiche-<br />

rung (DSRV) übermittelt.<br />

Eine Sofortmeldung ist immer dann zu erstellen, wenn eine Anmeldung mit Abgabegrund<br />

10 bei einer Einzugsstelle erforderlich wird.<br />

7 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten<br />

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im Rahmen des Haushaltsscheckver-<br />

fahrens bei der Minijob-Zentrale zu melden. Näheres hierzu regelt <strong>die</strong> gemeinsame Ver-<br />

lautbarung zum Haushaltsscheckverfahren der Spitzenorganisationen der Sozialversiche-<br />

rung vom 7. Mai 2008.<br />

8 Meldungen gegenüber der zuständigen Krankenkasse<br />

Seit dem 1. April 2003 ist <strong>die</strong> Minijob-Zentrale <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entgegennahme der Datenmeldun-<br />

gen zuständig. Meldungen, <strong>die</strong> jedoch ausschließlich Zeiträume vor dem 1. April 2003<br />

betreffen, sind in jedem Fall gegenüber der bisher zuständigen Krankenkasse zu erstat-<br />

ten.<br />

Soweit in Übergangsfällen (vgl. B 7.1.1 bis B 7 1.3), infolge der Zusammenrechnung<br />

mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen (vgl. B 2.2.2.1) oder infolge der Zu-<br />

sammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer nicht geringfügi-<br />

gen versicherungspflichtigen Beschäftigung (vgl. B 2.2.2.2) individuelle Beiträge anfallen<br />

und <strong>die</strong>se an <strong>die</strong> zuständige Krankenkasse abzuführen sind (vgl. E), müssen gegenüber<br />

<strong>die</strong>ser Krankenkasse auch <strong>die</strong> entsprechenden Meldungen abgegeben werden (vgl. Bei-<br />

spiel 25).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!