Final Report - KATER
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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />
Anzeige erstattet), vom Bundesministerium wurde daraufhin für die Fertigstellung des Kanals eine<br />
Frist gesetzt (DRENNIG 1973).<br />
Mit dem Ansteigen der Besucherzahlen nach dem Krieg und der besseren Kenntnis über die<br />
Zusammenhänge zwischen den Quellen und deren Beeinflussung durch die Vorgänge auf den<br />
Berggebieten wurden strengere Bestimmungen für den Quellschutz aufgestellt. Die 'Richtlinien für<br />
den Quellschutz' aus dieser Zeit beinhalten unter anderem folgende Punkte (DRENNIG 1973):<br />
• Abzäunung von besonders gefährdeten Stellen, insbesondere von Dolinen und<br />
Taleinschnitten<br />
• Lenkung des Besucherverkehrs, durch Anlage bzw. Verlegung von Wegen und Steigen<br />
bzw. durch die Situierung von Schutzhütten<br />
• Maßnahmen für die Reinhaltung der Unterkünfte und ihrer Umgebung durch<br />
entsprechende hygienische und sanitäre Maßnahmen, wie etwa Beseitigung von Abfällen<br />
und Abwässern, (dichte) Senkgruben, Desinfektion und unschädliche Ablagerung oder<br />
Abfuhr von deren Inhalten.<br />
• Einflussnahme auf die Bewirtschaftung der Forst-, Alm- und Weideflächen, mit Maßnahmen<br />
wie Abzäunungen oder Einschränkung von Weideflächen<br />
• Verhinderung einer weiteren touristischen Erschließung der Rax<br />
In den darauffolgenden Jahren wurden so die Weideflächen auf der Rax schrittweise reduziert,<br />
anstelle von großen extensiven Weideflächen wurde getrachtet, eine intensivere Bewirtschaftung<br />
kleinerer Flächen mit besseren Bodenbedingungen (tiefgründige Lehmböden) zu ermöglichen.<br />
Im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Besucherlenkung wurde unter anderem<br />
auch die Seehütte, die früher direkt am Verbindungsweg Otto-Haus – hintere Rax oberhalb einer<br />
Doline stand, etwa 1km weiter südöstlich in einen Latschenbereich mit tiefgründigerem Boden<br />
verlegt (sicherlich nicht zum Nachteil der Hüttenbetreiber). Auch wurden bei allen Hütten – mit<br />
finanzieller Unterstützung der Stadt Wien – die sanitären Anlagen erneuert. Bei den<br />
betriebseigenen Objekten der Stadt Wien und bei Wohnhäusern im Nahbereich von Quellen<br />
wurden ebenfalls entsprechende Maßnahmen gesetzt (DRENNIG, 1973).<br />
Im Rahmen der Waldbewirtschaftung wurden die Bewirtschaftungsformen auf eine naturnahe<br />
Waldentwicklung umgestellt, mit der Aufgabe, eine Erhaltung bzw. Ausweitung eines gesunden<br />
Mischwaldes sicherzustellen (siehe auch Kap. 'Vegetation').<br />
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass bei allen geplanten Eingriffen im gesamten Gebiet Vertretern der<br />
Stadt Wien Parteienstellung und Mitspracherecht zugesichert ist.<br />
Seit Mitte der 50-er Jahre werden von den Wiener Wasserwerken sog. 'Quellschutzbegehungen'<br />
gemeinsam mit den Forstorganen durchgeführt. Es werden vor allem die Hütten kontrolliert<br />
(hauptsächlich in Bezug auf die sanitären Einrichtungen) sowie stark frequentierte Wege<br />
abgegangen und inklusive ihrer Umgebung auf Schäden, Ablagerungen von Unrat, Feuerstellen,<br />
etc. begutachtet (DRENNIG, 1973).<br />
Die Aufgaben für den Quellschutz wurden im Laufe der Jahre ständig erweitert (z.B.<br />
Wildbewirtschaftung) und neueren fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Im<br />
Jahr 2001 wurden die überarbeiteten Ziele und Maßnahmen gemeinsam von den Wiener<br />
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