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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 7 Demografiefonds<br />

Möglichkeit von<br />

pauschalierten, auf<br />

bestimmte<br />

Arbeitnehmergruppen<br />

bezogenen<br />

oder Festbetragsleistungen<br />

(Absatz 3)<br />

Übertragung auf<br />

folgende Kalenderjahre<br />

(Absatz 4)<br />

Gesamt- <strong>und</strong><br />

Konzernbetriebsvereinbarung<br />

(Absatz 4)<br />

Auffanglösung<br />

(Absatz 6)<br />

vereinbarung festgelegten – Kreis der Berechtigten<br />

zählen. Sie dienen lediglich als Berechnungsgröße.<br />

Bei der Verwendung des Fonds können auch pauschalierte<br />

Leistungen pro berechtigtem Arbeitnehmer vorgesehen<br />

werden. Damit bezweckt ist eine Vereinfachung<br />

bei der Planung <strong>und</strong> Abrechnung der Fondsverwendung.<br />

Beispielsweise können näherungsweise Berechnungen<br />

künftig schwankender Beträge vorgenommen<br />

werden.<br />

Ebenso möglich sind auf bestimmte Arbeitnehmergruppen<br />

bezogene Leistungen, bei denen festgelegt wird,<br />

dass von dem betrieblichen Demografiefonds nur bestimmte<br />

Arbeitnehmergruppen profitieren sollen, etwa<br />

bei einem Altersteilzeitmodell.<br />

Festbetragsleistungen werden gewährt, wenn ein bestimmter<br />

Betrag pro Berechtigten festgelegt wird.<br />

Für den Fall, dass der betriebliche Demografiefonds danach<br />

nicht vollständig aufgebraucht wird, kann festgelegt<br />

werden, für welche weiteren Zwecke er außerdem<br />

zu verwenden ist, z. B. Kosten für Instrumente, Pauschalierungen,<br />

Verschiebung in Folgejahre.<br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien empfehlen, dass die Betriebsparteien<br />

in der Vereinbarung eine praktikable <strong>und</strong> pragmatische<br />

Regelung über die Erschöpfung des Fonds am<br />

Jahresende treffen. Dabei kann auch die vollständige<br />

Verwendung des betrieblichen Demografiefonds, unabhängig<br />

von etwaigen Restbeträgen, erklärt werden.<br />

Wie der <strong>Tarifvertrag</strong> ausdrücklich erwähnt, kann der<br />

betriebliche Demografiefonds über mehrere Jahre angesammelt<br />

werden. Dies gilt auch für Teilbeträge. Über<br />

die Konditionen müssen sich die Betriebsparteien verständigen.<br />

Um den Bedürfnissen größerer Unternehmen nach interner<br />

Einheitlichkeit Rechnung zu tragen, haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />

ermöglicht, dass der betriebliche Demografiefonds<br />

für mehrere Betriebe zusammengefasst<br />

werden kann. Erforderlich hierfür ist eine (freiwillige) Gesamt-<br />

oder Konzernbetriebsvereinbarung. Darin kann<br />

gleichzeitig auch die Verwendung geregelt werden.<br />

Ist auf betrieblicher Ebene eine Einigung nicht möglich,<br />

richtet sich die Verwendung des betrieblichen<br />

Demografiefonds nach der Größe des Betriebes. Der<br />

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