Final Report - KATER
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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />
Schaltung (Spreizung der Gänge und damit bessere Übersetzung), die Verwendung von leichteren<br />
Materialien und v.a. die grobstollige Bereifung für bessere Bodengriffigkeit (STRASDAS 1994).<br />
Mittlerweile scheint die technologische Entwicklung dieser Sportgeräte weitgehend ausgereizt –<br />
Federungen gehören heute zum Standard, Scheibenbremsen und ähnliche technische<br />
Ausstattungen sind weit verbreitet.<br />
Seit Beginn der 90-er Jahre hat dieser Trend einen gewaltigen Boom, v.a. in der jüngeren<br />
Generation, erlebt. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 75% aller unter 40-jährigen ein<br />
Mountainbike oder zumindest ein mountainbikeähnliches Gerät (Trekking-, Citybike) besitzen. Auch<br />
wenn davon ausgegangen wird, dass nur etwa 10% aller Mountainbikes tatsächliche im Gelände<br />
abseits der asphaltierten Straßen zum Einsatz kommen (STRASDAS 1994), kann man erahnen<br />
welcher Nutzungsdruck auf die Landschaft hier entstehen kann.<br />
Über die Konflikte zwischen Radfahrern und Jägern bzw. Forstpersonal ist bereits viel geschrieben<br />
worden, allerdings beziehen sich die Auseinandersetzungen weniger auf Schäden an der<br />
Vegetation, als vielmehr auf die Benützung der Wege selbst, haftet doch der Wegerhalter (in der<br />
Regel Waldbesitzer oder Pächter) für den einwandfreien Zustand der Wege und für die – infolge<br />
unsachgemäßer oder unterlassener Wartung entstandenen – Schäden an Personen oder Geräten<br />
bei der Benützung dieser Wege. Laut Forstgesetz darf jedermann den Wald (inkl. Forststraßen und<br />
Wanderwege) zu Erholungszwecken betreten, nicht jedoch befahren, außer er verfügt über die<br />
ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers (BENEDIKTER 1991, MIGLBAUER 1992).<br />
Keine einheitlichen gesetzlichen Grundlagen gibt es für Wanderwege außerhalb des Waldes, etwa<br />
oberhalb der Waldgrenze. Hier kommt im Normalfall die Naturschutzgesetzgebung zur Anwendung,<br />
die jedoch im Hoheitsbereich der Bundesländer liegt und daher jeweils anders geregelt ist<br />
(BENEDIKTER 1991).<br />
Generell wird das Mountainbiking als "umweltfreundlichste Fortbewegungsart nach dem Wandern"<br />
eingestuft (BENEDIKTER 1991), dennoch kann es durch die Betätigung zu Beeinträchtigungen der<br />
Umwelt kommen.<br />
Hierunter fallen – ähnlich wie beim Wandern – in erster Linie Schäden an der Vegetation durch die<br />
grobstolligen Reifen beim Befahren, vor allem beim Anfahren und beim Bremsen. Bremsspuren<br />
können mitunter tiefe Rillen ziehen, vor allem bei weichem Boden und die Vegetation inklusive des<br />
obersten Bodenhorizontes aufreißen und nachhaltig schädigen, sowie das Einsetzen von<br />
Erosionsvorgängen bewirken. Besonders anfällig ist hierbei die alpine Vegetation oberhalb der<br />
Waldgrenze (BENEDIKTER 1991, MIGLBAUER 1992, TÖDTER 1992).<br />
Eine größere Gefährdung des Naturraumes stellt das sog. 'Off-Road-Fahren' dar. Obwohl der<br />
Großteil der Radfahrer den Sport auf den Wegen ausübt, gibt es aber auch ein eine kleine<br />
Minderheit, Experten sprechen von etwa 5-10% der in den Berggebieten aktiven Mountainbiker<br />
(BENEDIKTER 1991, TÖDTER 1992), die den Sport abseits der Wege frei im Gelände ausüben. Hier<br />
ist die potentielle Schadanfälligkeit gegenüber einem 'Off-Road-Wanderer' als deutlich höher<br />
einzustufen.<br />
Noch problematischer ist das reine 'Downhill-Fahren' mit Mountainbikes zu bewerten. Hierbei wird<br />
das Rad (tw. modifiziert) nur für die Abfahrt verwendet, der Bergtransport erfolgt mittels Seilbahn<br />
oder Lift, sehr selten auch mittels Helikopter. Die Schäden, die an den Abfahrtsstrecken verursacht<br />
werden, sind mitunter erheblich. Darüber hinaus ist der Einsatz von Infrastruktureinrichtungen<br />
oder Helikoptern aus Bequemlichkeitsgründen entschieden abzulehnen (siehe 'Skifahren')<br />
(BENEDIKTER 1991).<br />
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