Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 7 Demografiefonds<br />
Möglichkeit von<br />
pauschalierten, auf<br />
bestimmte<br />
Arbeitnehmergruppen<br />
bezogenen<br />
oder Festbetragsleistungen<br />
(Absatz 3)<br />
Übertragung auf<br />
folgende Kalenderjahre<br />
(Absatz 4)<br />
Gesamt- <strong>und</strong><br />
Konzernbetriebsvereinbarung<br />
(Absatz 4)<br />
Auffanglösung<br />
(Absatz 6)<br />
vereinbarung festgelegten – Kreis der Berechtigten<br />
zählen. Sie dienen lediglich als Berechnungsgröße.<br />
Bei der Verwendung des Fonds können auch pauschalierte<br />
Leistungen pro berechtigtem Arbeitnehmer vorgesehen<br />
werden. Damit bezweckt ist eine Vereinfachung<br />
bei der Planung <strong>und</strong> Abrechnung der Fondsverwendung.<br />
Beispielsweise können näherungsweise Berechnungen<br />
künftig schwankender Beträge vorgenommen<br />
werden.<br />
Ebenso möglich sind auf bestimmte Arbeitnehmergruppen<br />
bezogene Leistungen, bei denen festgelegt wird,<br />
dass von dem betrieblichen Demografiefonds nur bestimmte<br />
Arbeitnehmergruppen profitieren sollen, etwa<br />
bei einem Altersteilzeitmodell.<br />
Festbetragsleistungen werden gewährt, wenn ein bestimmter<br />
Betrag pro Berechtigten festgelegt wird.<br />
Für den Fall, dass der betriebliche Demografiefonds danach<br />
nicht vollständig aufgebraucht wird, kann festgelegt<br />
werden, für welche weiteren Zwecke er außerdem<br />
zu verwenden ist, z. B. Kosten für Instrumente, Pauschalierungen,<br />
Verschiebung in Folgejahre.<br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien empfehlen, dass die Betriebsparteien<br />
in der Vereinbarung eine praktikable <strong>und</strong> pragmatische<br />
Regelung über die Erschöpfung des Fonds am<br />
Jahresende treffen. Dabei kann auch die vollständige<br />
Verwendung des betrieblichen Demografiefonds, unabhängig<br />
von etwaigen Restbeträgen, erklärt werden.<br />
Wie der <strong>Tarifvertrag</strong> ausdrücklich erwähnt, kann der<br />
betriebliche Demografiefonds über mehrere Jahre angesammelt<br />
werden. Dies gilt auch für Teilbeträge. Über<br />
die Konditionen müssen sich die Betriebsparteien verständigen.<br />
Um den Bedürfnissen größerer Unternehmen nach interner<br />
Einheitlichkeit Rechnung zu tragen, haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />
ermöglicht, dass der betriebliche Demografiefonds<br />
für mehrere Betriebe zusammengefasst<br />
werden kann. Erforderlich hierfür ist eine (freiwillige) Gesamt-<br />
oder Konzernbetriebsvereinbarung. Darin kann<br />
gleichzeitig auch die Verwendung geregelt werden.<br />
Ist auf betrieblicher Ebene eine Einigung nicht möglich,<br />
richtet sich die Verwendung des betrieblichen<br />
Demografiefonds nach der Größe des Betriebes. Der<br />
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