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Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

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sätzlich folgende Daten zur Unfallversicherung zu übermitteln:<br />

§ Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers<br />

§ Mitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebes<br />

§ Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif<br />

angewendet wird<br />

§ beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung<br />

§ geleistete Arbeitsstunden<br />

Die Angabe der geleisteten Arbeitsstunden ist erst in Entgeltmeldungen erforderlich, <strong>die</strong><br />

nach dem 31. Dezember 2009 erstattet werden.<br />

6 Sofortmeldung<br />

Seit dem 1. Januar 2009 besteht nach § 28a Abs. 4 SGB IV <strong>für</strong> Wirtschaftsbereiche, in<br />

denen ein erhöhtes Risiko <strong>für</strong> Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gegeben ist, <strong>die</strong><br />

Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung. Diese ist spätestens zum Zeitpunkt der<br />

Aufnahme einer Beschäftigung zu erstatten. Dies gilt auch <strong>für</strong> geringfügige Beschäftigun-<br />

gen.<br />

Die Pflicht zur Abgabe <strong>von</strong> Sofortmeldungen umfasst alle Arbeitgeber, <strong>die</strong> folgenden Wirt-<br />

schaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen zuzuordnen sind:<br />

§ Baugewerbe<br />

§ Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe<br />

§ Personenbeförderungsgewerbe<br />

§ Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe<br />

§ Schaustellergewerbe<br />

§ Unternehmen der Forstwirtschaft<br />

§ Gebäudereinigungsgewerbe<br />

§ Unternehmen, <strong>die</strong> sich am Auf- und Abbau <strong>von</strong> Messen und<br />

Ausstellungen beteiligen<br />

§ Fleischwirtschaft<br />

Zeitarbeitsunternehmen sind nicht zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet, weil der-<br />

artige Unternehmen als Arbeitgeber nicht nur in einer Wirtschaftsbranche tätig sind, <strong>die</strong><br />

<strong>von</strong> der Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung erfasst ist.<br />

Die Sofortmeldung wurde in das bestehende DEÜV-Meldeverfahren integriert. Hier<strong>für</strong><br />

wurde der Meldegrund 20 eingeführt, welcher aus den Entgeltabrechnungsprogrammen

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