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Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von ...

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Bis 14.08.:<br />

Personengruppenschlüssel: 109<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0<br />

Ab 15.08.:<br />

Personengruppenschlüssel: 101<br />

Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1<br />

Beispiel 50 (zu B 6.3):<br />

Eine Raumpflegerin arbeitet beim Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt<br />

<strong>von</strong> 250 EUR und wird als geringfügig entlohnte Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale<br />

gemeldet.<br />

Am 01.08. nimmt sie zusätzlich eine Beschäftigung als Raumpflegerin gegen ein<br />

monatliches Arbeitsentgelt <strong>von</strong> 300 EUR beim Arbeitgeber B auf. Die Raumpflegerin<br />

hat <strong>die</strong> Frage des Arbeitgebers B nach dem Vorliegen einer weiteren Beschäftigung<br />

verneint. Arbeitgeber B meldet <strong>die</strong> Arbeitnehmerin somit ebenfalls im Rahmen<br />

einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an. Die<br />

Minijob-Zentrale stellt im Oktober desselben Jahres fest, dass <strong>die</strong> Raumpflegerin<br />

in beiden Beschäftigungen wegen Überschreitung der Arbeitsentgeltgrenze <strong>von</strong><br />

400 EUR nicht geringfügig beschäftigt ist. Die Minijob-Zentrale informiert <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />

A und B mit Schreiben vom 15.10. darüber, dass <strong>die</strong> Arbeitnehmerin<br />

zum 17.10. als geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale abzumelden ist<br />

und ab 18.10. Versicherungspflicht kraft Gesetzes besteht, wodurch eine Anmeldung<br />

bei der zuständigen Krankenkasse erforderlich wird.

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