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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 10 Teilrente<br />

Kommentierung:<br />

§ 10 Teilrente<br />

Der Demografiebetrag kann auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für<br />

Teilrente nach § 42 SGB VI verwendet werden.<br />

Teilrente<br />

Kombinations -<br />

möglichkeiten<br />

Bei der Teilrente handelt es sich um keine eigene Rentenart,<br />

sondern um die Möglichkeit, die Altersrente anstatt<br />

als Vollrente als Teilrente in Anspruch zu nehmen.<br />

Diese Möglichkeit besteht für Versicherte bereits seit<br />

1992.<br />

Der Bezug einer Teilrente ist ab dem Zeitpunkt möglich,<br />

ab dem ein Anspruch auf Altersrente besteht. Das<br />

bedeutet, dass eine Inanspruchnahme in der Regel<br />

frühestens ab dem 63. Lebensjahr möglich ist.<br />

Sie kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder<br />

zwei Drittel bezogen werden. Auf den in Anspruch genommenen<br />

Rententeil sind Abschläge in Kauf zu nehmen<br />

(0,3 % pro Monat). Eine Ausgleichszahlung der<br />

Abschläge in die gesetzliche Rentenversicherung ist<br />

gem. § 187a SGB VI möglich.<br />

Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen in den Grenzen<br />

des § 34 Abs. 2 SGB VI. Die Grenzen müssen für den<br />

einzelnen Versicherten individuell berechnet werden.<br />

Der noch nicht in Anspruch genommene Rentenanteil<br />

kommt zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei zur<br />

Auszahlung. Ein Hinzuverdienst wirkt sich rentensteigernd<br />

auf diesen Teil aus.<br />

Durch den alleinigen Bezug einer Teilrente entsteht<br />

dem Mitarbeiter eine Einkommenslücke, die dieser<br />

optional durch Kombination mit anderen Instrumenten<br />

ausgleichen kann. Die Höhe einer Teilrente ist (wie<br />

eine Altersrente) individuell abhängig von der Anzahl<br />

der Beitragsjahre <strong>und</strong> den erworbenen Entgeltpunkten.<br />

Denkbar ist, den fehlenden Teil des Einkommens<br />

durch eine entsprechende echte Teilzeitarbeit oder<br />

durch Auszahlung aus einem bestehenden Langzeitkonto<br />

auszugleichen. Bei diesen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.<br />

Da in den meisten Fällen die Höhe der Teilrente nicht<br />

dem wegfallenden Einkommensanteil entsprechen<br />

wird, können auftretende Einkommensausfälle durch<br />

den Demografiebetrag ausgeglichen werden.<br />

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