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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 7 Demografiefonds<br />

• Diplomanden, Doktoranden<br />

• AT-Mitarbeiter, Leitende Angestellte<br />

• Naturwissenschaftlich <strong>und</strong> technisch gebildete<br />

Angestellte, die dem Akademiker-MTV unterfallen.<br />

In einem Betrieb mit 50 Tarifarbeitnehmern in Vollzeit,<br />

10 Tarifarbeitnehmern in Teilzeit auf der Basis 50 %,<br />

weiteren 10 Tarifarbeitnehmern in Teilzeit auf der<br />

Basis 25 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit,<br />

5 Tarifarbeitnehmern in Altersteilzeit <strong>und</strong> 3 ruhenden<br />

Arbeitsverhältnissen beläuft sich der betriebliche Demografiefonds<br />

der Höhe nach auf 18.000 Euro:<br />

50 x 300 Euro= 15.000 Euro<br />

10 x 150 Euro= 1.500 Euro<br />

10 x 75 Euro= 750 Euro<br />

5 x 150 Euro= 750 Euro<br />

18.000 Euro<br />

Der Demografiebetrag beträgt zum 1. Januar 2010<br />

300 Euro. Er erhöht sich ab dem Jahr 2011 jeweils zum<br />

1. Januar eines Kalenderjahres um den prozentualen<br />

Tariferhöhungssatz des Vorjahres. Etwaige Einmalzahlungen,<br />

Pauschalzahlungen etc. werden bei der Erhöhung<br />

des Demografiebetrages nicht berücksichtigt.<br />

Der betriebliche Demografiefonds kann für die Instrumente<br />

Langzeitkonten, Altersteilzeit, Teilrente,<br />

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />

oder tarifliche Altersvorsorge verwendet werden. Instrumente<br />

können auch miteinander kombiniert werden.<br />

Zur Festlegung eines oder mehrerer Instrumente bedarf<br />

es einer freiwilligen Betriebsvereinbarung, die<br />

nicht über eine Einigungsstelle erzwungen werden<br />

kann. Kommt keine Einigung zustande, greift eine der<br />

tarifvertraglich vorgesehenen Auffangregelungen ein.<br />

Nach dem Willen der <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien sind Bildung<br />

<strong>und</strong> Verwendung des betrieblichen Demografiefonds<br />

voneinander zu trennen. Den Betriebsparteien<br />

obliegt – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satzes<br />

– die Bestimmung des Kreises der Berechtigten.<br />

Personengruppen, die bei Bildung des<br />

betrieblichen Demografiefonds mitgezählt werden,<br />

müssen nicht notwendig auch zum – durch Betriebs-<br />

Berechnungsbeispiel<br />

Erhöhung des<br />

Demografiebetrages<br />

(Absatz 1)<br />

Verwendung des<br />

betrieblichen<br />

Demografiefonds<br />

(Absatz 1)<br />

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