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Final Report - KATER

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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />

Anzeige erstattet), vom Bundesministerium wurde daraufhin für die Fertigstellung des Kanals eine<br />

Frist gesetzt (DRENNIG 1973).<br />

Mit dem Ansteigen der Besucherzahlen nach dem Krieg und der besseren Kenntnis über die<br />

Zusammenhänge zwischen den Quellen und deren Beeinflussung durch die Vorgänge auf den<br />

Berggebieten wurden strengere Bestimmungen für den Quellschutz aufgestellt. Die 'Richtlinien für<br />

den Quellschutz' aus dieser Zeit beinhalten unter anderem folgende Punkte (DRENNIG 1973):<br />

• Abzäunung von besonders gefährdeten Stellen, insbesondere von Dolinen und<br />

Taleinschnitten<br />

• Lenkung des Besucherverkehrs, durch Anlage bzw. Verlegung von Wegen und Steigen<br />

bzw. durch die Situierung von Schutzhütten<br />

• Maßnahmen für die Reinhaltung der Unterkünfte und ihrer Umgebung durch<br />

entsprechende hygienische und sanitäre Maßnahmen, wie etwa Beseitigung von Abfällen<br />

und Abwässern, (dichte) Senkgruben, Desinfektion und unschädliche Ablagerung oder<br />

Abfuhr von deren Inhalten.<br />

• Einflussnahme auf die Bewirtschaftung der Forst-, Alm- und Weideflächen, mit Maßnahmen<br />

wie Abzäunungen oder Einschränkung von Weideflächen<br />

• Verhinderung einer weiteren touristischen Erschließung der Rax<br />

In den darauffolgenden Jahren wurden so die Weideflächen auf der Rax schrittweise reduziert,<br />

anstelle von großen extensiven Weideflächen wurde getrachtet, eine intensivere Bewirtschaftung<br />

kleinerer Flächen mit besseren Bodenbedingungen (tiefgründige Lehmböden) zu ermöglichen.<br />

Im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Besucherlenkung wurde unter anderem<br />

auch die Seehütte, die früher direkt am Verbindungsweg Otto-Haus – hintere Rax oberhalb einer<br />

Doline stand, etwa 1km weiter südöstlich in einen Latschenbereich mit tiefgründigerem Boden<br />

verlegt (sicherlich nicht zum Nachteil der Hüttenbetreiber). Auch wurden bei allen Hütten – mit<br />

finanzieller Unterstützung der Stadt Wien – die sanitären Anlagen erneuert. Bei den<br />

betriebseigenen Objekten der Stadt Wien und bei Wohnhäusern im Nahbereich von Quellen<br />

wurden ebenfalls entsprechende Maßnahmen gesetzt (DRENNIG, 1973).<br />

Im Rahmen der Waldbewirtschaftung wurden die Bewirtschaftungsformen auf eine naturnahe<br />

Waldentwicklung umgestellt, mit der Aufgabe, eine Erhaltung bzw. Ausweitung eines gesunden<br />

Mischwaldes sicherzustellen (siehe auch Kap. 'Vegetation').<br />

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass bei allen geplanten Eingriffen im gesamten Gebiet Vertretern der<br />

Stadt Wien Parteienstellung und Mitspracherecht zugesichert ist.<br />

Seit Mitte der 50-er Jahre werden von den Wiener Wasserwerken sog. 'Quellschutzbegehungen'<br />

gemeinsam mit den Forstorganen durchgeführt. Es werden vor allem die Hütten kontrolliert<br />

(hauptsächlich in Bezug auf die sanitären Einrichtungen) sowie stark frequentierte Wege<br />

abgegangen und inklusive ihrer Umgebung auf Schäden, Ablagerungen von Unrat, Feuerstellen,<br />

etc. begutachtet (DRENNIG, 1973).<br />

Die Aufgaben für den Quellschutz wurden im Laufe der Jahre ständig erweitert (z.B.<br />

Wildbewirtschaftung) und neueren fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Im<br />

Jahr 2001 wurden die überarbeiteten Ziele und Maßnahmen gemeinsam von den Wiener<br />

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