Final Report - KATER
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Gefährdungspotentiale von Quellschutzgebieten infolge touristischer Nutzung<br />
Bestände durch Verbiss, Verfegen oder Schälen nachhaltig geschädigt werden. Die richtige<br />
Bewirtschaftung der in den Quellschutzgebieten frei lebenden Wildtiere, insbesondere die Größe<br />
der Bestände leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele für den Quellschutz. Dabei ist<br />
darauf zu achten, dass eine nachhaltige natürliche Waldverjüngung mit Mischbaumarten ohne<br />
künstlichen Schutz erreicht werden kann und Schälschäden an den Bäumen in einem erträglichen<br />
Ausmaß bleiben.<br />
In Anbetracht einer Regulierung durch jagdliche Eingriffe ist jedoch darauf zu achten, dass<br />
ausreichende Populationen im Sinne des Artenschutzes erhalten bleiben, da sie ein wesentlicher<br />
Bestandteil eines intakten Ökosystems sind. Die Bewirtschaftung der Wildtiere erfolgt grundsätzlich<br />
durch geschultes eigenes Personal, Käufer dürfen den Abschuss nur in Begleitung und auf<br />
Anweisung des betriebseigenen Personals tätigen. Fütterungen werden nur nach Bedarf in Zeiten,<br />
in den Wildtiere zu wenig natürliche Nahrung finden, durchgeführt. Um Schälschäden unter<br />
Kontrolle zu bekommen werden für Rotwild so genannte Wintergatter als temporäre Einrichtungen<br />
errichtet.<br />
Ebenso wie bei der Waldbewirtschaftung gibt es auch für die Wildtiere eine<br />
Bewirtschaftungsplanung. Für alle Jagdgebietsflächen werden Abschusspläne und<br />
Abschlussnachweise erstellt, die genauere Angaben über Höhe, Struktur und Stückzahl der zu<br />
erlegenden Wildtiere beinhalten. Auf jeden Fall hat der Schutz der Quellenschutzfelder Vorrang<br />
gegenüber den Einnahmen aus der Erlegung von Wildtieren. Ob diese Ziele erreicht werden, wird<br />
durch Stichprobeninventuren (Schälschäden, etc.), Verjüngungsbeobachtungen oder Sichtkontrolle<br />
in den Revieren überprüft.<br />
6.4.3 Walderschließung<br />
Für die Bewirtschaftung von Wäldern sind Erschließungsanlagen, wie Forststraßen, Rückewege und<br />
andere Anlagen für die Holzbringung notwendig. Für die Errichtung solcher Anlagen muss auf<br />
sensible Bereiche im Sinne des Quellschutzes, wie Steilhänge, Böschungen, Gräben, Gerinne, sowie<br />
auf den Oberflächenabfluss besonders geachtet werden – jede Planung setzt eine<br />
quellschutztechnische Bedarfsprüfung voraus.<br />
Der Bau von Forststraßen soll grundsätzlich nach den quellschutztechnisch schonendsten Methoden<br />
erfolgen. Sprengungen sollen möglichst vermieden werden, während der Bautätigkeiten ist auf<br />
eine mögliche Verunreinigung des Bodens durch Treibstoffe oder Öle der Maschinen besonderes<br />
Augenmerk zu richten; gegebenenfalls sind Vorkehrungen zu treffen.<br />
Das abgetragene Material muss entweder abgeführt oder an anderer Stelle wieder sorgfältig<br />
eingebaut werden, rutsch- oder erosionsgefährdete Bereiche, angeschnittene Hangböschungen<br />
und Anschüttungen sind entsprechend zu sichern und zu begrünen, freigelegte Spalten und Klüfte<br />
nach Möglichkeit wieder zu verschließen. Oberflächengewässer müssen in geeigneter Form<br />
umgeleitet werden, wobei insbesondere auf mögliche Folgeerosionen besonderes Augenmerk<br />
gelegt werden muss.<br />
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