Final Report - KATER
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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />
Gegenstand von Forschungsarbeiten. So wurde mit dem starken Ansteigen des Wander- und<br />
Ausflugstourismus im Jahr 1927 eine Studie im Auftrag der damals bereits bestehenden<br />
Quellenschutzkommission erstellt, die diese Zusammenhänge aufzeigt (DRENNIG, 1973).<br />
Mit dem Bewusstsein dieser Zusammenhänge verfolgt die Stadt Wien seit jeher das Ziel, schädliche<br />
Einträge bereits an der Oberfläche so weit wie möglich zu verhindern (sofern sich diese nicht<br />
gänzlich ausschalten lassen). Das hat sowohl den Vorteil, dass bereits das in das Gestein<br />
einsickernde Wasser die größtmögliche Reinheit hat und andererseits (sehr teure) nachträgliche<br />
Filterungen gar nicht mehr notwendig sind. Das primäre Anliegen ist es somit, potentiellen<br />
Beeinträchtigungen vorzubeugen und die Verunreinigungsanfälligkeit so gering wie möglich zu<br />
halten. Dass dieser Anspruch natürlich mit einer speziellen und sehr aufwändigen Bewirtschaftung<br />
der Quellschutzgebiete verbunden ist, liegt auf der Hand.<br />
Um diese bestmöglich gewährleisten zu können, ist die Stadt Wien seit Errichtung der<br />
Hochquellenleitungen bestrebt, Flächen in den Quellschutzgebieten in ihren Besitz zu bringen.<br />
Man begann bereits mit der Errichtung der Hochquellenleitung "primäre Voraussetzungen für einen<br />
Quellenschutz" zu setzen (DRENNIG 1973). Dazu gehörte das Bestreben zum Erwerb von<br />
Grundflächen im Einzugsgebiet der Quellen, um eine entsprechende walderhaltende<br />
Bewirtschaftung des Bodens und einen bergbaulichen Schutzrayon (Verbot von Bergbautätigkeiten)<br />
durchsetzen zu können. Betrug der Grundbesitz der Stadt Wien 1870 lediglich 10 ha, so konnten<br />
im Laufe der Zeit ständig neue Flächen dazugekauft werden. 1900 waren fast 5.000 Hektar im<br />
städtischen Besitz, 1940 bereits über 10.000 ha. Heute ist die Stadt Wien der mit Abstand größte<br />
Grundeigentümer im Bereich von Rax und Schneeberg, der Grundbesitz beträgt ca. 18.000 Hektar<br />
und wird von den Forstverwaltungen Nasswald (8.115 Hektar) und Hirschwang (9.860 Hektar)<br />
betreut (DRENNIG, 1973, Forstverwaltungen Nasswald und Hirschwang, 2002).<br />
Die Quellschutzgebiete der Rax befinden sich zur Gänze im Besitz der Stadt Wien, auch am<br />
Schneeberg gehören fast alle Flächen, mit Ausnahme eines schmalen, ca. 1.000 m breiten Streifen<br />
entlang des Voisbaches und eines Bereiches am Südhang des Gahns östlich von Reichenau, der<br />
Stadt Wien.<br />
6.4 Quellschutzmaßnahmen<br />
Dass die Stadt Wien dem Schutz der Quelleneinzugsgebiete von Beginn an einen hohen Stellenwert<br />
zugemessen hat, ist vielfach dokumentiert. Da durch den Bau einer Seilbahn auf das Raxplateau<br />
mit einer deutlichen Zunahme der Besucherzahlen zu rechnen war, hat die Stadt Wien ihre<br />
"Zustimmung zur Errichtung einer Seilschwebebahn auf die Rax" im Jahr 1925 nur bei Annahme<br />
von strengen Bedingungen gegeben (DRENNIG 1973).<br />
So wurde etwa vereinbart, dass die Bauten nur auf die für das Projekt unbedingt notwendigen<br />
Anlagen zu beschränken sind, dass nur unbedingt notwendiges Personal auf der Rax nächtigen<br />
darf und sämtliche Abwässer zu sammeln, zu desinfizieren und ins Tal abzutransportieren sind<br />
(sowohl von der Bergstation wie auch von den Hütten). Weiters wurde durchgesetzt, dass bei den<br />
Betriebsgebäuden keine Tiere gehalten werden und dass für die Durchführung des Projektes<br />
Vertreter der Stadt Wien beigezogen werden müssen und diese im Zuge von Überprüfungs- und<br />
Kontrollarbeiten Zugang zu allen Anlagen haben müssen. Ausgestattet mit diesen Befugnissen<br />
konnten so im Zuge der Bauarbeiten arge Verschmutzungen aufgezeigt werden (es wurde sogar<br />
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