Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 7 Demografiefonds<br />
• Diplomanden, Doktoranden<br />
• AT-Mitarbeiter, Leitende Angestellte<br />
• Naturwissenschaftlich <strong>und</strong> technisch gebildete<br />
Angestellte, die dem Akademiker-MTV unterfallen.<br />
In einem Betrieb mit 50 Tarifarbeitnehmern in Vollzeit,<br />
10 Tarifarbeitnehmern in Teilzeit auf der Basis 50 %,<br />
weiteren 10 Tarifarbeitnehmern in Teilzeit auf der<br />
Basis 25 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit,<br />
5 Tarifarbeitnehmern in Altersteilzeit <strong>und</strong> 3 ruhenden<br />
Arbeitsverhältnissen beläuft sich der betriebliche Demografiefonds<br />
der Höhe nach auf 18.000 Euro:<br />
50 x 300 Euro= 15.000 Euro<br />
10 x 150 Euro= 1.500 Euro<br />
10 x 75 Euro= 750 Euro<br />
5 x 150 Euro= 750 Euro<br />
18.000 Euro<br />
Der Demografiebetrag beträgt zum 1. Januar 2010<br />
300 Euro. Er erhöht sich ab dem Jahr 2011 jeweils zum<br />
1. Januar eines Kalenderjahres um den prozentualen<br />
Tariferhöhungssatz des Vorjahres. Etwaige Einmalzahlungen,<br />
Pauschalzahlungen etc. werden bei der Erhöhung<br />
des Demografiebetrages nicht berücksichtigt.<br />
Der betriebliche Demografiefonds kann für die Instrumente<br />
Langzeitkonten, Altersteilzeit, Teilrente,<br />
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />
oder tarifliche Altersvorsorge verwendet werden. Instrumente<br />
können auch miteinander kombiniert werden.<br />
Zur Festlegung eines oder mehrerer Instrumente bedarf<br />
es einer freiwilligen Betriebsvereinbarung, die<br />
nicht über eine Einigungsstelle erzwungen werden<br />
kann. Kommt keine Einigung zustande, greift eine der<br />
tarifvertraglich vorgesehenen Auffangregelungen ein.<br />
Nach dem Willen der <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien sind Bildung<br />
<strong>und</strong> Verwendung des betrieblichen Demografiefonds<br />
voneinander zu trennen. Den Betriebsparteien<br />
obliegt – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes<br />
– die Bestimmung des Kreises der Berechtigten.<br />
Personengruppen, die bei Bildung des<br />
betrieblichen Demografiefonds mitgezählt werden,<br />
müssen nicht notwendig auch zum – durch Betriebs-<br />
Berechnungsbeispiel<br />
Erhöhung des<br />
Demografiebetrages<br />
(Absatz 1)<br />
Verwendung des<br />
betrieblichen<br />
Demografiefonds<br />
(Absatz 1)<br />
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