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Final Report - KATER

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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />

Bestände durch Verbiss, Verfegen oder Schälen nachhaltig geschädigt werden. Die richtige<br />

Bewirtschaftung der in den Quellschutzgebieten frei lebenden Wildtiere, insbesondere die Größe<br />

der Bestände leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele für den Quellschutz. Dabei ist<br />

darauf zu achten, dass eine nachhaltige natürliche Waldverjüngung mit Mischbaumarten ohne<br />

künstlichen Schutz erreicht werden kann und Schälschäden an den Bäumen in einem erträglichen<br />

Ausmaß bleiben.<br />

In Anbetracht einer Regulierung durch jagdliche Eingriffe ist jedoch darauf zu achten, dass<br />

ausreichende Populationen im Sinne des Artenschutzes erhalten bleiben, da sie ein wesentlicher<br />

Bestandteil eines intakten Ökosystems sind. Die Bewirtschaftung der Wildtiere erfolgt grundsätzlich<br />

durch geschultes eigenes Personal, Käufer dürfen den Abschuss nur in Begleitung und auf<br />

Anweisung des betriebseigenen Personals tätigen. Fütterungen werden nur nach Bedarf in Zeiten,<br />

in den Wildtiere zu wenig natürliche Nahrung finden, durchgeführt. Um Schälschäden unter<br />

Kontrolle zu bekommen werden für Rotwild so genannte Wintergatter als temporäre Einrichtungen<br />

errichtet.<br />

Ebenso wie bei der Waldbewirtschaftung gibt es auch für die Wildtiere eine<br />

Bewirtschaftungsplanung. Für alle Jagdgebietsflächen werden Abschusspläne und<br />

Abschlussnachweise erstellt, die genauere Angaben über Höhe, Struktur und Stückzahl der zu<br />

erlegenden Wildtiere beinhalten. Auf jeden Fall hat der Schutz der Quellenschutzfelder Vorrang<br />

gegenüber den Einnahmen aus der Erlegung von Wildtieren. Ob diese Ziele erreicht werden, wird<br />

durch Stichprobeninventuren (Schälschäden, etc.), Verjüngungsbeobachtungen oder Sichtkontrolle<br />

in den Revieren überprüft.<br />

6.4.3 Walderschließung<br />

Für die Bewirtschaftung von Wäldern sind Erschließungsanlagen, wie Forststraßen, Rückewege und<br />

andere Anlagen für die Holzbringung notwendig. Für die Errichtung solcher Anlagen muss auf<br />

sensible Bereiche im Sinne des Quellschutzes, wie Steilhänge, Böschungen, Gräben, Gerinne, sowie<br />

auf den Oberflächenabfluss besonders geachtet werden – jede Planung setzt eine<br />

quellschutztechnische Bedarfsprüfung voraus.<br />

Der Bau von Forststraßen soll grundsätzlich nach den quellschutztechnisch schonendsten Methoden<br />

erfolgen. Sprengungen sollen möglichst vermieden werden, während der Bautätigkeiten ist auf<br />

eine mögliche Verunreinigung des Bodens durch Treibstoffe oder Öle der Maschinen besonderes<br />

Augenmerk zu richten; gegebenenfalls sind Vorkehrungen zu treffen.<br />

Das abgetragene Material muss entweder abgeführt oder an anderer Stelle wieder sorgfältig<br />

eingebaut werden, rutsch- oder erosionsgefährdete Bereiche, angeschnittene Hangböschungen<br />

und Anschüttungen sind entsprechend zu sichern und zu begrünen, freigelegte Spalten und Klüfte<br />

nach Möglichkeit wieder zu verschließen. Oberflächengewässer müssen in geeigneter Form<br />

umgeleitet werden, wobei insbesondere auf mögliche Folgeerosionen besonderes Augenmerk<br />

gelegt werden muss.<br />

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